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   BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00   

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https://dejure.org/2000,4608
BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2Z BR 106/00 (https://dejure.org/2000,4608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Klagerecht; Beklagtenrecht; Rechtspersönlichkeit; Eigentümerbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit; Antrag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtspersönlichkeit; Wohnungseigentumsverfahren; Eigentümerliste

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 313; ; WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; ZPO § 253, § 313
    Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 5/99
  • LG Landshut - 60 T 2318/99
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 534 (Ls.)
  • ZMR 2001, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.01.1986 - BReg. 2 Z 126/85

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsklausel; Voraussetzungen für die Erteilung der

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
    Bei der Einleitung des Erkenntnisverfahrens müssen deshalb alle Wohnungseigentümer namentlich bezeichnet werden oder es ist eine Liste vorzulegen, aus der sich die Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Antragstellung ergeben; nur so wird § 253 Abs. 2 Nr. 1, § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Genüge getan, deren Grundsätze auch für das Wohnungseigentumsverfahren gelten (wegen der näheren Einzelheiten vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 564; Staudinger/Kreuzer aaO Rn. 14 ff.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
    Der Eigentümerbeschluss, den der Senat selbst auslegen kann (BGH NJW 1998, 3713 f.), besagt im übrigen nicht, dass die Überdachung der Pergola genehmigt wird; gebilligt wurde vielmehr lediglich eine Befestigung der Pergola am Gemeinschaftseigentum.
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine gesetzlich besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft und hat nach herrschender Auffassung keine eigene Rechtspersönlichkeit (BGH NJW 1998, 3279; BayObLG ZMR 2001, 363; …

    Diese Grundsätze gelten nämlich auch für das Wohnungseigentumsverfahren (siehe BayObLG ZMR 2001, 363; NJW-RR 1986, 564/565; Staudinger/Kreuzer aaO Rn. 14 ff.).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Darf ein Wohnungseigentümer nach der Gemeinschaftsordnung ohne Zustimmung anderer beeinträchtigter Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen vornehmen, so ist die Begründetheit eines Beseitigungsverlangens regelmäßig nur an den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zu messen (BayObLG ZMR 2001, 363 und 472).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (BayObLG WuM 2001, 140; NZM 2001, 956).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2005 - 20 W 360/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2001, 956; ZMR 2001, 363; vgl. auch Drasdo, NJW 2004, 1988; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 13; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rz. 37).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01

    Wohnungsrecht: Keine Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Nichtvorlage einer

    Die Ansicht des BayObLG ZMR 2001, 363, 364; sowie von Staudinger-Kreuzer, WEG, 12. Auflage, § 10 Rz 15 und Baumbach-Lauterbach-Allbers-Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 253 Rz 26, wonach bei Antragstellung zumindest die Vorlage einer Eigentümerliste erforderlich ist, kann vorliegend offenbleiben.
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 157/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Antennenkabel im Lüftungsschacht

    c) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (vgl. im einzelnen dazu BayObLG WuM 2001, 140).
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