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LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08 |
Zitiervorschläge
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08 (https://dejure.org/2009,32476)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erstattung von Rechtsanwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2008 - 74 C 93/07
- LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08, 82 T 448/08
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 309
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung …
Nach den bisher veröffentlichten Entscheidungen und der Mehrheit der Stimmen der juristischen Literatur soll § 50 WEG auch in dem umgekehrten Fall, in dem mehrere Wohnungseigentümer als Kläger gegen die übrigen Wohnungseigentümer dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer Anwendung finden (LG Düsseldorf ZMR 2010, 143; LG Berlin ZMR 2010, 309;… Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl. § 50 Rdn. 6;… Timme/Elzer, WEG, § 50 Rdn. 2; Schmid, NZM 2008, 185;… a.A. Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 50 Rdn. 7). - BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind
In diesem Fall könnte eine Mehrfachvertretung zwar erforderlich sein (vgl. nur LG Berlin, ZMR 2010, 309; ZWE 2011, 455, 457;… Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 50 Rn. 16;… Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 50 WEG Rn. 22). - LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in …
Zur Konkretisierung dieser Voraussetzung wird auf die zu § 91 ZPO entwickelten Fallgruppen zurückgegriffen; demnach besteht die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen den streitgenossenschaftlich vorgehenden Miteigentümern (LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2009, 82 T 447/08, 82 T 448/08) oder zur Vermeidung von Rechtsverlusten aufgrund der konkreten Prozessführung (…Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 8-11). - LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10
Zur Anwendbarkeit des § 50 WEG
Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein gemeinsamer Prozessbevollmächtigter gegen widerstreitende Interessen im Sinne von § 43 a Abs. 4 BRAO verstoßen würde, so auch Grziwotz in: Erman, BGB, 12. Auflage, § 50 WEG Rnr. 3 und LG Berlin Grundeigentum 2009, 390.