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   OLG Hamm, 03.06.2008 - I-15 Wx 15/08   

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OLG Hamm, 03.06.2008 - I-15 Wx 15/08 (https://dejure.org/2008,2950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2008 - I-15 Wx 15/08 (https://dejure.org/2008,2950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - I-15 Wx 15/08 (https://dejure.org/2008,2950)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Änderung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergesellschaft; Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen über Zahlungspflichten einzelner Wohnungseigentümer; Auslegung einer in der Teilungserklärung enthaltenen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterzeichnung des Eigentümerbeschlusses durch wirksamen Vertreter der Miteigentümer zur Einhaltung von qualifizierter Protokollierungsklausel ausreichend

  • Judicialis

    WEG § 19 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 6

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter ist nicht für den Zugang der Einladung zur Eigentümerversammlung verantwortlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 19 Abs. 2; WEG § 24 Abs. 6
    Zur Auslegung einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Protokollierungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte Protokollierungsklausel: Unterschrift des bevollmächtigten Dritten genügt! (IMR 2008, 382)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1545
  • NZM 2008, 808
  • ZMR 2009, 217
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Für einen Anfechtungsantrag, der sich gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung bzw. des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 5 WEG) richtet, hat sich deshalb eine Bewertungsmethode durchgesetzt, die, wenn - wie hier - die Beschlussfassung insgesamt und nicht lediglich hinsichtlich einzelner Rechnungsposten angefochten wird, den Geschäftswert in einem angemessenen Bruchteil derjenigen Lasten und Kosten ausdrückt, die Gegenstand der Jahresabrechnung bzw. des Wirtschaftsplans sind (Senat in NZM 2001, 549; BayObLGZ 1979, 312, 314; WE 1992, 175, 176; Bärmann/ Pick/ Merle, WEG, 9. Aufl., § 48 Rz. 22).

    Zur Bestimmung dieses Bruchteils ist nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Anfechtung des gesamten Genehmigungsbeschlusses im Regelfall ein Wert von 25% des Gesamtrechnungsvolumens anzunehmen (Senat Beschluss vom 05.07.2007 - 15 W 447/06 - Senat in NZM 2001, 549).

    Mangels anderer konkreter Umstände des Einzelfalls hält der Senat das 5 - fache des konkreten Eigeninteresses für angemessen (Vgl. auch Senat ZWE 2000, 482, 484 f; siehe für das für Neuverfahren ab 01.07.2007 geltende Recht nunmehr auch § 49a Abs. 2 GKG n.F.).

  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Ohne diese Ergänzung wäre nämlich ein Verstoß gegen die gesetzliche Protokollierungspflicht nach § 24 Abs. 6 WEG kein Anfechtungsgrund, sondern hätte nur Einfluss auf den Beweiswert (BGH NJW 1997, 2956; OLG München NZM 2007, 772; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1675; KG ZMR 1993, 532, 533; Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 24 WEG Rdnr 21; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rdnr 115).

    Eine solche Bestätigung kann aber nur dann erfolgen, wenn diese Personen selbst in der Wohnungseigentümerversammlung anwesend waren (OLG München NZM 2007, 772; Bärmann - Merle, a.a.O., § 24 Rdnr 110).

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung hat zur Folge, dass auch der Eigentümerbeschluss über die Entlastung der Beteiligten zu 6) für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLGZ 1989, 310, 314 f.; 1993, 185, 191; ZMR 2002, 684, Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 26 Rdnr 20; Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 120).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluss verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BayObLG ZMR 2002, 684).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Die Beschwerdekammer ist zwar entsprechend der bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 - (in NJW 2005, 2061) üblichen Rechtspraxis davon ausgegangen, dass Verfahrensbeteiligte und Inhaber der mit dem Gegenantrag verfolgten Wohngeldforderung die einzelnen Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Antragsgegners sind.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Wenn jedoch die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 2004, 1378, 1380; WE 1999, 147; NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357; Palandt - Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rn. 19).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Eine Veräußerung der Eigentumswohnung während des laufenden Verfahren hat grundsätzlich auf die formelle Beteiligtenstellung keinen Einfluss, § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechend (BGH NJW 2001, 3339; Weitnauer - Mansel, WEG, 9. Aufl., § 43 Rdnr 39; Münch/Komm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 43 Rdnr 18; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 43 Rdnr 117).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Ohne diese Ergänzung wäre nämlich ein Verstoß gegen die gesetzliche Protokollierungspflicht nach § 24 Abs. 6 WEG kein Anfechtungsgrund, sondern hätte nur Einfluss auf den Beweiswert (BGH NJW 1997, 2956; OLG München NZM 2007, 772; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1675; KG ZMR 1993, 532, 533; Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 24 WEG Rdnr 21; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rdnr 115).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Für einen Anfechtungsantrag, der sich gegen die Genehmigung der Jahresabrechnung bzw. des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 5 WEG) richtet, hat sich deshalb eine Bewertungsmethode durchgesetzt, die, wenn - wie hier - die Beschlussfassung insgesamt und nicht lediglich hinsichtlich einzelner Rechnungsposten angefochten wird, den Geschäftswert in einem angemessenen Bruchteil derjenigen Lasten und Kosten ausdrückt, die Gegenstand der Jahresabrechnung bzw. des Wirtschaftsplans sind (Senat in NZM 2001, 549; BayObLGZ 1979, 312, 314; WE 1992, 175, 176; Bärmann/ Pick/ Merle, WEG, 9. Aufl., § 48 Rz. 22).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 447/06

