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   LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08   

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https://dejure.org/2009,32476
LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08 (https://dejure.org/2009,32476)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08 (https://dejure.org/2009,32476)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08 (https://dejure.org/2009,32476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Nach den bisher veröffentlichten Entscheidungen und der Mehrheit der Stimmen der juristischen Literatur soll § 50 WEG auch in dem umgekehrten Fall, in dem mehrere Wohnungseigentümer als Kläger gegen die übrigen Wohnungseigentümer dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer Anwendung finden (LG Düsseldorf ZMR 2010, 143; LG Berlin ZMR 2010, 309; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl. § 50 Rdn. 6; Timme/Elzer, WEG, § 50 Rdn. 2; Schmid, NZM 2008, 185; a.A. Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 50 Rdn. 7).
  • BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20

    Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind

    In diesem Fall könnte eine Mehrfachvertretung zwar erforderlich sein (vgl. nur LG Berlin, ZMR 2010, 309; ZWE 2011, 455, 457; Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 50 Rn. 16; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 50 WEG Rn. 22).
  • LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17

    Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in

    Zur Konkretisierung dieser Voraussetzung wird auf die zu § 91 ZPO entwickelten Fallgruppen zurückgegriffen; demnach besteht die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen den streitgenossenschaftlich vorgehenden Miteigentümern (LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2009, 82 T 447/08, 82 T 448/08) oder zur Vermeidung von Rechtsverlusten aufgrund der konkreten Prozessführung (Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 8-11).
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10

    Zur Anwendbarkeit des § 50 WEG

    Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde, so auch Grziwotz in: Erman, BGB, 12. Auflage, § 50 WEG Rnr. 3 und LG Berlin Grundeigentum 2009, 390.
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