Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.09.2010

Rechtsprechung
   AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11   

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https://dejure.org/2011,8658
AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11 (https://dejure.org/2011,8658)
AG Mannheim, Entscheidung vom 20.05.2011 - 10 C 14/11 (https://dejure.org/2011,8658)
AG Mannheim, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 10 C 14/11 (https://dejure.org/2011,8658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280; BGB § 281; BGB § 307; BGB § 139
    Summierungseffekt bei Zusammentreffen formularmäßiger und individuell vereinbarter Klausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularklausel in einem Mietvertrag ist wegen eines Summierungseffektes unwirksam; Wirksamkeit einer Formularklausel bei einer formularmäßigen Klausel und einer individuell vereinbarten Klausel

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln über Schönheitsreparaturen und Endrenovierungspflicht infolge Summierungseffekt

  • kanzleibeier.eu

    Schönheitsreparaturen Teil 3: Schönheitsreparaturen - Zusammentreffen von individualvertraglichen und formularmäßigen Klauseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularklausel in einem Mietvertrag ist wegen eines Summierungseffektes unwirksam; Wirksamkeit einer Formularklausel bei einer formularmäßigen Klausel und einer individuell vereinbarten Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Zusammentreffen von individualvertraglichen und formularmäßigen Klauseln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formularmäßige Schönheitsreparaturen und individualvertragliche Endrenovierungspflicht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Summierungseffekt im Mietvertrag

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Summierungseffekt von formular- und individualvertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturklauseln

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 805
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 163/05

    Unwirksamkeit zweier für sich genommen unbedenklicher Formularklauseln;

    Auszug aus AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11
    Ein zur Unwirksamkeit einer Formularklausel führender so genannte Summierungseffekt aufgrund des Zusammentreffens zweier - jeweils für sich genommen - unbedenklicher Klauseln kann auch dann vorliegen, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart worden ist (Anschluss an BGH NJW 2006, 2116).

    Derartige, jeweils für sich unbedenkliche Klauseln haben wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs einen Summierungseffekt und führen in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters und zwar gerade auch in dem Fall, dass die formularvertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen mit einer Individualvereinbarung zusammentrifft, wonach bei Auszug auf alle Fälle eine Endrenovierung durchzuführen ist (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 2116).

  • BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08

    Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung

    Auszug aus AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11
    Insbesondere liegt auch entgegen der Regelvermutung des § 139 BGB nicht die als Sonderfall zu wertende Konstellation vor, dass die Individualvereinbarung über die Endrenovierungsverpflichtung erst zeitlich nach Abschluss des Mietvertrags und hiervon gesondert erfolgte (vgl. hierzu BGH NJW 2009, 1075).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11
    Auch wenn beide Regelungen in zwei getrennten Paragrafen mit unterschiedlichen Überschriften enthalten sind, müssen sie ihrer Bestimmung wegen als zusammengehörig gewertet werden und zwar auch dann, wenn - wie hier - es sich bei der einen um eine Formularklausel handelt und die andere auf individueller Vereinbarung beruht (vgl. hierzu BGH NJW 1993, 532).
  • LG Freiburg, 21.06.2001 - 3 S 12/01

    Kündigung eines Vertrags gegenüber einer Personenmehrheit; Schönheitsreparaturen

    Auszug aus AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11
    Da beide Klauseln wegen ihres sachlichen Zusammenhangs ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen, hat dies weiter gemäß Regelfall des § 139 BGB zur Folge, dass die Nichtigkeit dieses Teils des Vertrages dazu führt, dass auch die inhaltlich und wirtschaftlich nicht zu trennende Individualabrede - der Vermieter will, dass die Renovierungslast insgesamt auf den Mieter übertragen wird - über die Endrenovierung nichtig ist, somit beide Regelungen insgesamt unwirksam sind (vgl. hierzu LG Freiburg WuM 2005, 383; LG Hamburg ZMR 2008, 454; Langenberg, Schönheitsreparaturen 4. Aufl. Teil I, Rdnr. 248; Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. § 535 BGB Rdnr. 399; Staudinger BGB 2010 § 139 Rdnr. 40; Derleder, Individuelle Abreden bei Vertragsdurchführung zur Rettung unwirksamer Schönheitsreparaturenklauseln, NZM 2009, 227).
  • LG Hamburg, 08.11.2007 - 307 S 164/06

