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   KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08   

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https://dejure.org/2009,5592
KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
KG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 24 W 362/08 (https://dejure.org/2009,5592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Bestimmung in einer Teilungserklärung betreffend die Nutzung und Unterhaltung von Flächen durch einen Sondernutzungsberechtigten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Abwälzung der Instandsetzungkosten auf einen Sondernutzungsberechtigten zusätzlich zu den in der Teilungserklärung ausdrücklich genannten Instandhaltungskosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwälzung Instandsetzungskosten auf Sondernutzungsberechtigten

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsmaßnahmen am Garagendach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Terrasse auf der Wohnanlagen-Garage - Der Eigentümer der Terrassenwohnung muss Sanierung der Garagen nicht allein finanzieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann der Sondernutzungsberechtigte Instandsetzungskosten übernehmen muss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instandhaltung oder Instandsetzung? (IMR 2009, 209)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1387
  • NZM 2009, 867
  • ZMR 2009, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 11.06.2008 - 85 T 354/07
    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    hat der 24.Zivilsenat des Kammergerichts in 10781 Berlin-Schöneberg, Elßholzstraße 30-33, durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Harte und die Richter am Kammergericht Einsiedler und Landwehrmeyer auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - 85 T 354/07 - vom 11. Juni 2008 am 25. Februar 2009 .

    Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Berlin - 85 T 354/07 - vom 11. Juni 2008 wird abgeändert wie folgt: .

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Damit kommt es nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss (BGH ZMR 2004, 834 -Rdnr.22 nach juris; BGH NZM 2006, 465-Rdnr. 18 nach juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.09.2007 - 73 II 71/06

    Wohnungseigentum: Kostentragung des Sondernutzungsberechtigten für die

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Charlottenburg - 73 II 71/06 WEG - vom 25.September 2007 der Antrag der Antragstellerin insgesamt zurückgewiesen.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
    Damit kommt es nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss (BGH ZMR 2004, 834 -Rdnr.22 nach juris; BGH NZM 2006, 465-Rdnr. 18 nach juris).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Die Abgrenzung der Instandhaltung von der Instandsetzung kann aber von Bedeutung sein, wenn die Kosten solcher Maßnahmen in einer Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung unterschiedlich geregelt worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NZM 2009, 866 Rn. 9; KG, ZMR 2009, 625; OLG Hamburg, WE 2007, 57; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 111; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 44).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die

    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 22. April 1999, BGHZ 141, 224, zugrunde liegt, unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen den Kosten der Instandhaltung einerseits und den Kosten der Instandsetzung andererseits (vgl. KG ZMR 2009, 625).
  • LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion;

    Ob aus Begriffen wie "zu unterhalten", "instandzuhalten" oder "zu pflegen" in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine Überbürdung auch der Verpflichtung zur Instandsetzung (d.h. zur Reparatur und Erneuerung) auf den Sondereigentümer folgt, lässt sich nicht abstrakt, sondern stets nur Kontext des konkreten Regelungszusammenhangs und der von der Teilungserklärung in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16, Rn. 18, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG München I, Urteil vom 04.02.2013 - 1 S 26400/11, ZMR 2013, 477, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch

    Das OLG Celle bezieht sich insoweit auf die entsprechende Auffassung des LG Lüneburg in der Vorinstanz und des LG München I in ZMR 2009, 625 .
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