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   OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07   

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OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07 (https://dejure.org/2008,3886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 15 W 240/07 (https://dejure.org/2008,3886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 15 W 240/07 (https://dejure.org/2008,3886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung einer Notverwalterbestellung durch ein erstinstanzliches Gericht; Darlegung eines Abstimmungsergebnisses nach der sog. Subtraktionsmethode; Feststellung des von einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Lastenbestreitung und Kostenbestreitung im laufenden ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einer Verwalterneuwahl sind mehrere Angebote durch die Eigentümer einzuholen/Keine Hauptsacheerledigung bei Durchführung eines Beschlusses/Fehlerhafter Verteilerschlüssel macht Wirtschaftsplan unwirksam; §§ 28 I Nr. 2, 44 III, 45 a.F., 62 I WEG

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 28 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 5
    Wohneigentumsrecht - Notwirtschaftsplan im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Notverwalter zur Not zum "Notwirtschaftsplan" greifen? (IMR 2008, 249)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 58
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluß nicht zustande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein (BGH a.a.O.; OLG Frankfurt OLG-Report 2006, 93).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Beschlussanfechtungsantrag besteht gleichwohl fort, wenn es den anfechtenden Wohnungseigentümer - wie hier - um die Abwendung seiner Beteiligung an den Kosten der Maßnahme geht (BayObLG ZMR 1994, 279 = WE 1995, 92; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 187 = NZM 2001, 146; OLG Franfurt OLG-Report 2006, 93; Staudinger/Wenzel, Vorbemerkung zu §§ 43 ff WEG, Rn. 65).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Denn eine Hauptsacheerledigung setzt neben der Durchführung einer beschlossenen Maßnahme voraus, dass eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist und eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte (BayObLG NJW-RR 1999, 164 = NZM 1999, 286; BayObLG NJW-RR 1997, 715; Bärmann/Pick/Merle § 43 Rn. 98).
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, dass bei der Vorbereitung der Neubestellung eines Verwalters die Einholung mehrerer Angebote erforderlich ist, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen der jeweiligen Leistungsanbieter überprüfen zu können (so Senat NZM 2003, 486 = ZWE 2002, 486; ebenso Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 9; a.A. BayObLG WuM 1993, 488 = WE 1994, 184; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Beschlussanfechtungsantrag besteht gleichwohl fort, wenn es den anfechtenden Wohnungseigentümer - wie hier - um die Abwendung seiner Beteiligung an den Kosten der Maßnahme geht (BayObLG ZMR 1994, 279 = WE 1995, 92; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 187 = NZM 2001, 146; OLG Franfurt OLG-Report 2006, 93; Staudinger/Wenzel, Vorbemerkung zu §§ 43 ff WEG, Rn. 65).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Denn der Wirtschaftsplan ist Grundlage für die Anforderung der Vorauszahlungen des zu erbringenden Hausgeldes und bleibt auch nach Erstellung der Jahresabrechnung Anspruchsgrundlage für die aus dem Wirtschaftsplan zu erbringenden Zahlungen (BGHZ 131, 228 = NJW 1996, 725; MünchKomm/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 16 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2000 - 3 Wx 465/99

    Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Auf die Auffassung des OLG Düsseldorf in der von dem Beteiligten zu 2) herangezogenen Entscheidung (FGPrax 200, 140 = NJW-RR 2001, 11), die Feststellung des Abstimmungsergebnisses nach der sog. Subtraktionsmethode sei unzulässig - zwischenzeitlich hat der BGH auf Vorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen (FGPrax 2002, 251 = NJW 2002, 3629) -, kommt es deshalb hier nicht an.
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Beschlussanfechtungsantrag besteht gleichwohl fort, wenn es den anfechtenden Wohnungseigentümer - wie hier - um die Abwendung seiner Beteiligung an den Kosten der Maßnahme geht (BayObLG ZMR 1994, 279 = WE 1995, 92; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 187 = NZM 2001, 146; OLG Franfurt OLG-Report 2006, 93; Staudinger/Wenzel, Vorbemerkung zu §§ 43 ff WEG, Rn. 65).
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Zwar ist zutreffend, dass der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zukommt (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339; Senat OLGZ 1979, 296).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Zwar ist zutreffend, dass der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zukommt (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339; Senat OLGZ 1979, 296).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
    Auf die Auffassung des OLG Düsseldorf in der von dem Beteiligten zu 2) herangezogenen Entscheidung (FGPrax 200, 140 = NJW-RR 2001, 11), die Feststellung des Abstimmungsergebnisses nach der sog. Subtraktionsmethode sei unzulässig - zwischenzeitlich hat der BGH auf Vorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen (FGPrax 2002, 251 = NJW 2002, 3629) -, kommt es deshalb hier nicht an.
  • BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98

    Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

    Insoweit wird vertreten, der nicht zustimmende Wohnungseigentümer müsse sich nach erfolgreicher Anfechtung eines Beschlusses in analoger Anwendung dieser Bestimmung an den Kosten einer bereits durchgeführten Maßnahme nicht beteiligen, wenn der Beschluss nicht rückgängig zu machen sei (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 25; Gottschalg, NZM 2001, 113, 116; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 234).

