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   LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10   

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https://dejure.org/2011,8436
LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10 (https://dejure.org/2011,8436)
LG München I, Entscheidung vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10 (https://dejure.org/2011,8436)
LG München I, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 1 S 22360/10 (https://dejure.org/2011,8436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei Ergänzung der Eigentümerliste in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur der zwar rechtzeitig eingereichten, aber zum Teil unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich nach dem Zeitpunkt gem. § 44 Abs. 1 S. 2 WEG möglich; Möglichkeit einer Korrektur der zwar rechtzeitig eingereichten, aber zum Teil ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage trotz Benennung eines einzelnen von mehreren beklagten Wohnungseigentümern erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümerliste kann bei einer Anfechtungsklage auch noch in der Berufung ergänzt werden, § 44 Abs. 1 S. 2 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlage der Eigentümerliste; fehlerhafte Liste; Korrektur; unvollständige Eigentümerliste; Nachbenennung im Prozess in zweiter Instanz; Falschbezeichnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Eigentümerliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • blog.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Korrektur der Eigentümerliste ausnahmsweise zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fehler in Eigentümerliste schadet nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anfechtungsklage gegen WEG-Beschluss: Fehler in Eigentümerliste schadet nicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Eigentümerliste bei Beschlussanfechtung unschädlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Korrektur oder Ergänzung der Eigentümerliste (IMR 2011, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1974
  • NZM 2011, 631
  • ZMR 2012, 136
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 190/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigen

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    a) Grundsätzlich sind gemäß § 253 II Nr. 1, IV i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO sämtliche Parteien mit ladungsfähiger Anschrift genau zu bezeichnen (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rz. 8).

    § 44 I 2 WEG ändert an diesem Erfordernis grundsätzlich nichts; die Norm verlängert lediglich den Zeitpunkt, bis zu dem die Parteien nach § 253 ZPO zu bezeichnen sind (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10).

    Von diesen strengen Anforderungen kann dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dem Kläger in bestimmten Konstellationen die genaue Bezeichnung der Parteien nicht möglich oder unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange nicht zumutbar ist (BGH Urteil vom 04.03.2011, Az.: V ZR 190/10, Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 253 Rz. 8).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Eine derartige nur geringfügige Verzögerung von um die zwei Wochen schließt § 167 ZPO indes grundsätzlich und auch hier nicht aus, selbst wenn sie auf Nachlässigkeit der Klagepartei beruht (BGH NJW 2011, 1277; 2009, 999, 1000 f.; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 167 Rz. 12).

    Ein Nachschieben von Gründen ist grundsätzlich ausgeschlossen (BGH NJW 2009, 999, 1000).

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    11 (c) Angesichts dessen ist, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 319 ZPO, eine Korrektur der grundsätzlich rechtzeitig im Sinne des § 44 I 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste möglich (Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 44 Rz. 17; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11 a.E.; Jennißen, WEG, § 44 Rz. 18; so auch BayObLG NZM 2005, 110 für das FGG-Verfahren).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Es geht hier nicht um den Beschluss einer Sonderumlage, der freilich stets einen genau feststehenden Betrag enthalten muss (so jeweils der Fall in BayObLG NZM 2003, 66; LG München I ZMR 2008, 488).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Der Aufbau des Beschlussprotokolls, das für die gebotene objektive Beschlussauslegung zum Schutze etwaiger Rechtsnachfolger grundsätzlich allein maßgeblich ist (BGH NJW 1998, 3713, 3714; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 26), zeigt, dass die Eigentümer erst nach den Beschlüssen TOP 1a und 1b über die Kostenverteilung (TOP 1c) beschließen wollten.
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Derartige Bezugnahmen auf einen außerhalb des Protokolls liegenden Gegenstand reichen aus, wenn, wie hier (siehe Anlage B6), dieser mit genügender Bestimmtheit feststellbar ist (BayObLG ZWE 2005, 230; Jennißen/Elzer, WEG, Vor §§ 23-25 Rz. 145).
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Es geht hier nicht um den Beschluss einer Sonderumlage, der freilich stets einen genau feststehenden Betrag enthalten muss (so jeweils der Fall in BayObLG NZM 2003, 66; LG München I ZMR 2008, 488).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10
    Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses ist es anerkannt, dass sie aufgrund des einheitlichen Streitgegenstandes auch auf eine Anfechtungsklage hin ausgeurteilt werden kann, ohne dass es einer Klageänderung bedürfte (BGH NJW 2009, 3655, 3657).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 62, § 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, § 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a; BayOblG, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.

    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (Suilmann, in Jennißen, aaO, § 44 Rn. 16; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 44 Rn. 17; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rn. 11; vgl. auch LG München I, NJW 2011, 1974, 1975; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 242, 243).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 2016, - V ZR 104/15; Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. April 2014, - 1 S 178/13; Landgericht München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, Jennißen-Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 23 Rn. 56a), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 2016, - V ZR 104/15; Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. April 2014, - 1 S 178/13; Landgericht München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, Jennißen-Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann-Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.

    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. April 2016, - V ZR 104/15; Landgericht München I, Urteil vom 9. Mai 2011, - 1 S 22360/10; BayOblG, ZMR 2005, 639).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14

    Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans

    Die Höhe dieses Bruchteiles bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; sofern keine abweichenden Anhaltspunkte - etwa wegen eines konkreten Streites über einzelne Positionen des Wirtschaftsplanes - gegeben sind, kann das Gesamtinteresse mit 20% bis 25% des Gesamtbetrages des Wirtschaftsplanes bewertet werden (Senatsbeschluss vom 12.05.2014, 19 W 22/14, WuM 14, 437; OLG Stuttgart, ZMR 2012, 136 Rn. 14; OLG Koblenz ZMR 2012, 457 Rn. 4; ähnlich OLG Hamburg, ZMR 2010, 873, Rn. 3; Niedenführ, a.a.O., Rn. 35, 23; Suilmann, a.a.O. Rn. 16).
  • AG Hamburg-Blankenese, 05.07.2017 - 539 C 44/16

    Unbestimmter Beschluss ist nichtig!

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 23 Rn. 62, § 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, § 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a; BayOblG, WE 1995, 245, 246; LG München 1, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, Rn. 32; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • AG Wismar, 07.08.2017 - 8 C 520/16

    Differenzen in der Abrechnung stehen Genehmigung der Jahresabrechnung entgegen

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wortlaut des Beschlusses zur näheren Erläuterung inhaltlich Bezug auf Urkunden oder Schriftstücke nehmen darf (Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., §§ 23 Rn. 62, §§ 24 Rn. 85; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., §§ 24 Rn. 263; Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 86, §§ 24 Rn. 103; Riecke/Schmidt/Riecke, WEG, 4. Aufl., § § 24 Rn. 103; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § § 23 Rn. 166, § 24 Rn. 176; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl. § 23 Rn. 56a; BayOblG, Bayerisches Oberstes Landesgericht, WE 1995, 245, 246; LG München I, Urteil 9.5.2011, 1 S 22360/10; LG Dortmund, ZWE 2015, 40, 41), wie dies beispielsweise bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung und häufig auch bei Sanierungsbeschlüssen nach Kostenvoranschlag oder auf der Grundlage eines Gutachtens geschieht.
  • LG Stuttgart, 25.08.2017 - 19 S 30/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BGH Urteil vom 08. April 2016 -V 2R 104/15, zitiert nach juris; BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
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