    Wohnraummiete: Nichtigkeit einer Formularklausel über Schönheitsreparaturen und

    Auszug aus AG Mannheim, 20.05.2011 - 10 C 14/11
    Da beide Klauseln wegen ihres sachlichen Zusammenhangs ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen, hat dies weiter gemäß Regelfall des § 139 BGB zur Folge, dass die Nichtigkeit dieses Teils des Vertrages dazu führt, dass auch die inhaltlich und wirtschaftlich nicht zu trennende Individualabrede - der Vermieter will, dass die Renovierungslast insgesamt auf den Mieter übertragen wird - über die Endrenovierung nichtig ist, somit beide Regelungen insgesamt unwirksam sind (vgl. hierzu LG Freiburg WuM 2005, 383; LG Hamburg ZMR 2008, 454; Langenberg, Schönheitsreparaturen 4. Aufl. Teil I, Rdnr. 248; Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. § 535 BGB Rdnr. 399; Staudinger BGB 2010 § 139 Rdnr. 40; Derleder, Individuelle Abreden bei Vertragsdurchführung zur Rettung unwirksamer Schönheitsreparaturenklauseln, NZM 2009, 227).
  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Dieser sogenannte Summierungseffekt führt sogar dann, wenn zwei eigentlich für sich unbedenkliche aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen (BGH a.a.O.; LG Berlin GE 2013, 1005; AG Mannheim ZMR 2011, 805; AG Hannover NZM 2010, 278) zur Unwirksamkeit.

    Auch wenn vielleicht gegen die Wirksamkeit der Individualvereinbarung über die Endrenovierung und den Teppichbodenaustausch bei isolierter Betrachtung keine Bedenken bestehen sollten, sind diese Vereinbarungen hier gem. § 139 BGB unwirksam (AG Mannheim ZMR 2011, 805; LG Freiburg WuM 2005, 383; LG Hamburg ZMR 2008, 454; Langenberg, Schönheitsreparaturen, 4. Aufl., Teil I Rn 248; Blank in Blank/Börstinghaus § 535 BGB Rn. 493).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-24 W 68/10   

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https://dejure.org/2010,9506
OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - I-24 W 68/10 (https://dejure.org/2010,9506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2010 - I-24 W 68/10 (https://dejure.org/2010,9506)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2010 - I-24 W 68/10 (https://dejure.org/2010,9506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusammentreffen von vertraglichem und gesetzlichem Herausgabeanspruch; Bedeutung der Mehrwertsteuer bei Wertberechnung

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 2 S. 2
    Streitwert einer Räumungsklage

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 2 S. 2
    Streitwert einer Räumungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren AGL'en!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren Anspruchsgrundlagen! (IMR 2011, 1023)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
    Die vom Landgericht herangezogene Bewertungsvorschrift des § 41 Abs. 2 S. 1 GKG, die in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 GKG unter bestimmten Umständen auch den Ansatz eines Streitwerts unterhalb des Jahresentgelts zulässt (vgl. BGH NZM 2006, 138 und Senat NZM 2006, 583 jew. m. w. Nachw.), kommt aus besonderen sozialen Erwägungen nur zur Anwendung, wenn der Räumungsanspruch ausschließlich wegen der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses geltend gemacht wird.

    a) Der Ansicht der Beklagten, die Mehrwertsteuer habe als "durchlaufender Posten" keinen Einfluss auf die Bewertung, kann nicht gefolgt werden (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 12 ]).

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2005 - 24 W 62/05

    Bemessung des Gebührenstreitwerts eines Räumungsbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
    a) Der Ansicht der Beklagten, die Mehrwertsteuer habe als "durchlaufender Posten" keinen Einfluss auf die Bewertung, kann nicht gefolgt werden (vgl. BGH MDR 2006, 657 [ juris Tz 8 f ]; Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 12 ]).

    Unter "Entgelt" im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG, der auf Absatz 1 dieser Vorschrift verweist (vgl. Senat MDR 2006, 1079 [ juris Tz 11 ]), ist das Grundentgelt einschließlich einer nicht besonders abzurechnenden Betriebskostenpauschale zu verstehen (vgl. Senat aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05

    Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
    Die vom Landgericht herangezogene Bewertungsvorschrift des § 41 Abs. 2 S. 1 GKG, die in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 GKG unter bestimmten Umständen auch den Ansatz eines Streitwerts unterhalb des Jahresentgelts zulässt (vgl. BGH NZM 2006, 138 und Senat NZM 2006, 583 jew. m. w. Nachw.), kommt aus besonderen sozialen Erwägungen nur zur Anwendung, wenn der Räumungsanspruch ausschließlich wegen der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses geltend gemacht wird.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 24 W 68/10
    Wird nämlich die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (vgl. OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 W 59/11

    Verfahrensrecht - Mietrecht: Welcher Streitwert bei Räumungsklage?

    Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und dieser Anspruch auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses gestützt, ist ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend, § 41 Abs. 2 S. 2 GKG (Senat, BeckRS 2011, 01435; BeckRS 2010, 23600; vgl. ferner OLG Düsseldorf [10. ZS.] ZMR 2008 364; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn. 3542 und 3556; Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, 3. Aufl., Stichw.
  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 133/16

    Vakuumzylinder für Ettiketiermaschinen

    Die Reduzierung des Streitwerts ab dem 17.05.2017 folgt aus dem Erlass des Teil-Anerkenntnisurteils, wobei der für die Herabsetzung maßgebliche Zeitpunkt gem. § 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO derjenige der letzten Zustellung an die Partei ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.09.2010, I-24 W 68/10, Rn. 5, zitiert nach juris).
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