Rechtsprechung
LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumung und Herausgabe des Heimplatzes bei Kündigung des Heimvertrages aufgrund sexueller Übergriffe des Heimbewohners
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sexuelle Übergriffe im Pflegeheim: Fristlose Kündigung des Bewohners!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Heimvertrages aufgrund sexueller Übergriffe eines Heimbewohners
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 959
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Essen, 18.03.2013 - 1 O 181/12
Heimvertragskündigung wegen sexueller Belästigung anderer Mitbewohner!
Auszug aus LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
Sowohl die Interessen und Pflichten des Beklagten einerseits als auch die der Klägerin andererseits sind abzuwägen (vgl. LG Essen, Urteil v. 18.03.2013 - 1 O 181/12, juris).Das Heim kann aufgrund der Belastung durch den Arbeitsablauf in einer solchen Einrichtung nicht verpflichtet werden, den Beklagten ständig zu überwachen (vgl. LG Essen, Urteil v. 18.03.2013 - 1 O 181/12, juris).
Dieses würde nur dann fehlen, wenn die (Un-)Wirksamkeit einer einzelnen Kündigung zum Gegenstand einer Feststellung nach § 256 ZPO gemacht werden würde, denn dann handelt es sich nur um eine Vorfrage für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (LG Essen, Urteil v. 18.03.2013 - 1 O 181/12, juris).
- LG Kleve, 25.05.2012 - 3 O 15/12
Anspruch auf Herausgabe eines geräumten Heimzimmers in einer Pflegeeinrichtung …
Auszug aus LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
Denn im Rahmen einer Heimaufnahme liegt der Schwerpunkt des Vertrages wegen der überwiegend medizinischen und pflegerischen Betreuung regelmäßig auf dem dienstvertraglichen Charakter, und nicht in der Raumüberlassung (LG Kleve, Urteil v. 26.05.2012 - 3 O 15/12, juris). - OLG Celle, 14.11.1975 - 2 U 96/74
Auszug aus LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung, dass ein Vertrag durch fristlose Kündigung beendet ist, besteht auch dann, wenn gleichzeitig auf Räumung und Herausgabe geklagt wird (OLG Celle, Urteil v. 14.11.1975 - 2 U 96/74, juris). - OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 74/08
Keine Anwendung von § 708 Nr.7 ZPO in Pachtsachen
Auszug aus LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
§ 708 Nr. 7 ZPO ist bei einer Räumung, die sich nicht auf Wohnraummietverhältnisse bezieht, nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.06.2008 - I-24 U 74/08, juris). - BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus LG Kleve, 19.01.2016 - 4 O 108/15
Der Klägerin obliegt aber die Pflicht, die körperliche Integrität und Persönlichkeitsrechte der Heimbewohnerinnen vor Übergriffen durch den Beklagten zu schützen (vgl. BGH, Urteil v. 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris).
- LG Berlin, 06.05.2020 - 65 S 264/19
Wohn- und Betreuungsvertrag: Wirksamkeit fristloser Kündigungen eines …
Hinzukommen muss schließlich, dass bei Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ein Festhalten der Klägerin am Vertrag unzumutbar ist (vgl. LG Kleve, Urteil vom 19. Januar 2016, 4 O 108/15, zit. nach: juris, Rdnr. 30). - AG Berlin-Neukölln, 16.10.2019 - 13 C 397/18
Psychisch erkrankter Mieter unkündbar?!
Das Amtsgericht ist gemäß § 23 Nr. 2 a) GVG unabhängig von der Höhe des Streitwerts zuständig, da der zwischen den Parteien zustande gekommene Mietvertrag in Anbetracht des zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Betreuungsvertrags ausschließlich auf die Überlassung von Wohnraum gerichtet ist, also keine zumal überwiegenden Elemente eines auf Erbringung von Betreuungsleistungen gerichteten Dienstverhältnisses enthält (vgl. LG Kleve ZMR 2016, 959-961).