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   BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00   

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https://dejure.org/2001,3478
BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 2Z BR 112/00 (https://dejure.org/2001,3478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Verwalterbestellung; Anfechtung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 4; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kitzingen - UR II 47/98
  • LG Würzburg - 3 T 1394/99
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 862 (Ls.)
  • ZMR 2001, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses aber noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (BGH NJW 1989, 1087/1088).

    Das Verfahren zur Anfechtung des früheren Beschlusses vom 24.11.1998 wird jedoch durch den neuen Beschluss so lange nicht berührt, als auch der neue Beschluss angefochten und hierüber nicht entschieden ist (BGH NJW 1989, 1087).

  • BayObLG, 22.01.1987 - BReg. 2 Z 106/86

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnngseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Er entspricht dem vom Landgericht für den Zeitpunkt ab Teilerledigung angenommenen, der sich an den üblichen Sätzen ausrichtet (BayObLG WuM 1987, 237/238; Bärmann/Merle WEG § 48 Rn. 45).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Insbesondere kann sie dahin abgeändert werden, dass sich das Stimmrecht nach Größe oder Zahl der Miteigentumsanteile richtet, also das Wertprinzip gilt (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1986, 10/12; 1997, 139/141 f.; BayObLG ZMR 2000, 846 je m. w. N.; Palandt/Bassenge § 25 WEG Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Dass die Verwalterin bereits im Zeitpunkt der Bestellung wegen offenkundiger Interessengegensätze nicht zur Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern in der Lage gewesen wäre (siehe OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZMR 1999, 581), kann nicht angenommen werden.
  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Insbesondere kann sie dahin abgeändert werden, dass sich das Stimmrecht nach Größe oder Zahl der Miteigentumsanteile richtet, also das Wertprinzip gilt (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1986, 10/12; 1997, 139/141 f.; BayObLG ZMR 2000, 846 je m. w. N.; Palandt/Bassenge § 25 WEG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99

    Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Ob der vom Tatrichter bindend festgestellte Sachverhalt dessen Merkmale erfüllt, unterliegt als Rechtsfrage der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung; zuletzt BayObLG ZMR 2000, 246; Keidel/Kahl § 27 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Dass die Verwalterin bereits im Zeitpunkt der Bestellung wegen offenkundiger Interessengegensätze nicht zur Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern in der Lage gewesen wäre (siehe OLG Düsseldorf WE 1996, 70 f.; ZMR 1999, 581), kann nicht angenommen werden.
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Das läßt sich aus §§ 675, 613 BGB sowie §§ 168, 673 BGB herleiten (BayObLGZ 1987, 54/57; OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Das läßt sich aus §§ 675, 613 BGB sowie §§ 168, 673 BGB herleiten (BayObLGZ 1987, 54/57; OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
    Im übrigen verlangt eine Übernahme des Verwaltervertrags als eines "dreiseitigen Vertrags" (BGHZ 96, 302) auch die Beteiligung der Wohnungseigentümer (Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 398 Rn. 38).
  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 36/97

    Eintragungsfähige Sperrklausel zugunsten des teilenden Alleineigentümers in

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Allerdings ist umstritten, ob die grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG gegebene Abdingbarkeit des Kopfprinzips (Senat, Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 253/10, BGHZ 191, 245 Rn. 4 u. 8; Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 53; BayObLG, ZMR 2001, 366, 368; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 25 Rn. 30 mwN) auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG Geltung beansprucht.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Abweichungen von diesem Kopfstimmrecht können jedoch vereinbart werden und sind grundsätzlich auch als Objektstimmrecht möglich, bei dem die Anzahl der Wohnungseigentumsrechte über die Stimmkraft des jeweiligen Rechtsinhabers entscheidet (vgl. BayObLG, WuM 1989, 527, 528; ZMR 2001, 366, 368; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 Rdn. 30; Staudinger/Bub, aaO, § 25 WEG Rdn. 25 ff).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

    Wegen des entsprechend anzuwendenden § 32 FGG, der dazu führt, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Anfechtung eines Bestellungsbeschlusses nicht nur alle Rechtshandlungen der Verwalterin während des Bestellungszeitraums wirksam bleiben, sondern auch der Verwaltervertrag und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Verwalters nicht rückwirkend beseitigt werden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Entscheidung über den Anfechtungsantrag (vgl. BayObLG ZMR 1997, 256 = NJW-RR 1997, 715 unter Aufgabe früherer gegenteiliger Meinung, ZMR 2001, 366 u. Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 109/03 - OLG Hamm WE 1996, 33; NZM 1999, 227 = OLGReport Hamm 1999, 224 u. NZM 2003, 486; KG FGPrax 1997, 218; Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 44; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 44 Rdn. 97).

    Diese Grundsätze gelten zwar dann nicht, wenn in späteren Versammlungen eine Bestätigung der angefochtenen Bestellung erfolgt und die entsprechenden Beschlüsse ebenfalls angefochten sind (BayObLG ZMR 2001, 366).

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auf Handlungen oder Unterlassungen des Verwalters zeitlich nach der Wiederbestellung kann die Anfechtung von vorneherein nicht gestützt werden (OLG Zweibrücken ZMR 1998, 50/55; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    gerichtlichen Ungültigerklärung dieser "Zweitbeschlüsse" würde sich nämlich wieder die Frage nach der Wirksamkeit der gegenständlichen Beschlüsse stellen (vgl. BayObLG ZWE 2001, 492).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).
  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Das Verfahren zur Anfechtung des früheren Eigentümerbeschlusses wird jedoch durch den neuen Beschluss solange nicht berührt, als auch der neue Beschluss angefochten und hierüber nicht rechtskräftig entschieden ist (BGH NJW 1989, 1087; BayObLG Beschluss vom 24.1.2001, 2Z BR 112/00).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Den Belangen der übrigen Wohnungseigentümer ist dadurch Rechnung zu tragen, dass jeweils im Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss, ob der beherrschende Miteigentümer von seiner Stimmenmehrheit in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebrauch macht (BGH NJW 2002, 3704; OLG Zweibrücken WE 1990, 108; BayObLG ZMR 2002, 527; 2001, 366 = ZWE 2001, 492).
  • LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10

    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile

    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (Bay. OLG, Beschluss vom 24.01.2001, Az: 2 ZBR 112/00; BGH NJW 1989, 1087/1088 [BGH 01.12.1988 - V ZB 6/88] ).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer -

    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung kann es offen bleiben, ob eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten ist, da dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss hat (vgl. BayObLG ZMR 2001, 366).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

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