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   OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01   

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https://dejure.org/2002,3654
OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrechtsausschluss; Entlastung; Wohnungseigentümerbeirat; Beschlussfähigkeit; Wohnungseigentümerversammlung; Abstimmung; Stimmrecht; Stimmrechtsverbot; Stimmrechtsvollmacht; Stellvertretung

  • Wolters Kluwer

    Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats; Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 5
    Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 735
  • NZM 2002, 345
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 786
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Maßgebend ist mithin diejenige Belastung, die ihn trifft, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Die Beschlussfähigkeit besteht aber nicht für die Versammlung generell, sie ist vielmehr vor jeder einzelnen Beschlussfassung erneut zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 595, 596; WuM 1980, 329).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei

    Diese Rechtsfolge entspricht der herrschenden Rechtsprechung der Obergerichte sowie der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Zweibrücken v. 11.03.2002, NJW-RR 2002, 735; BayObLG v. 09.06.1988, WE 1989, 64; Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 124; Mü-Ko/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 25 WEG, Rdnr. 16; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 25 Rdnr. 39, 40).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • AG Weimar, 01.03.2013 - 5 C 839/11

    Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier:

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

  • AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19

    Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei

    Darunter fällt auch die Entlastung eines Verwalter-Eigentümers, weil es sich bei der Entlastung des Verwalters um ein negatives Schuldanerkenntnis handelt (OLG Karlsruhe vom 31.7.2007, Az. 14 Wx 41/06; OLG Zweibrücken vom 11.3.2002, Az. 3 W 184/01; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 25 Rn. 106; Greiner, in: BeckOGK, Stand 1.9.2021, § 26 Rn. 366; Bartholome, in: BeckOK WEG, 46. Ed. Stand 1.10.2021, § 25 Rn. 102).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 W 219/07

    Haftung des mit der Mietverwaltung von Sondereigentum beauftragten

    Dass die angefochtene Entscheidung vom 6.7.2007 auf eine mündliche Verhandlung vom 22.3.2006 hin ergangen ist, an der andere als die entscheidenden Richter teilgenommen haben, ist im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayObLG ZMR 2004, 764; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 786).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Auf Grund der gleichermaßen bestehenden Interessenkollision erfasst der Stimmrechtsausschluss ebenso die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 f, zitiert nach juris Rndr. 9).
  • LG Leipzig, 19.04.2005 - 1 T 188/05

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Allerdings ist anerkannt, dass ein vom Stimmrecht Ausgeschlossener dann auch nicht für andere als rechtsgeschäftlicher Vertreter abstimmen darf (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 ).
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