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   KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09   

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https://dejure.org/2010,7167
KG, 28.06.2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
KG, Entscheidung vom 28.06.2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 8 U 167/09 (https://dejure.org/2010,7167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 535 Abs 2 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Zulässigkeit der Abstandsnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebenkostennachforderung im Urkundsprozess

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostennachforderung im Urkundenprozess; unwirksame Genehmigungsfiktion; Erläuterungslast für neue oder gestiegene Betriebskosten; unwirksame formularmäßige Verkürzung der Einwendungsausschlussfrist; Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2
    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess; Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Nebenkostennachforderungen - Geltendmachung im Urkundenprozess zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    § 535 Abs. 2 BGB; §§ 263, 529, 533, 596, 599 Abs. 1 ZPO
    Urkundenprozess: Abstandsnahme im 2. Rechtszug u. Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen (RA Marcel J. Eupen; MietRB 2010, 359)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostennachforderung im Urkundenprozess? (IMR 2010, 451)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 116
  • AnwBl 2010, 225
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

    Das entspricht der ganz überwiegenden Meinung im Schrifttum (Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl., J Rn. 84 ff.; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearbeitung 2014, § 556 Rn. 147; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. XIV 110; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 14. Aufl., Rn. 7017m; ders. MDR 2013, 1266, 1268; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kap. IX Rn. 117; Both, NZM 2007, 156, 158; Flatow, DWW 2008, 88, 91 f.; Wichert/Sommer, ZMR 2009, 503, 509 f.; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 592 Rn. 9a; Bub/von der Osten, FD-MietR 2009, 292917; Herlitz, jurisPR-MietR 13/2014 Anm. 4; siehe auch KG, WuM 2012, 156; anders Blank, NZM 2000, 1083, 1084; differenzierend LG Bonn, WuM 2012, 155).
  • KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der

    Die Klausel des § 8 Nr. 4 MV, wonach eine Anerkennung der Abrechnungen mangels Widerspruchs innerhalb von acht Wochen fingiert werden soll, ist gemäß § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat und wogegen die Berufung auch nichts einwendet - unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 -juris Tz 66; vgl. auch BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).
  • KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11

    Minderung der Miete wegen Überschreitung der Temperaturgrenzen der ArbStättV in

    Es kann daher dahinstehen, in welchen Grenzen eine solche Regelung durch Formularvertrag des Vermieters wirksam getroffen werden könnte (s. §§ 307, 308 Nr. 5 BGB , dazu Senat, ZMR 2011, 116, 117 m.N.).
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag

    4) Die in Teil B Nr. 5.2.5 MV vorgesehene Anerkenntnisfiktion, wonach der Mieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Abrechnung Einsicht in Belege nehmen kann und die Abrechnung nach Ablauf weiterer drei Wochen mangels eines mit Gründen versehenen Widerspruchs als anerkannt gilt, ist nach § 307 BGB i.V.m. dem Gedanken des § 308 Nr. 5 BGB unwirksam, da sich die Klägerin in der Klausel nicht verpflichtet hat, den Mieter bei Beginn der Frist, also in der Abrechnung, auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinzuweisen (s. Senat, ZMR 2011, 116 -juris Tz 66; ZMR 2016, 687 -juris Tz 22; s.a. BGH NJW 2014, 3722 Tz 31 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 24 U 2/11

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Überlassung der Mietsache

    Grundsätzlich können auch Ansprüche auf Mietzahlung im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 2005, 2701; NJW 2007, 1061; KG, ZMR 2011, 116).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 198/10
    Grundsätzlich können allerdings auch Ansprüche auf Mietzahlung im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 2005, 2701; NJW 2007, 1061; KG, ZMR 2011, 116), und auch die Bürgschaftserklärung des Beklagten ist urkundlich belegt.
  • LG Darmstadt, 20.12.2013 - 6 S 106/13

    Betriebskostennachforderungen auch im Urkundenprozess statthaft!

    Während sich die beiden ersten Umstände - wie hier geschehen - durch Vorlage von Mietvertrag nebst quittierter Abrechnung beweisen lassen, ist ein Beweis der richtigen Berechnung ohne Weiteres durch die Vorlage der der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Unterlagen (Versorgerrechnungen, Gebührenbescheide) möglich (so auch KG Berlin WuM 2012, 156, AG Berlin-Mitte NJW-RR 2007, 1167; AG Hannover, Urteil v. 03.12.2002, Az. 517 C 12231/02; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3 Aufl., Rn. 1906; a. A. LG Bonn, Urteil vom 08.10.2009, Az. 6 S 107/09; BeckOK, BGB, § 556, Rn. 77a; Staudinger, BGB, § 556, Rn. 145; im Übrigen auch AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. 409 C 109/12).
  • LG Köln, 26.06.2014 - 15 O 410/13

    Begleichung von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen; Ersatz von

    Bedenken bezüglich der darin enthaltenen sechswöchigen Widerspruchsfrist bestehen nicht (vgl. KG Berlin, Urt. v. 28.06.2010 - 8 U 167/09, Rn. 66 bei Juris mwN; LG Köln, Urt. v. 05.03.2014 - 7 O 263/13, vorgelegt als Anlage K21).
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