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LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 16.10.2008 - 903c M 802/08
- LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 697
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 19 T 154/05
Konsequenz einer erfolglosen Pfändung für den Gegenstandswert im Hinblick auf § …
Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08
Die Gegenauffassung (vgl. Landgericht Hamburg, AnwBl. 2006, 499; LG Düsseldorf, B. v. 12.07.2005, Az. 19 T 154/05, zit. nach Juris;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 25 RVG Rn. 5) vermag nicht zu überzeugen. - LG Hamburg, 20.03.2006 - 322 T 10/06
Rechtsanwaltsgebühren: Streitwert der Forderungspfändung bei wertloser Forderung
Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08
Die Gegenauffassung (vgl. Landgericht Hamburg, AnwBl. 2006, 499; LG Düsseldorf, B. v. 12.07.2005, Az. 19 T 154/05, zit. nach Juris;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 25 RVG Rn. 5) vermag nicht zu überzeugen.
- OLG Naumburg, 03.04.2014 - 2 W 26/14
Rechtsanwaltskosten im Zwangsvollstreckungsverfahren: Gegenstandswert bei …
Nach einer ersten Auffassung können in einem solchen Fall die Rechtsanwaltsgebühren nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 500 Euro (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG n. F.) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 15 Euro nach § 13 Abs. 2 RVG n. F. zusteht (OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2000, 17 W 278/99, Rpfleger 2001, 149; LG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2013, 2 T 196/13, MDR 2013, 1312; LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, 322 T 109/08, ZMR 2009, 697;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., § 25 Rn. 14). - OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10
Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert einer Forderungspfändung bei wertlosem …
Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8). - OLG Brandenburg, 29.07.2016 - 7 W 45/16
Gebührenrechtlicher Ansatz einer nicht bestehenden gepfändeten Forderungen mit …
Nach einer Ansicht ist der tatsächliche Wert der gepfändeten Forderung bzw. der Mindestgegenstandswert von 500 EUR zugrunde zu legen (OLG Köln Rpfleger 2001, 149; LG Hamburg (32. ZK) ZMR 2009, 697 ;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, § 25 Rn. 17;… Noethen in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl. 2016, Rn. 4446;… Frankenberg in Göttlich/Mümmler, RVG, 6. Aufl. 2015, S. 1282;… Gierl in Mayer/Kroiß, Nomos-Kommentar RVG, 6. Aufl. 2013, § 25 Rn, 11;… Potthoff in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2014, § 25 Rn. 12;… Wolf/Volpert in Schneider/Wolf, Anwaltkommentar RVG, 7. Aufl. 2014, § 25 Rn. 16).
- LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13
Möglichkeit zur Beitreibung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten …
Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8). - LG Heilbronn, 14.06.2013 - 1 T 90/13
Wert der zu pfändenden Forderung bei nachträglichen Herausstellen der …
Die wohl weitestgehende Auffassung berücksichtigt alle im Laufe der Vollstreckung eintretenden Wertänderungen und stellt letztlich auf den wirtschaftlichen Wert bei Verwertung des Vollstreckungsobjekts ab; wenn dieses gänzlich wertlos ist, soll der gesetzliche Mindeststreitwert von 300,- EUR anzusetzen sein (OLG Dresden, 22.09.2008, 3 W 890/08; OLG Köln, Rechtspfl, 2001, 149, 152; LG Hamburg, ZMR 2009, 697;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 19. Aufl., § 25 Rn. 8). - AG Stuttgart, 19.06.2009 - 31 C 949/09
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Wirksam!
ff.; a. A. Wüstefeld, WuM 2009, 697). - LG Stuttgart, 10.06.2013 - 1 T 196/13
Geltendmachen von anwaltlichen Gebühren für die Erwirkung eines vorangegangenen …
Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR ( § 13 Abs. 1 S. 1 RVG ) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfieger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8).