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   OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01   

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https://dejure.org/2001,2474
OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 550; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 29; ; FGG § 27; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Verteilungsschlüssels für die Warmwasserkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Verteilungsschlüssels bei grober Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 571 (Ls.)
  • ZMR 2002, 780
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).

  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
  • OLG Naumburg, 26.06.2001 - 11 U 253/99

    Unberechtigter Abriss einer Garage - Nutzungsentgang - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
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