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   OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09   

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https://dejure.org/2009,26228
OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.07.2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 2 W 28/09 (https://dejure.org/2009,26228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftragserteilung durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich der Sanierung einer Wand im Bereich eines Balkons; Rückgriff auf allgemeine Auftragsregelungen bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Wohnungseigentümergesetz (WEG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweitbeschluss: Aufhebung beschlossener Sanierung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entspricht die Nichtausführung eines beschlossenen Vollwärmeschutzes aufgrund abändernden Zweitbeschlusses ordnungsgemäßer Verwaltung? (IMR 2010, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 710
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2009 - 2 W 28/09
    Ein abändernder Zweitbeschluss über eine bereits geregelte Angelegenheit ist aufgrund der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft zulässig, wenn er aus sich heraus einwandfrei ist und schutzwürdige Belange einzelner aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachtet (vgl. nur BGHZ 148, 335; Bub in: Staudinger, 2005, § 23 WEG Rn. 122).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Zwar schließt das Notgeschäftsführungsrecht einen solchen Anspruch des Wohnungseigentümers nicht aus (OLG Hamburg, OLGR 2007, 717, 718; OLG Frankfurt, ZMR 2009, 382, 383; OLG Schleswig, ZMR 2010, 710, 711; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 20; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31 mwN; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 23; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 91; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 16).
  • AG Düsseldorf, 13.12.2017 - 232 C 99/17

    Wer haftet für auftragslos erteilte Instandsetzungsarbeiten?

    Unaufschiebbar sind lediglich solche Maßnahmen, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens für das Gemeinschaftseigentum notwendig sind (OLG Schleswig ZMR 2010, 710).
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