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   OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05   

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https://dejure.org/2008,4967
OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05 (https://dejure.org/2008,4967)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2008 - 20 W 347/05 (https://dejure.org/2008,4967)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2008 - 20 W 347/05 (https://dejure.org/2008,4967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 677 BGB, § 679 BGB, § 683 BGB, § 684 BGB
    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen Wohnungseigentümer wegen im Zusammenhang mit einem Beweissicherungsverfahren entstandener Aufwendungen; Schadenersatzanspruch wegen Mietausfalls

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 677; ; BGB § 679; ; BGB § 683; ; BGB § 684; ; BGB § 812; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Notgeschäftsführung; Erstattung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorliegen von Notgeschäftsführung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Notgeschäftsführung; Erstattung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Übernahme von Kosten eigenmächtiger Maßnahmen einzelner Wohnungseigentümer! (IMR 2009, 127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 382
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Weiterhin ist das Landgericht zutreffend und der allgemeinen Meinung (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2000, 187; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Merle, aaO., § 21, Rdnr 54 ff. mit ausführlicher Stellungnahme zur a. A. des AG München WE 1994, 346), sowie der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1984, 148; Beschl. v. 27.11.2002 -20 W 203/02-) folgend davon ausgegangen, dass es sich bei § 21 Abs. 2 WEG nicht um eine abschließende Regelung handelt, sondern Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag parallel bestehen.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Maßnahme den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen hätte, weil der Wohnungseigentümer auf diese konkrete, einzig in Betracht kommende Maßnahme einen Anspruch hatte (BayObLG ZMR 2000, 187, 188; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21 Rdnr. 23; Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 21, Rdnr. 56 a).

    Liegt demnach keine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, richten sich die Ansprüche der Antragstellerin nach den §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB, wobei ein Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen überhaupt nur insoweit verlangt werden kann, als sie für den Geschäftsherrn, also vorliegend die Eigentümergemeinschaft, später unausweichlich angefallen wären (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914 für Bereicherungsansprüche des Verwalters; BayObLG ZMR 2000, 187, 188; Palandt/Sprau, aaO., § 684 Rdnr. 1; Staudinger/Bub, aaO; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21 Rdnr. 24).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2002 - 20 W 203/02

    Notgeschäftsführung, GOA, Bereicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Weiterhin ist das Landgericht zutreffend und der allgemeinen Meinung (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2000, 187; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Merle, aaO., § 21, Rdnr 54 ff. mit ausführlicher Stellungnahme zur a. A. des AG München WE 1994, 346), sowie der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1984, 148; Beschl. v. 27.11.2002 -20 W 203/02-) folgend davon ausgegangen, dass es sich bei § 21 Abs. 2 WEG nicht um eine abschließende Regelung handelt, sondern Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag parallel bestehen.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03

    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Denn erst wenn die begehrte Beschlussfassung schuldhaft abgelehnt wird, kommt ein Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümer in Betracht (Oberlandesgericht Düsseldorf WuM 1999, 356, 357; Senat, Beschl. v. 19.05.2005-20 W 225/03-; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21, Rdnr. 65).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Zum insoweit ersatzfähigen Schaden zählt auch ein entgangener Gewinn wie der beim Sondereigentümer eingetretene Mietausfall (Senat NJW-RR 2007, 233 m. w. H.).
  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz der Kosten der kompletten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Mangels Eilbedürftigkeit ist ein Eingreifen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht erlaubt, wenn ein gefahrträchtiger Zustand bereits längere Zeit besteht und der Verwalter bereits längere Zeit Kenntnis von der Situation hat (Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2007, 129).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Liegt demnach keine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag vor, richten sich die Ansprüche der Antragstellerin nach den §§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB, wobei ein Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen überhaupt nur insoweit verlangt werden kann, als sie für den Geschäftsherrn, also vorliegend die Eigentümergemeinschaft, später unausweichlich angefallen wären (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914 für Bereicherungsansprüche des Verwalters; BayObLG ZMR 2000, 187, 188; Palandt/Sprau, aaO., § 684 Rdnr. 1; Staudinger/Bub, aaO; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21 Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 20 W 640/83

    Zugehörigkeit zum gemeinschaftlichen Eigentum oder zum Sondereigentum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Weiterhin ist das Landgericht zutreffend und der allgemeinen Meinung (vgl. z. B. BayObLG ZMR 2000, 187; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Merle, aaO., § 21, Rdnr 54 ff. mit ausführlicher Stellungnahme zur a. A. des AG München WE 1994, 346), sowie der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1984, 148; Beschl. v. 27.11.2002 -20 W 203/02-) folgend davon ausgegangen, dass es sich bei § 21 Abs. 2 WEG nicht um eine abschließende Regelung handelt, sondern Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag parallel bestehen.
  • OLG Celle, 26.11.1984 - 4 W 90/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05
    Die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des Oberlandesgericht Celle (MDR 1985, 236) betrifft einen Fall, in dem ein Wohnungseigentümer eine Reparatur zurückstellen musste bis zum Abschluss eines die Ansprüche gegen den Bauträger und die Handwerker vorbereitenden Beweissicherungsverfahrens.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Zwar schließt das Notgeschäftsführungsrecht einen solchen Anspruch des Wohnungseigentümers nicht aus (OLG Hamburg, OLGR 2007, 717, 718; OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382, 383; OLG Schleswig, ZMR 2010, 710, 711; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 20; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31 mwN; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 23; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 91; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Vorschriften der GoA kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wenn die Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, aber nicht von § 21 Abs. 2 WEG gedeckt ist, weil sie nicht zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens notwendig war (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 21 Rdnr. 22).

    Im Rahmen dieses Bereicherungsanspruches kann nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

    Zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden, die für den Geschäftsherrn später unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 21 Rdnr. 24).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Soweit es in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die vor Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 246/14 ergangen ist, im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs aus §§ 951, 812 ff. BGB als ausreichend angesehen wurde, dass die Aufwendungen, für die der klagende Wohnungseigentümer Ersatz verlangt, für den Geschäftsherrn "später" unausweichlich sowieso angefallen wären (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05, ZMR 2007, 129, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 15, zitiert nach juris) oder die durchgeführten Arbeiten und der dafür entstandene Aufwand objektiv notwendig waren und die Wohnungseigentümergemeinschaft deshalb einen eigenen Aufwand in entsprechender Höhe erspart hat (OLG Celle, Beschluss vom 02.02.2005 - 4 W 4/05, Rn. 22, zitiert nach juris), ist dies durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 162/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht schnell genug mit den Instandsetzungsarbeiten beginnt oder diese verzögert, werden nicht hiervon erfasst (OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382, Rn. 16, zitiert nach juris; Kümmel/Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 14 Rn. 55).
  • LG Itzehoe, 01.06.2010 - 11 S 70/09

    Für Schäden am Sondereigentum haftet die

    Diese Rechtsprechung kann jedoch auf die Fälle der verschuldensunabhängigen Haftung der Gemeinschaft für Schäden am Sondereigentum nicht übertragen werden (im Ergebnis: OLG Frankfurt 04.09.2008, ZWE 2009, 123; HansOLG 04.11.2002, ZMR 2003, 131; Jennißen WEG 2008, § 16 Rn 128; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG, § 14 Rn 45).
  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16

    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung

    Durch einen Wasserrohrbruch oder Hausschwamm hervorgerufene Schäden des Sondereigentümers müssen auf dessen Kosten ersetzt werden, weil diese Schäden nicht auf einer zielgerichteten gemeinschaftlichen Verwaltungsmaßnahme zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums beruhen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05, ZMR 2009, 382, Rn. 16, zitiert nach juris; BeckOGK/Falkner, WEG, Stand: 01.03.2017, § 14 Rdnr. 69).
  • LG Hamburg, 31.08.2011 - 318 S 258/10

    WEG-Gemeinschaft bei Schadensersatzklage passivlegitimiert?

    Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer schon seit längerem angeschlossen hat (a. A. allerdings noch im Beschluss vom 6. März 2009 - 318 T 99/08, ZMR 2009, 714 ), richten sich die Ansprüche auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Einführung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aber nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG München, a. a. O.; NZM 2009, 130; ZMR 2009, 468; LG München I, NJOZ 2010, 922, 924; Merle, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21, Rn. 44 f.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 21, Rn. 70; a. A. etwa OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382).
  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 18/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers hinsichtlich des

    Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht schnell genug mit den Instandsetzungsarbeiten beginnt oder diese verzögert, werden nicht hiervon erfasst (OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382, Rn. 16, zitiert nach juris; Kümmel/Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 14 Rn. 55).
  • AG Offenbach, 30.05.2016 - 320 C 50/15

    Mahnverfahren im Rahmen der Notgeschäftsführung für die WEG

    Mangels Eilbedürftigkeit ist ein Eingreifen des einzelnen Wohnungseigentümers allerdings nicht erlaubt, wenn ein gefahrträchtiger Zustand bereits längere Zeit besteht und seit längerer Zeit bekannt ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.09.2008, 20 W 347/05 = BeckRS 2009, 12141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 7 A 824/14

    Wann ist der Verwalter zur Führung eines Aktivprozesses berechtigt?

    vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. September 2008 - 20 W 347/05 -, ZMR 2009, 382.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.05.2019 - 72 C 1/19

    WEG - Beschädigung des Sondereigentums bei Instandsetzung des gemeinschaftlichen

  • AG Erfurt, 16.12.2015 - 5 C (WEG) 61/12

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation des Verbands der Wohnungseigentümer -

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