Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beseitigung einer Holzwand; Auslegung einer Teilungserklärung; Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes; Wohnungseigentümer ; Bauliche Veränderung; Sondernutzungsrecht
- Judicialis
WEG § 14 Ziff. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22; ; WEG § 47 S. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Abbedingung der gesetzlichen Vorschriften über die Zulässigkeit baulicher Veränderungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 621
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht; …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
So sind von der Rechtsprechung bereits verschiedentlich ähnliche bauliche Maßnahmen im Garten als bauliche Veränderungen bewertet worden (vgl. KG ZMR 85, 27 für die Einzäunung von Sondernutzungsflächen; Köln OLG Rechtspr. Köln 98, 195 für eine 1, 80 m hohe und 3, 70 m lange Sichtschutzwand an der Grenze zweier Sondernutzungsflächen; BayObLG ZMR 2001, 906 für eine Sichtschutzmatte aus Kunststoff). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
In seiner sorgfältigen Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen ergänzend Bezug nimmt, ist das Beschwerdegericht weiter zu dem Ergebnis gelangt, dass diese bauliche Veränderung, deren Beseitigung die Antragsteller als einzelne Wohnungseigentümer auch ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen können (vgl. BGHZ 116, 392, 394), weder nach der Teilungserklärung noch deshalb zu dulden ist, weil dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Auslegung einer Teilungserklärung nicht etwa auf den Willen des erklärenden Eigentümers abzustellen, sondern es kommt darauf an, welche Bedeutung von Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter die nächstliegende ist (vgl. BGHZ 47, 191, 195; 113, 374, 379). - BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
So sind von der Rechtsprechung bereits verschiedentlich ähnliche bauliche Maßnahmen im Garten als bauliche Veränderungen bewertet worden (vgl. KG ZMR 85, 27 für die Einzäunung von Sondernutzungsflächen; Köln OLG Rechtspr. Köln 98, 195 für eine 1, 80 m hohe und 3, 70 m lange Sichtschutzwand an der Grenze zweier Sondernutzungsflächen; BayObLG ZMR 2001, 906 für eine Sichtschutzmatte aus Kunststoff).
- OLG Hamburg, 14.03.2003 - 2 Wx 2/00
Eigentumsverhältnisse an einem Lüftungsrohr für den Dunstabzug einer Gaststätte
Maßgebend für die Auslegung der Teilungserklärung ist der Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGHZ 113, 374 (379); OLG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2002, 2 Wx 91/98). - OLG Hamburg, 21.06.2006 - 2 Wx 33/05
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen eines Ladungsmangels: …
Maßgebend für die Auslegung der Teilungserklärung ist der Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGHZ 113, 374 (379); OLG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2002, 2 Wx 91/98). - OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens
Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris;… Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36). - OLG Köln, 19.09.2003 - 16 Wx 139/03
Auslegung der Teilungserklärung; Heranziehung von Bauzeichnungen
Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Karlsruhe WuM 2001, 140, 141; Hanseatisches OLG Hamburg, ZMR 2002, 621, 622; BayObLG München, ZMR 1999, 846, 847; OLG Stuttgart, Wohnungseigentümer 1988, 139, 140;… Staudinger-Kreuzer, 12. Aufl., § 10 WEG Rz. 72;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 53). - LG Hamburg, 20.06.2008 - 318 T 125/07
Wohnungseigentumssache: Haftung einer GmbH als Handlungsstörerin nach Löschung im …
Maßgebend ist ihr Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 113, 374; HansOLG, Beschluss vom 4.4.2002, 2 Wx 91/98).