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   LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97   

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https://dejure.org/1997,3826
LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97 (https://dejure.org/1997,3826)
LG Lübeck, Entscheidung vom 06.11.1997 - 14 S 135/97 (https://dejure.org/1997,3826)
LG Lübeck, Entscheidung vom 06. November 1997 - 14 S 135/97 (https://dejure.org/1997,3826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Mietzins für eine Wohnung und einen Stellplatz nach fristloser Kündigung des Mietvertrages; Anforderungen an eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung; Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch und ein Minderungsrecht bei mangelhafter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 544
    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei Schadstoffbelastung durch PCP und Lindan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 441
  • NZM 1998, 190
  • ZMR 1998, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91
    Auszug aus LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97
    Eine Abhilfefrist ist nur in Einzelfällen nach § 242 BGB als erforderlich anzusehen, wenn der gesundheitsgefährdende Mangel leicht behebbar und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist (vgl. z.B. OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228, 1229).
  • LG Saarbrücken, 12.06.1989 - 13b S 123/88
    Auszug aus LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97
    Mietern wird das Recht einer fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung nach der herrschenden Rechtsprechung und Lehre nicht erst dann eingeräumt, wenn eine Gesundheitsschädigung schon eingetreten ist, sondern bereits dann, wenn eine erhebliche Gefährdung konkret droht (vgl. hierzu z.B. LG Saarbrücken, WuM 1991, 91, 92; Palandt, BGB , 56. Aufl., Rdn. 32 zu § 544; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., Rdn. 3 zu § 544 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Eine Mietwohnung, die nach Verwendung eines gesundheitsschädlichen Holzschutzmittels wegen Überschreitung der Grenzwerte für die Schadstoffkonzentration in der Raumluft ohne Gesundheitsgefährdung nicht bewohnt werden kann, ist freilich mit einem erheblichen Mangel behaftet, der ihre Tauglichkeit zur Wohnnutzung aufhebt (vgl. auch LG Darmstadt, Urteil vom 8. Januar 1997 - 7 S 159/96 - DB 1997, 1557; LG Kiel, Urteil vom 22. Juni 1995 - 10 S 24/95 - WM 1997, 674 f.; LG Lübeck, Urteil vom 6. November 1997 - 14 S 135/97 - NJW-RR 1998, 441 f.).
  • BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98

    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

    Das Landgericht Lübeck (ZMR 1998, 433/434) hält für die Berechtigung der fristlosen Kündigung gemäß § 544 BGB die aktuellen wissenschaftlich-technischen Standards für maßgeblich, lehnt aber für die Zeit vor der Verschärfung ein Minderungsrecht und einen Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel ab, weil die Gesundheitsschädlichkeit des betreffenden Schadstoffes noch nicht fachlich anerkannt und allgemein bekannt gewesen sei; insoweit liege auch kein versteckter Mangel vor.
  • LG München I, 06.12.2012 - 14 S 12138/12

    Parkett kontaminiert: 30% Mietminderung!

    Daher ist auch in diesen Fällen eine Minderungsquote im Einzelfall festzusetzen (so auch LG Berlin, Urteil vom 13.01.2003 - 61 S 152/02; LG Lübeck, Urteil vom 06.11.1997 - 14 S 135/97).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung

    Es ist nämlich anerkannt und auch nach Auffassung des Senats gerechtfertigt, dass dem Vermieter im Wege einer Fristsetzung Gelegenheit zur Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands zu geben ist, wenn dieser leicht behoben werden kann (vgl. z.B. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1228; LG Lübeck NZM 1998, 190 = ZMR 1998, 433; Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 544 BGB Rdn. 3; Bub/Treier/Grapentin, 3. Aufl. IV Rdn. 156 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05

    Werkmängelhaftung des Bauträgers: Baumangel bei vereinbarungswidriger Verwendung

    Die Beweislast hierfür und auch die Beweislast dafür, dass die Überschreitung der Grenzwerte auf den für die Errichtung des Wohnraums verwendeten Baumaterialien beruht, liegt allein beim Mieter (Landgericht Berlin, Grundeigentum 2003, 955; Amtsgericht Königsstein MZM 200, 822; Amtsgericht Bad Säckingen WuM 1996, 140; Amtsgericht Mettmann VuR 1990, 208; Landgericht Lübeck NJW-RR 1998, 441; Amtsgericht Köln WuM 1987, 120; Landgericht Frankfurt WuM 1989, 284).
  • LG Lüneburg, 10.02.2006 - 6 T 19/06
    Es genügt, wenn der Vermieter den künftigen Bedarf - darauf hat das Amtsgericht zu Recht hingewiesen - bei vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen (vgl, Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8A, § 573 BGB Rn. 130; LG Berlin ZMR 1998, 433).
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