Rechtsprechung
   LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35915
LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10 (https://dejure.org/2010,35915)
LG Essen, Entscheidung vom 20.05.2010 - 15 S 100/10 (https://dejure.org/2010,35915)
LG Essen, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 15 S 100/10 (https://dejure.org/2010,35915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280 I, 387, 389 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterlicher Hinweis betreffend die Erfolgsaussichten der eingelegten Berufung im zivilgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen eines Mietkautionsrückzahlungsanspruchs; Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewissen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für Schlossaustausch: Verrechnung mit Mietkaution?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ansprüche wegen Schlüsselverlust und Einbehalt eines Schlüssels?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 211/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Vermittlung von

    Auszug aus LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10
    Die durch die erstinstanzliche Richterin erfolgte Beweiswürdigung kann in der Berufungsinstanz nur darauf nachgeprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist (BGH- NJW-RR 92, 920), den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt (BGH NJW-RR 2005, 558f; NJW-RR 2004, 425f; Zöller/Heßler § 529 ZPO, Rdnr.7f).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 425/02

    Anforderungen an die Ausschöpfung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise

    Auszug aus LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10
    Die durch die erstinstanzliche Richterin erfolgte Beweiswürdigung kann in der Berufungsinstanz nur darauf nachgeprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist (BGH- NJW-RR 92, 920), den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt (BGH NJW-RR 2005, 558f; NJW-RR 2004, 425f; Zöller/Heßler § 529 ZPO, Rdnr.7f).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10
    Zweifel im vorgenannten Sinne liegen jedoch erst dann vor, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende -, Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der erneuten Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben, sich also ihre Unrichtigkeit herausstellen wird (BGH NJW 2004, 2828ff).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus LG Essen, 20.05.2010 - 15 S 100/10
    Die durch die erstinstanzliche Richterin erfolgte Beweiswürdigung kann in der Berufungsinstanz nur darauf nachgeprüft werden, ob sie in sich widersprüchlich ist (BGH- NJW-RR 92, 920), den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt (BGH NJW-RR 2005, 558f; NJW-RR 2004, 425f; Zöller/Heßler § 529 ZPO, Rdnr.7f).
  • LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 52/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer

    Auf Grund dieser Risikoverteilung ist die Entscheidung des Vermieters, Schadensersatz zu verlangen und die Schließanlage trotzdem (zunächst) nicht zu erneuern, auch nicht etwa treuwidrig (so aber LG Essen, ZMR 2012, 103 f. - juris Rz. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht