Rechtsprechung
AG München, 28.07.2008 - 485 C 602/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Nicht ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung als wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 644
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
Wer vergibt große Reparaturaufträge?
Auszug aus AG München, 28.07.2008 - 485 C 602/07
Die entscheidenden Beschlüsse wurden durch Beschluss des Landgerichts München I vom 28.06.2007 rechtskräftig für ungültig erklärt, Az. 1 T 2063/07.Obwohl das Landgericht München I im Verfahren 1 T 2063/07 mit Beschluss vom 28.06.2007 die Ungültigerklärung der Beschlüsse zur Fenstersanierung der Eigentümerversammlung vom 02.12.2004 insbesondere auch damit begründet hatte, dass dem Verwalter durch Übertragung der Auswahl der mit der Durchführung zu beauftragenden Firmen Kernkompetenzen der Gemeinschaft übertragen worden seien, wurden in den Beschlüssen vom 13.09.2007 zu TOP 2.4, 2.6 und 2.7 die Sanierungsmaßnahmen so beschlossen, dass die Verwaltung Angebote einholt und ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat oder Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung den Auftrag vergibt.
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus AG München, 28.07.2008 - 485 C 602/07
Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters ist dann gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH, ZMR 2002, 766).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …
Dagegen gestehen andere den Wohnungseigentümern einen solchen Beurteilungsspielraum nur in engen Grenzen (OLG Hamm, NZM 2004, 504, 506) oder gar nicht zu (OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487, 488;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 31a; offen gelassen von AG München, ZMR 2009, 644, 645). - LG Berlin, 02.10.2015 - 55 S 206/14
Wohnungseigentümergemeinschaft: Fristlose Abberufung des Verwalters
Zwar ist diese Vermutung ist nach einer Ansicht des AG Charlottenburg nu r dann widerlegt, wenn es sich bei dem Fehler der Beschlusssammlung um eine bloße Bagatelle handelt, die die Interessen der Eigentümer und der Gemeinschaft erkennbar nicht berührt (AG Charlottenburg, Urteil vom 18. Januar 2013 - 73 C 98/12= Grundeigentum 2013, 1465), wohingegen nach anderer Ansicht (LG Berlin, Urteil vom 07. Oktober 2009 - 85 S 101/08 = ZWE 2010, 224; AG München, Urteil vom 28. Juli 2008 - 485 C 602/07 = ZMR 2009, 644) immer eine umfassende Abwägung aller Umstände entscheidend ist.