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   AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02   

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AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02 (https://dejure.org/2002,21302)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 01.11.2002 - 66 C 212/02 (https://dejure.org/2002,21302)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 01. November 2002 - 66 C 212/02 (https://dejure.org/2002,21302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten Interesses des Vermieters bezüglich der Eigennutzung einer Wohnung; Voraussetzung der Wirksamkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarf; An die Begründung der Kündigung zu stellende Anforderungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des BVerfG (WuM 1993, 377 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93] ) auch dem Besitzrecht des Mieters Eigentumsqualität im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG zu, jedoch steht dieses Eigentum von vom herein unter dem Vorbehalt des Bestandes des Mietverhältnisses.

    Das BVerfG hat in der besagten Entscheidung ausdrücklich betont, dass aus dem Eigentumsschutz des Mieters keine Folgerungen für eine bestimmte Ausgestaltung des Mietrechts gezogen werden können (BVerfG, WuM 1993, 377, 379 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93] ; vgl. dazu: Schmidt/Futterer/Blank, § 564 b, Rn. 42).

  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang;

    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Was zu den Kerntatsachen und was letztlich zu den Ergänzungstatsachen gehört, kann sich - wie das BayObLG in einem weiteren Rechtsentscheid (RE v. 17.12.1984, WuM 1985, 50) ausführt - auch nach den Umständen des Einzelfalles bestimmen.
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Soweit der Beklagte erstmals im Schriftsatz vom 23.10.2002 erstmals behauptet, die Zeugin ..., habe seiner Lebensgefährtin am 31.5.2002 erklärt, dass sie eigentlich gar nicht in das Haus wolle, so handelt es sich insoweit um völlig neues Vorbringen, welches nicht mehr vom Schriftsatznachlass umfasst ist und somit gemäß § 296 a ZPO unberücksichtigt bleibt (vgl. BGH, FamRZ 1979, 573, 575; Zöller/Greger, 23. Aufl., § 283 Rn. 5).
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Das Schreiben steht in einem unmittelbaren und nicht nur losen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende des Mietverhältnisses (vgl. BayObLG, NJW 1981, 2759).
  • LG Paderborn, 23.12.1993 - 5 S 262/93
    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Nur wenn ein Eigenbedarf für ein Familienmitglied in den folgenden fünf Jahren konkret absehbar ist, kann der Vermieter u.U. verpflichtet sein, einen Zeitmietvertrag abzuschließen (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1994, 465 [LG Hamburg 09.07.1993 - 311 S 34/93] ; LG Paderborn, WuM 1994, 331 [LG Paderborn 23.12.1993 - 5 S 262/93] ; zur Problematik: Mietprax-Börstinghaus, F 1 Rn. 153).
  • LG Hamburg, 09.07.1993 - 311 S 34/93
    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Nur wenn ein Eigenbedarf für ein Familienmitglied in den folgenden fünf Jahren konkret absehbar ist, kann der Vermieter u.U. verpflichtet sein, einen Zeitmietvertrag abzuschließen (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1994, 465 [LG Hamburg 09.07.1993 - 311 S 34/93] ; LG Paderborn, WuM 1994, 331 [LG Paderborn 23.12.1993 - 5 S 262/93] ; zur Problematik: Mietprax-Börstinghaus, F 1 Rn. 153).
  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Nach dem Rechtsentscheid des BayObLG vom 14.07.1981 (WuM 1981, 200 [BayObLG 14.07.1981 - Allg Reg 32/81] ) muss der Vermieter den Kündigungsgrund so bezeichnen, dass er identifiziert und von anderen Kündigungsgründen unterschieden werden kann.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02
    Eine solche Entscheidung ist grundsätzlich zu respektieren; dem Vermieter dürfen nicht fremde Vorstellungen über Wohnbedarf und Lebensplanung aufgedrängt werden (BVerfG, WuM 1989, 114 [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] ).
  • AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12

    Eigenbedarf

    Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .).
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