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   OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/2000   

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https://dejure.org/2001,3630
OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/2000 (https://dejure.org/2001,3630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2001 - 3 Wx 402/2000 (https://dejure.org/2001,3630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 3 Wx 402/2000 (https://dejure.org/2001,3630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164 Abs. 1, 185 Abs. 1; GBO 19

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Miteigentumsanteile; Kostenverteilung; Verteilerschlüssel; Anteiliges Eigentum; Miteigentum; Gemeinsames Eigentum

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 § 16 Abs. 2; BGB § 242
    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 60 (Leitsatz)

    WEG §§ 10 Abs. 1, 16 Abs. 2; BGB § 242
    Bemessung der Miteigentumsanteile bei Aufteilung nach WEG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 101
  • ZMR 2001, 378
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00
    Sieht in einem solchen Fall die Teilungserklärung keine Möglichkeit einer Änderung vor, so hat der einzelne Wohnungseigentümer entsprechend den Grundsätzen des § 242 BGB einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BGHZ 95, 137, 141 ff.; BayObLG WE 1997, 158, 160).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 1/00

    Veräußerung eines Grundstücks nach Sandabbau an einen Abwasserzweckverband;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00
    3 Wx 402/2000 4 T 216/00 LG Kleve 23 II 1/00 WEG AG Rheinberg.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).
  • OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).

    Das war jedoch nicht das Antragsziel, so dass es keiner Ausführungen dazu bedarf, ob die geltend gemachte Größenordnung der Wohnflächenerweiterung eine solche Verschiebung rechtfertigen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.).

  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist, wenn eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile vorliegt oder die Anlage anders als geplant errichtet wurde oder nachträglich verändert wird (OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101 = ZMR 2001, 378; FGPrax 2003, 209 = ZMR 2003, 767).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; OLG Zweibrücken WE 1999, 192,193; OLG Köln FGPrax 1995, 105; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; Senat ZMR 2003, 286).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Grösse der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. Bay ObLG ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrösserung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bwz.
  • OLG Schleswig, 01.03.2007 - 2 W 196/06

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Jahresabrechnung und zu

    Es ist aber schon zweifelhaft, ob darin außergewöhnliche Umstände zu sehen sind, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NZM 2003, 952; NJW 2004, 3413; Senat SchlHA 1997, 71; MDR 1997, 33; BayObLG ZMR 2001, 473; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378; ZMR 2003, 767).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03

    Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile

    Wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben unterliegt die Festlegung der Größe der einzelnen Miteigentumsanteile nach allgemeiner Meinung (Staudinger-Bub, BGB, 12. Aufl., Rdz. 85 zu § 16 WEG m.w.N.; vgl. Senat - 3 Wx 402/00 - vom 08.01.2001) weder einer Bindung an gesetzliche Vorschriften noch an den Wert, die Grundfläche oder die Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Wohnungs- oder Teileigentums.
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Größe der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. BayObLG, ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrößerung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bzw. ausgebaut werden konnte, der entsprechende Anteil aber dennoch bei der Kostenverteilung zugrunde gelegt worden ist (vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG § 16 Rn. 112 ff.).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09

    Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"

    Die Unbilligkeit wurde gerade mit der Abweichung des Miteigentumsanteils von der Wohnfläche gesehen (so auch BayObLG NJW-RR 1992, 342 und OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101).
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