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   AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11   

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https://dejure.org/2012,7028
AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11 (https://dejure.org/2012,7028)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2012 - 291a C 6680/11 (https://dejure.org/2012,7028)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 291a C 6680/11 (https://dejure.org/2012,7028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Unterscheidung zwischen Erblasserschulden und Erbfallschulden i.S.d. § 1967 BGB nach Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens; Erfordernis einer verwalterischen Tätigkeit bzgl. des Nachlasses für das Entstehen einer Nachlasserbenschuld bzw. einer ...

  • erbrechtsiegen.de

    Erbenhaftung - Haftung für nach dem Erbfall begründete Wohngeldschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbantritt: Schuldet der Erbe weitere Wohngeldzahlungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11
    Wenn aber das Rechtsgeschäft mit dem Nachlass oder Erbfall zu tun hat, somit zur Abwicklung des Nachlasses gehört, kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung als Nachlassverbindlichkeit in Betracht kommen, die jedoch - wie oben ausgeführt - im Außenverhältnis eine Inanspruchnahme des Erben nicht ausschließt (BayObLG, NZM 2000, 41 (42); OLG Bamberg, ZWE 2011, 420 f.; Palandt/ Weidlich , 70. Auflage, 2011, § 1967 Rn. 8).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 14/94

    Dem Erben nachträglich zugeflossene Rentenzahlungen auch bei Verwendung zur

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11
    Es handelt sich vielmehr um eine Erbfallschuld in der Form der Nachlassverwaltungskostenschuld (BFH a.a.O. unter Hinweis auf Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 45 AO 1977 Rz. 66 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24.01.1996, X R 14/94.
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.02.2012 - 291a C 6680/11
    Ebenso wie die Verbindlichkeiten, die der Nachlassverwalter bzw. Nachlassinsolvenzverwalter zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht, ist sie als Unterfall der Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB, für die die Erbenhaftung gemäß § 1975 beschränkt werden kann, zu qualifizieren (BFH, BB 1998, 2195 ff. zit. nach Juris m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erbe aufgrund einer Belastung der Wohnung mit einem Wohnrecht für einen Dritten keine Handlungsoptionen im Hinblick auf die Nutzung der Wohnung hat und er zudem keine Nutzungen aus ihr zieht und auch nicht ziehen kann (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. AG Düsseldorf, ZMR 2012, 583); sobald er aber an Beschlüssen der Eigentümerversammlung mitwirkt, liegt auch in diesen Konstellationen ein Verwaltungshandeln des Erben vor.
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

    Erbenhaftung: Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erbe aufgrund einer Belastung der Wohnung mit einem Wohnrecht für einen Dritten keine Handlungsoptionen im Hinblick auf die Nutzung der Wohnung hat und er zudem keine Nutzungen aus ihr zieht und auch nicht ziehen kann (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. AG Düsseldorf, ZMR 2012, 583 ); sobald er aber an Beschlüssen der Eigentümerversammlung mitwirkt, liegt auch in diesen Konstellationen ein Verwaltungshandeln des Erben vor...".
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