Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8329
OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 16 Wx 116/08 (https://dejure.org/2008,8329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3 a.F.; ; WEG § 47 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen eines die Hundehaltung regelnden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermeidung der "Tiergefahr" durch eine Gebrauchsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Vorschriften für Hunde in einer Wohnanlage: - Leinenzwang im Garten genügt nicht - auch Hundekot ist zu entfernen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08
    Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Nutzung der Gartenfläche als Hundetoilette untersagt und der Hundehalter verpflichtet wird, dennoch abgesonderten Hundekot umgehend selbst zu beseitigen (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 151).
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten

    Die Kammer verkennt indes nicht, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen bestehe eine generelle Anleinpflicht für Hunde (so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    In diesem Zusammenhang kann auch die grundsätzliche Angst oder Besorgnis einzelner Eigentümer, ein Hund könnte sie anspringen oder sonst belästigen und der Hundehalter oder Hundeführer könne seinen Hund mangels Leine nicht mehr zurückhalten, der Mehrheit der Wohnungseigentümer Veranlassung geben, im Rahmen einer Gebrauchsregelung eine generelle Anleinpflicht anzuordnen (vgl. zu einer Anleinpflicht im Rahmen einer Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 sowie OLG Köln, ZMR 2009, 310; weitergehend für eine generelle Anleinpflicht auch ohne Beschlussfassung AG München, ZMR 2012, 307; ZMR 2013, 573; siehe auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 776 zu der Anleinpflicht bei einem "großen" Hund).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2008 - I-15 W 335/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7509
OLG Hamm, 23.10.2008 - I-15 W 335/07 (https://dejure.org/2008,7509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2008 - I-15 W 335/07 (https://dejure.org/2008,7509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - I-15 W 335/07 (https://dejure.org/2008,7509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 a.F.; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1 a.F.; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; WEG § 62 Abs. 1 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 29 a.F.
    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Handlungsunfähigkeit des Verwalters

  • ibr-online

    Verwaltungsbeirat als besonderer Vertreter der Eigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage: Bestimmtheit eines Beschlusses zur Vertretung der WEG durch den Verwaltungsbeirat (IMR 2009, 280)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 9 T 124/07
  • OLG Hamm, 23.10.2008 - I-15 W 335/07

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2008 - 15 W 335/07
    Da der streitige Eigentümerbeschluss in jedem Fall auch für mögliche Rechtsnachfolger Wirkung entfaltet (§ 10 Abs. 3 WEG), ist der Senat zu einer eigenen Auslegung des Eigentümerbeschlusses befugt (vgl. BGH NJW 1998, 3713).
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2019 - 9 S 51/18

    Was sind die Pflichten des Verwaltungsbeirats?

    Der Verwaltungsbeirat hat insoweit aber lediglich eine vorbereitende und beratende Funktion (z.B. Vorbereitung der Eigentümerversammlung, gemeinsame Erstellung der Tagesordnung, Mitarbeit bei der Auswertung von Sanierungsangeboten, Vermittlung bzw. Streitschlichtung zwischen Eigentümern und Verwalter oder innerhalb der Eigentümergemeinschaft) und ist Vermittlungsstelle zwischen den Eigentümern und dem Verwalter (OLG Hamm Beschl. v. 23.10.2008 - 15 W 335/07, ZMR 2009, 310).

    Enthält die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Bestimmung, ist der Verwaltungsbeirat nicht verpflichtet, den Verwalter zu überwachen (Staudinger/Bub § 29 WEG Rn. 93; Bärmann/Merle/Becker WEG § 29 Rn. 58; Schmid ZWE 2010, 8 f.; BayObLG Beschl. v. 22.6.1995 - 2Z BR 48/95 - WE 1996, 234, 236; a.A. OLG Hamm Beschl. v. 23.10.2008 - 15 W 335/07, ZMR 2009, 310: Verwaltungsbeirat ist Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht