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   LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08 WEG   

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LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08 WEG (https://dejure.org/2009,17078)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2009 - 55 T 34/08 WEG (https://dejure.org/2009,17078)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 55 T 34/08 WEG (https://dejure.org/2009,17078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines Wohnungseigentumsverfahrens betreffend die Aufhebung der von einer Eigentümerversammlung ohne qualifizierte Mehrheit gefassten Beschlüsse; Verkündung der von einer Eigentümerversammlung beschlossenen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auferlegung von Prozesskosten bei grobem Verschulden des WEG-Verwalters; pflichtwidriges Verhalten des Verwalters; Verkündung von Mehrheitsbeschlüssen; keine Übergangsfrist für Anwendung des neuen WEG-Rechts; Quorum; gewerbsmäßiger Verwalter; Amateurverwalter; werdende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2544
  • NZM 2009, 551
  • ZMR 2009, 393
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.01.2008 - 72 C 141/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschlussanfechtung wegen

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 11.01.2008 - 72 C 141/07 WEG - hinsichtlich Ziff.2.

    Der Kläger zu 1) ist dahin zu verstehen, dass er beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 11.01.2008 - 72 C 141/07 WEG - hinsichtlich Ziff.2.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Gegen die teilweise vertretene Ansicht, dass aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konstitutiven Wirkung der Beschlussverkündung (BGH, ZMR 2001, 809 = NJW 2001, 3339 [BGH 23.08.2001 - V ZB 10/01] ; fortgeführt durch BGH NJW 2002, 3629 [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02] ; NJW 2002, 3704) folge, dass der Verwalter nur richtige und fehlerfreie Beschlüsse verkünden dürfe (vgl. Kümmel/v. Seldeneck , GE 2002, 382; Gottschalg , Die Haftung von Verwalter und Beirat, 2. Aufl. 2005, Rz. 126), spricht unter anderem, dass in diesem Fall die an sich bestehende Beschlussfassungskompetenz der Wohnungseigentümer der Beschlussfeststellungskompetenz des Verwalters zum Opfer fiele (vgl. Schmidt mit weiteren gewichtigen Argumenten in DWE, 2005, 9 sowie die umfassende Diskussion von Drasdo, Deckert, Müller, Schmidt, Breiholdt zur Entscheidung des AG Hamburg-Barmbeck vom 08.03.2004, DWE 2005, 5 ff.).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Gegen die teilweise vertretene Ansicht, dass aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konstitutiven Wirkung der Beschlussverkündung (BGH, ZMR 2001, 809 = NJW 2001, 3339 [BGH 23.08.2001 - V ZB 10/01] ; fortgeführt durch BGH NJW 2002, 3629 [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02] ; NJW 2002, 3704) folge, dass der Verwalter nur richtige und fehlerfreie Beschlüsse verkünden dürfe (vgl. Kümmel/v. Seldeneck , GE 2002, 382; Gottschalg , Die Haftung von Verwalter und Beirat, 2. Aufl. 2005, Rz. 126), spricht unter anderem, dass in diesem Fall die an sich bestehende Beschlussfassungskompetenz der Wohnungseigentümer der Beschlussfeststellungskompetenz des Verwalters zum Opfer fiele (vgl. Schmidt mit weiteren gewichtigen Argumenten in DWE, 2005, 9 sowie die umfassende Diskussion von Drasdo, Deckert, Müller, Schmidt, Breiholdt zur Entscheidung des AG Hamburg-Barmbeck vom 08.03.2004, DWE 2005, 5 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 13 T 33/08

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige Beschwerde eines

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Entsprechend ist auch dem mit den Kosten belasteten Verwalter ein Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 91 a Abs. 2 Satz 1, 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO analog ausnahmsweise zuzugestehen (so auch LG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08 - zitiert nach [...]; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 49, Rn.18; Elzer in Hügel/Elzer, Das neue WEG -Recht, 2007, Rz. 244; Jennißen , WEG , 2008, § 49 Rz. 36 ff., Skrobek , ZMR 2008, 173, 176; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl. 2008, § 49 Rz. 27).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Jedoch konnten auch nach bisheriger Rechtsprechung zur Vermeidung von Folgeprozessen für die prozessuale Kostenentscheidung auch materiell-rechtliche Aspekte wie insbesondere die Haftung des Verwalters wegen schuldhafter Pflichtverletzung maßgeblich sein (vgl. BGH ZMR 1998, 171, 173 [BGH 09.10.1997 - V ZB 3/97] ; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 140, 141).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2005 - 3 Wx 56/05

    Keine Auferlegung von Kosten an den nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Jedoch konnten auch nach bisheriger Rechtsprechung zur Vermeidung von Folgeprozessen für die prozessuale Kostenentscheidung auch materiell-rechtliche Aspekte wie insbesondere die Haftung des Verwalters wegen schuldhafter Pflichtverletzung maßgeblich sein (vgl. BGH ZMR 1998, 171, 173 [BGH 09.10.1997 - V ZB 3/97] ; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 140, 141).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08
    Gegen die teilweise vertretene Ansicht, dass aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konstitutiven Wirkung der Beschlussverkündung (BGH, ZMR 2001, 809 = NJW 2001, 3339 [BGH 23.08.2001 - V ZB 10/01] ; fortgeführt durch BGH NJW 2002, 3629 [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02] ; NJW 2002, 3704) folge, dass der Verwalter nur richtige und fehlerfreie Beschlüsse verkünden dürfe (vgl. Kümmel/v. Seldeneck , GE 2002, 382; Gottschalg , Die Haftung von Verwalter und Beirat, 2. Aufl. 2005, Rz. 126), spricht unter anderem, dass in diesem Fall die an sich bestehende Beschlussfassungskompetenz der Wohnungseigentümer der Beschlussfeststellungskompetenz des Verwalters zum Opfer fiele (vgl. Schmidt mit weiteren gewichtigen Argumenten in DWE, 2005, 9 sowie die umfassende Diskussion von Drasdo, Deckert, Müller, Schmidt, Breiholdt zur Entscheidung des AG Hamburg-Barmbeck vom 08.03.2004, DWE 2005, 5 ff.).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Die gegenteilige Auffassung (LG Berlin, ZMR 2009, 393, 395; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 49 Rn. 29; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 38; Timme/Elzer, WEG, § 49 Rn. 61; Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl., Rn. 278; Niedenführ, ZWE 2009, 69, 73) verkennt, dass die Entscheidung, dem Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG Kosten aufzuerlegen oder hiervon abzusehen, nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist.

    Denn die erstrebte Rechtsfolge tritt sowohl bei (leicht) fahrlässigem als auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters ein (§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 276 Abs. 1 BGB); eine Haftungsmilderung wird durch die allein aus Gründen der Prozessökonomie eingeführte Vorschrift des § 49 Abs. 2 WEG nicht bewirkt (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 41; ebenso Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 49 Rn. 22; a.A. LG Berlin, ZMR 2009, 393, 395; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl., § 49 Rn. 31; Drasdo, Festschrift Bub, 2007, S. 59, 67).

  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Zwar sind von einem gewerblichen WEG-Verwalter nicht die Kenntnisse eines Volljuristen zu verlangen (vgl. LG Berlin, NZM 2009, 551; LG Karlsruhe, NZM 2012, 279), aber der Umstand, dass die Fa. S Immobilien GmbH trotz der Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft "im Ganzen" (vgl. dazu nur BGH, B. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061) sich darauf eingelassen hat, nur für einzelne Einheiten unter Ausschluss anderer tätig zu werden, spricht für sich genommen schon nicht dafür, von vornherein von einer in jedem Fall geeigneten Verwaltung auszugehen.
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines

    Zwischenzeitlich liegen Entscheidungen des LG Berlin (Az.55 T 34/08, Grundeigentum 2009, 388) und des LG Frankfurt (Az. 2/13 T 33/08, NJW 2009, 924) vor, die mit zutreffenden Argumenten eine Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung durch den Verwalter, der nicht Partei ist, mit der sofortigen Beschwerde bejahen.

    Auch das LG Berlin (Az.55 T 34/08, Grundeigentum 2009, 388) stützt sich in seiner Entscheidung zutreffend auf die vergleichbaren Regelungen in Fällen fehlender Abhängigkeit zwischen Kostenfolge und Grundentscheidung auf eine Analogie zu §§ 91 a Abs. 2 Satz 1 und 99 Abs. 2 S.1 ZPO analog.

  • LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Auferlegung der Kosten auf den Verwalter wegen

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde (LG München I WuM 2009, 426; LG Berlin NZM 2009, 551).

    Grobes Verschulden setzt nach der allgemeiner Meinung (LG Berlin NZM 2009, 551; Niedenführ / Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 49 Rdnr. 31; Bärmann/ Armbrüster/Merle/Pick/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 49 Rdnr. 25) jedenfalls grobe Fahrlässigkeit voraus.

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16

    Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden

    Soweit die Berufung hierzu unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Berlin (NJW 2009, 2544 [LG Berlin 17.02.2009 - 55 T 34/08 WEG] ) eine andere Ansicht vertritt, so ist dieser Ansicht bereits im Jahre 2010 der Bundesgerichtshof entgegengetreten.
  • AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17

    Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?

    Die Anforderungen an einen erfahrenen Berufsverwalter sind dabei in diesem Zusammenhang höher zu bemessen, als diejenigen, die ein Amateurverwalter zu erfüllen hätte (Überzeugend Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 49 Rz. 31; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 50; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 23; LG Berlin ZMR 2009, 393, 395; LG München ZMR 2010, 799, 800; LG Karlsruhe ZWE 2012, 184).
  • OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Nach fast einhelliger Meinung in Rspr. u. Lit. kann daher ein Verwalter die vom Amtsgericht getroffene Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung der §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 269 Abs. 5, 380 Abs. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (z. B. LG Frankfurt NJW 2009, 924; LG Berlin NJW 2009, 2544; LG München I NZM 2009, 868; Bärmann/Klein , WEG, 11. Auflage, § 49 Rz. 27;Riecke/Schmid/ Abramenko , WEG, 3. Auflage, § 49 Rz. 6; Lehmann-Richter ZWE 2009, 74, 75; Doetsch , NZM 2011, 97; Drasdo NJW-Spezial 2011, 97).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Die Anforderungen an einen erfahrenen Berufsverwalter sind dabei in diesem Zusammenhang höher zu bemessen, als diejenigen, die ein Amateurverwalter zu erfüllen hätte (Überzeugend Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 49 Rz. 31; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 50; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 23; LG Berlin ZMR 2009, 393, 395; LG München ZMR 2010, 799, 800; LG Karlsruhe ZWE 2012, 184).
  • LG Karlsruhe, 15.09.2011 - 11 T 302/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Verkündung eines rechtswidrigen Beschlusses durch den

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine professionelle Verwalterin handelt, an die höhere Anforderungen als an einen Miteigentümerverwalter zu stellen sind (vgl. zu allem LG München I a. a. O. m. w. N., LG Berlin, Beschl. v. 14.5.2010, 55 T 34/08 WEG, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
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