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   LG Düsseldorf, 01.07.2015 - 25 S 167/14   

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https://dejure.org/2015,28649
LG Düsseldorf, 01.07.2015 - 25 S 167/14 (https://dejure.org/2015,28649)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - 25 S 167/14 (https://dejure.org/2015,28649)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 25 S 167/14 (https://dejure.org/2015,28649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Interesses des einzelnen Wohnungseigentümers an ordnungsmäßiger Verwaltung die für Bestimmung des Wertes der Beschwer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anbringung von Rauchwarnmeldern durch die WE-Gemeinschaft in NRW bedenkenlos???, §§ 21 WEG, 49 a GKG, 511 Abs. 4 ZPO

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von Rauchwarnmeldern ist Aufgabe der WEG-Gemeinschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rauchwarnmelder in der Wohnanlage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Einbau von Rauchwarnmeldern: Eigentümergemeinschaft ist zuständig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rauchwarnmelder: Duldungspflicht auch bei Vorhandensein selbst eingebauter Rauchwarnmelder! (IMR 2016, 117)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 780
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Ratingen, 18.11.2014 - 11 C 121/14

    WEG darf einheitliche Rauchmelder für alle anschaffen!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2015 - 25 S 167/14
    Die Berufung der Kläger gegen das am 18. November 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ratingen (11 C 121/14) wird nicht zugelassen.

    Die Berufung der Kläger gegen das am 18. November 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ratingen (11 C 121/14) wird nicht zugelassen.

    Der Wert der Beschwer der Kläger aus dem die Klage abweisenden Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 18. November 2014 (11 C 121/14) bestimmt sich nach ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Abänderung des angefochtenen Urteils, wobei eine rein wirtschaftliche Betrachtung geboten ist.

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2015 - 25 S 167/14
    Ergänzend sei auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 17. Juni 2015 verwiesen (VIII ZR 216/14, VIII ZR 290/14).
  • LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation

    Das für die Ermittlung der Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Berufungsführers ist hier ausschließlich anhand der zu tragenden Kosten für den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder zu bestimmen (vgl. auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 25 S 167/14 - ZMR 2015, 780; Beschluss der Kammer vom 23. November 2015 - 11 T 64/15).
  • LG Düsseldorf, 20.09.2017 - 25 S 32/17

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über die Installation sowie die Wartung

    Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" seien, werde ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führe, der bereits durch den Einbau der vom Nutzer selbst ausgewählten Rauchwarnmeldern erreicht sei (siehe dazu bereits den Beschluss der Kammer vom 01.07.2015, ZMR 2015, 780, Juris Rn. 51).
  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 36/16

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz der

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der zwingende Einbau von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnräumen ohne Rücksicht auf bereits vorhandene Geräte beim Kläger vom Ermessen der Eigentümer gedeckt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 25 S 167/14, ZMR 2015, 780; AG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2016, Az. 290a C 192/15, ZMR 2016, 575-576; AG Bochum, Urteil vom 26.01.2016, Az. 95 C 44/15, WuM 2016, 242-244; AG Singen, Urteil vom 25.11.2014, Az. 7 C 20/14, ZMR 2015, 416-417; a.A. LG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2015, Az. 11 S 38/15, NJW 2016, 1333-1336; LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Az. 6 S 449/13, NJW-RR 2014, 1041-1042; AG Rendsburg, Urteil vom 30.10.2008, Az. 18 C 545/08, ZMR 2009, 239-240).
  • LG München I, 25.09.2017 - 36 S 8485/17

    Bestimmung des Beschwerdewerts bei Beschluss über Installation von Rauchmeldern

    Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 511 Abs. 2 ZPO nicht notwendig identisch mit dem Streitwert in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49a GKG ist (vgl. auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 25 S 167/14, juris Rn. 41).
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