    Wird im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage festgestellt, dass eine Instandsetzungsmaßnahme nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, wird sie dadurch nicht - wie die Revision meint - zur baulichen Veränderung (so aber OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61).

  • LG Dortmund, 15.01.2016 - 17 S 112/15

    Verwalterbestellung: Ausnahmsweise kann ein Angebot genügen

    Der Zweck solcher Alternativangebote besteht darin, den Wohnungseigentümern die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote aufzuzeigen (BGH ZWE 2011, 317, 318) und insbesondere die Angemessenheit der Honorarvorstellungen der jeweiligen Leistungsanbieter überprüfen zu können (OLG Hamm, Beschluss vom 3.1.2008, Az. 15 W 240/07, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 02.09.2014 - 1 S 369/13

    Zur Nichtigkeit einer Verwalterwahl und Unwirksamkeit eines zwischen Beirat und

    Der Beschlussfassung über die Neubestellung eines Verwalters mangelt es an der notwendigen die Einholung mehrere Angebote (BGH, Urt. v. 01.04.11 - V ZR 96/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.08 - 15 W 240/07).

    Auch bei der Vorauswahl durch eine Findungskommission, wie hier dem Verwaltungsbeirat, erfordert der Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung, dass der einzelne Wohnungseigentümer die Möglichkeit erhält, von den eingeholten Alternativangeboten Kenntnis zu nehmen und daraus sowie ergänzend aus etwaigen eigenen Informationen Wahlvorschläge in die Eigentümerversammlung einzubringen (OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.08 - 15 W 240/07).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Wie bei der Erteilung von Aufträgen etwa für Instandsetzungsarbeiten an Handwerksunternehmen ist auch bei der Auftragserteilung von Dienstleistungen, wie hier die rechtliche Vertretung, die Einholung mehrerer Angebote regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 1. Apr. 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 und Urt. v. 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175; OLG Hamm, Beschl. v. 4. Juni 2002 - 15 W 66/02, NZM 2003, 486 und Beschl. v. 3. Jan. 2008 - 15 W 240/07, ZMR 2009, 58).
  • LG München I, 17.05.2010 - 1 T 13364/09

    Wohnungseigentum: Sonderumlagebeschluss für die Finanzierung einer

    Andererseits hat die Sonderumlage - genau wie der Wirtschafsplan - den Zweck, den Finanzbedarf der Gemeinschaft zu decken (Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 31), um ihre Existenz zu sichern und ihre Zahlungsfähigkeit fortzuführen (OLG Hamm ZMR 2009, 58).

    (4) Schließlich passt der von dem Amtsgericht gezogene Vergleich mit den Grundsätzen des "Not-Wirtschaftsplans", wie sie namentlich das OLG Hamm (ZMR 2009, 58) angewendet hat, hier durchaus.

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

    Rechtlich nicht eindeutig dürfte zwar die Frage zu beantworten sein, wer im Falle der Notwendigkeit von Vergleichsangeboten für die Rekrutierung von alternativen Bewer­bern (OLG Hamm ZMR 2009, 58: die Wohnungseigentümer selbst) und wer für die rechtzeitige Unterrichtung der Wohnungseigentümer von etwaigen Alternativvorschlägen zuständig ist.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

    Wie bei der Erteilung von Aufträgen für Instandsetzungsarbeiten an Handwerksunternehmen ist auch bei der Vorbereitung der Auftragserteilung die Einholung mehrerer Angebote regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 1. Apr. 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 und Urt. v. 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175; OLG Hamm, Beschl. v. 4. Juni 2002 - 15 W 66/02, NZM 2003, 486 und Beschl. v. 3. Jan. 2008 - 15 W 240/07, ZMR 2009, 58).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2022 - 74 C 47/21

    Beschluss zur Reparatur der Fassade bedarf zuvor mehrerer Angebote

    Die Einholung mehrerer Angebote ist aber regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellung des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 1.4.2011 - V ZR 96/10, WM 2011 ,1239 und Urteil vom 22.6.2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175; OLG Hamm, Beschluss vom 4.6.2002 - 15 W 66/02, NZM 2003, 486 Beschluss vom 3.1.2008 — 15 W2 140/07, ZMR 2009, 58).
  • AG Offenbach, 31.12.2012 - 330 C 98/11

    Kostentragung des Verwalters gem. § 49 WEG bei Beschlussanfechtung wegen

    Dass es nicht Aufgabe der BSIV selbst war, Angebote ihrer Konkurrenten einzuholen, sondern dies Sache der Erbbauberechtigten war (OLG Hamm, Beschluss v. 3.1.2008, Az. 15 W 240/07, BeckRS 2008, 08524, II. 1), ändert nichts daran, dass es gemäß § 24 Abs. 1 WEG Aufgabe der Verwalterin BSIV war, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in das Ladungsschreiben aufzunehmen.
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