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   LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525 - 528/09, 25 T 525/09, 25 T 526/09, 25 T 527/09, 25 T 528/09   

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https://dejure.org/2009,25222
LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525 - 528/09, 25 T 525/09, 25 T 526/09, 25 T 527/09, 25 T 528/09 (https://dejure.org/2009,25222)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2009 - 25 T 525 - 528/09, 25 T 525/09, 25 T 526/09, 25 T 527/09, 25 T 528/09 (https://dejure.org/2009,25222)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 25 T 525 - 528/09, 25 T 525/09, 25 T 526/09, 25 T 527/09, 25 T 528/09 (https://dejure.org/2009,25222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattung der Kosten mehrerer Rechtsanwälte in einem verbundenen Anfechtungsverfahren; § 50 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 30.11.1994 - 11 W 2545/94
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist - unabhängig von der speziellen Regelung in § 50 WEG - in den Fällen der subjektiven Klagehäufung stets zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung der als Streitgenossen klagenden oder verklagten Parteien auch bei Mandatierung nur eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich oder zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: XII ZB 156/06; Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: VI ZB 76/03; OLG München, Beschluss vom 30. November 1994, Az.: 11 W 2545/94; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: 17 W 224/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 10 W 135/05).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist - unabhängig von der speziellen Regelung in § 50 WEG - in den Fällen der subjektiven Klagehäufung stets zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung der als Streitgenossen klagenden oder verklagten Parteien auch bei Mandatierung nur eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich oder zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: XII ZB 156/06; Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: VI ZB 76/03; OLG München, Beschluss vom 30. November 1994, Az.: 11 W 2545/94; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: 17 W 224/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 10 W 135/05).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Begründet wird diese Ansicht damit, dass jede Prozesspartei verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007, Az.: V ZB 77/06).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 W 135/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten bei Klage mehrerer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist - unabhängig von der speziellen Regelung in § 50 WEG - in den Fällen der subjektiven Klagehäufung stets zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung der als Streitgenossen klagenden oder verklagten Parteien auch bei Mandatierung nur eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich oder zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: XII ZB 156/06; Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: VI ZB 76/03; OLG München, Beschluss vom 30. November 1994, Az.: 11 W 2545/94; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: 17 W 224/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 10 W 135/05).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003, Az.: VIII ZB 19/03).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist - unabhängig von der speziellen Regelung in § 50 WEG - in den Fällen der subjektiven Klagehäufung stets zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung der als Streitgenossen klagenden oder verklagten Parteien auch bei Mandatierung nur eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich oder zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: XII ZB 156/06; Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: VI ZB 76/03; OLG München, Beschluss vom 30. November 1994, Az.: 11 W 2545/94; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: 17 W 224/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 10 W 135/05).
  • OLG Köln, 17.11.2005 - 17 W 224/05

    Mandatierung verschiedener Rechtsanwälte durch Streitgenossen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist - unabhängig von der speziellen Regelung in § 50 WEG - in den Fällen der subjektiven Klagehäufung stets zu prüfen, ob eine interessengerechte Prozessführung der als Streitgenossen klagenden oder verklagten Parteien auch bei Mandatierung nur eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich oder zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: XII ZB 156/06; Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: VI ZB 76/03; OLG München, Beschluss vom 30. November 1994, Az.: 11 W 2545/94; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: 17 W 224/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 10 W 135/05).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Nach den bisher veröffentlichten Entscheidungen und der Mehrheit der Stimmen der juristischen Literatur soll § 50 WEG auch in dem umgekehrten Fall, in dem mehrere Wohnungseigentümer als Kläger gegen die übrigen Wohnungseigentümer dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer Anwendung finden (LG Düsseldorf ZMR 2010, 143; LG Berlin ZMR 2010, 309; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl. § 50 Rdn. 6; Timme/Elzer, WEG, § 50 Rdn. 2; Schmid, NZM 2008, 185; a.A. Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 50 Rdn. 7).
  • LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17

    Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in

    Denn grundsätzlich ist jede Prozessphase eigenständig zu betrachten (LG Düsseldorf, Beschuss vom 01.10.2009, 25 T 525-528/09; Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 11; Elzer, in: Timme, WEG, 2. Aufl., 2014, § 50 WEG Rn. 23f.).

    Nach einer in der Literatur stark vertretenen Gegenansicht ist § 50 WEG auch in der vorliegenden Konstellation anzuwenden und begründet die Obliegenheit verschiedener klagender Wohnungseigentümer, sich ab dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von weiteren gleichgerichteten Klagen haben, auf einen Prozessbevollmächtigten zu verständigen (Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 6; Scheel, in: BeckOK BGB, 43. Aufl., Stand: 01.02.2017, § 50 WEG Rn. 3; Jennißen/Bartholome, NJW 2011, 2175, 2179; wohl auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009, 25 T 525-528/09).

  • LG München I, 11.09.2019 - 1 T 10828/19

    Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten im Rahmen von

    Als Grundsatz gilt, dass jede Prozesspartei verpflichtet ist, die Kosten Ihrer Prozessführung, die sie Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (LG Düsseldorf, Beschluss vom 1.10.2009 - 25 T 525-528/09, ZWE 2010, 220, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 25 T 87/21

    Zur Kostenerstattung mehrerer Rechtsanwälte nach erfolgreicher Anfechtungsklage

    Zwar ist jede Prozessphase eigenständig zu betrachten (Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 1. Oktober 2009, - 25 T 525-528/09), jedoch wäre in einer Gestaltung wie der vorliegenden die Entscheidungsfindung, welche Kläger das Mandatsverhältnis zu ihrem ausgewählten Rechtsanwalt beenden sollen und sich dem Rechtsanwalt eines oder mehrerer anderen Anfechtungskläger/s anschließen sollten, praktisch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
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