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   OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01   

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https://dejure.org/2001,2231
OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Teileigentum; Zwangsversteigerung; Kostenverteilungsschlüssel

  • Judicialis

    WEG § 47; ; WEG § 16 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16
    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus Billigkeitsgründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 130 (Ls.)
  • ZMR 2002, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    Diese Voraussetzungen können normalerweise nicht nur dann in Betracht kommen, wenn sich - etwa wegen einer von der Teilungserklärung abweichenden Bauausführung oder einer Änderung der Zweckbestimmung - die Verhältnisse nachträglich geändert haben, sondern auch dann, wenn sich eine getroffene Regelung als von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BayObLG MDR 1992, 27 = …

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    ein sachlicher Grund für eine beschlussweise Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ergibt und der Beteiligte zu 1. durch einen entsprechenden Beschluss nicht unbillig benachteiligt wird, was neben dem Quorum der Zustimmung von 80 % aller Miteigentümer des "Bürohochhauses 2" Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Änderung ist (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2000, 187 = ZfIR 2000, 292 = DWE 2000, 76), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ergänzend ist hierzu lediglich anzumerken, dass selbst für den Fall einer deutlich größeren Mehrbelastung, nämlich von bis zu 59 % in einer weiteren Entscheidung eine grobe Unbilligkeit verneint wurde (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 126/99

    Abänderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).

    Bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen unbestimmten Rechtsbegriff ist dem Tatrichter deshalb ein von dem Rechtsbeschwerdegericht - als das der Senat hier gemäß § 28 Abs. 3 FGG zu entscheiden hat - nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; vgl. auch BGHZ 10, 14, 17 für den Begriff der groben Fahrlässigkeit; BGHZ 10, 242, 248 für den Begriff des erheblichen Mangels i.S.v. § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F.; BGH, Urt. v. 19. November 1996, VI ZR 350/95, NJW 1997, 798 für den Begriff des groben Behandlungsfehlers).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines

    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 22; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 16 Rz. 119, jeweils m. w. N.; vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2000, Az.: 20 W 485/98 = NZM 2001, 140; OLG Köln ZMR 2002, 153 = OLGR 2002, 38; BayObLG WuM 1995, 217).

    Der erkennende Senat hat im Einzelfall sogar eine Mehrbelastung von 59% hierfür nicht ausreichen lassen (vgl. NZM 2001, 140; vgl. auch OLG Köln ZMR 2002, 153).

    Auch die sonstigen von der Antragsgegnerin zu 1) vorgetragenen Umstände des Einzelfalls würden nicht dazu führen können, dass die angegriffene Kostenverteilungsregelung als grob unbillig im oben beschriebenen Sinne anzusehen wäre, abgesehen davon, dass diese Würdigung primär auf tatrichterlichem Gebiet läge, so dass dem Tatrichter bei der Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ein nur einer Rechtskontrolle unterliegender Beurteilungsspielraum zuzubilligen wäre (vgl. OLG Köln ZMR 2002, 153).

  • OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

    WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten

    Ein Verlangen eines Wohnungs- oder Teileigentümers nach Änderung eines in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssels ist nur dann gerechtfertigt, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (vgl. BGH DWE 2003, 131, 132; OLG Düsseldorf ZMR 2002,, 68 f.; BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; Senatsbeschlüsse vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 - 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZMR 2002, 153 ff. = ZfIR 2002, 58 ff. = OLGR 2002, 38 f.; 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 -;13.02.1995 - 16 Wx 6/95 -, NJW-RR 1995, 973 = OLGR 1995, 194).

    Zudem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel informieren und sich hierauf einstellen sowie frei entscheiden, ob er sich hierauf einlassen möchte (vgl. BGHZ 130, 304; BayObLG, a.a.O.: OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZfIR 2002, 58 ff. = ZMR 2002, 153 ff. = OLGR 2002, 38 f., und 23.11.2001 - 16 Wx 202/01).

  • OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05

    Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über

    Diese unterstellte Mehrbelastung der Antragstellerin rechtfertigt unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls keine Abänderung des Verteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln OLGR 2002, 38, für den Fall der Mehrbelastung von 30%).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Die Beklagten konnten sich darauf verlassen, dass das einmal Vereinbarte auch weiterhin gilt und bindet und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung unter Billigkeitsgesichtspunkten steht (BayObLG, a.a.O.; LG Hamburg, a.a.O.; -OLG Köln, ZMR 2002, 153 ff.).
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Wie der Senat bereits in einer vorangegangenen Entscheidung ( Beschluss des Senats vom 21.11.2001 - 16 Wx 27/01 - ) dargelegt hat, wird diese Rechtsprechung in der Literatur teilweise mit der Begründung kritisiert, dass nach ungeschriebenen Rechtsprinzipien internationaler Urteilsanerkennung ein Anerkennungshindernis wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Ladung dann nicht eingreife, wenn der Beklagte es in der Hand gehabt hätte, sich nachträglich durch ein Rechtsmittel rechtliches Gehör zu verschaffen, und dass mit der Auffassung der Rechtsprechung der aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Justizgewährungsanspruch eines Gläubigers erheblich tangiert werde (Geimer, IZPR, 3. Auflage, Rdn. 2921-2925; Zöller/Geimer, ZPO, 22. Auflage, § 328 Rdn. 137 u. Art. 27 GVÜ Rdn. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • AG Aachen, 15.08.2003 - 12 UR II 78/03

    Zustimmungsanspruch eines Sondereigentümers zur Änderung des

    Die von der Rechtssprechung geforderte Ausnahmesituation, die zu unerträglichen nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen führt (OLG Köln ZMR 2002 S. 153 ff.) liegt nicht vor.
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