    Zur Geschäftswertfestsetzung nach § 48 WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
    Zur Bestimmung dieses Bruchteils ist nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Anfechtung des gesamten Genehmigungsbeschlusses im Regelfall ein Wert von 25% des Gesamtrechnungsvolumens anzunehmen (Senat Beschluss vom 05.07.2007 - 15 W 447/06 - Senat in NZM 2001, 549).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • OLG Köln, 27.02.1998 - 16 Wx 30/98

    Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer bei Beschluss der Eigentümer

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Dies stünde mit der ausdrücklichen und als abschließend zu verstehenden Regelung zur Beschlussfähigkeit in § 14 Abs. 4 TE nicht im Einklang (vgl. in diesem Sinne auch OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1545, 1547 für den Fall, dass nur ein Vertreter der Wohnungseigentümer anwesend ist).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

    a) Die weit überwiegende Ansicht entnimmt ihr, dass allgemein der Nachweis der rechtzeitigen Absendung für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung ausreichend ist, und hält dies auch für wirksam (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. November 2004 - 2Z BR 171/04, juris Rn. 9 und 11; OLG Hamm, NJW-RR 2008, 1545, 1547; LG Hamburg, ZWE 2012, 55; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 24 Rn. 35 a.E.; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 24 WEG Rn. 5; BeckOK WEG/Bartholome [1.8.2020], § 24 Rn. 298; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 24 Rn. 35 a.E.; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 24 Rn. 13b in Fn. 85; Scheuer in Köhler, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., Rn. 4.83; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 7 Rn. 22; Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach dem WEG, 5. Aufl., B Rn. 91; allgemein zur "Zugangsfiktion" LG Karlsruhe, ZWE 2014, 93; Bärmann/Seuß/Rüscher, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., 4. Teil, § 17 Rn. 42).

    Deshalb haben das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 17. November 2004 - 2Z BR 171/04, juris Rn. 9 und 11), das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 2008, 1545, 1547) und das Landgericht Hamburg (ZWE 2012, 55) die Auslegung der Klausel auch nicht problematisiert, sondern sind ohne weiteres und zutreffend davon ausgegangen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung bezogen auf alle Wohnungseigentümer geregelt wird.

  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Ein solches Vorgehen wird auch bei einer sog. qualifizierten Protokollierungsklausel für zulässig gehalten, die die Teilungserklärung hier enthält (OLG Hamm, NZM 2008, 808, 809).
  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 1 S 298/12

    Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

    Eine solche Bestätigung kann aber nur dann erfolgen, wenn diese Wohnungseigentümer selbst in der Eigentümerversammlung anwesend waren (OLG Hamm NZM 2008, 808; OLG München NJW 2008, 156).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.
  • LG Mannheim, 22.03.2010 - 4 T 202/06

    Schadensersatz wegen baulicher Veränderungen

    Bei zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 bereits anhängig gewesenen Verfahren, in denen die einzelnen Wohnungseigentümer einen Anspruch der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht haben, ist allerdings das Rubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. OLG München, NZM 2005, 673 f; OLG Hamm, NZM 2008, 808 ff).
  • LG Saarbrücken, 30.07.2009 - 5 T 349/09

    Verfahrensrecht - Zur Aktivlegitimation einer WEG

    Da hier Gegenstand des Gerichtsverfahren unzweifelhaft eine der Eigentümergemeinschaft als Verband eigener Art zustehende Forderung ist, hat das zuständige Gericht die Parteibezeichnung durch Berichtigung des Rubrums von Amts wegen zu ändern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2008 - Az.: 15 Wx 15/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32, m.w.N., NJW-RR 2008, 1545-1547; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - Az.: 3 Wx 58/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 79, m.w.N., NZM 2008, 251-252; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.03.2007 - Az.: 5 U 118/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 23 f, ZMR 2007, 876-878; OLG München, Beschluss vom 13.07.2005 - Az.: 34 Wx 61/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 10, NJW-RR 2005, 1326-1327).
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