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   OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - I-24 U 183/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3209
OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - I-24 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2002 - I-24 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - I-24 U 183/01 (https://dejure.org/2002,3209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach Eintritt der Abrechnungsreife kein Anspruch auf Vorauszahlung von Betriebskosten; Begriff des vertragsgemäßen Zustands; Begriff und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verschlechterung der Pachtsache; ...

  • Judicialis

    PV § 3; ; PV § 3 Nr. 5; ; PV § 7 Nr. 3; ; PV § 17 S. 1; ; PV § 3 Nr. 6 S. 1; ; PV § 3 Nr. 6 S. 3; ; AGBG § ... 5; ; BGB § 536; ; BGB § 582; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 538 n.F.; ; BGB § 548 a.F.; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 582 Abs. 1; ; BGB § 557 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für Verschlechterungen der Pachtsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kleinreparaturklausel wird nicht großzügig ausgelegt!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kleinreparaturklausel: Keine anteilige Kostentragung bei Großreparaturen

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Bezugsfertig auch ohne Endrenovierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 23
  • ZMR 2003, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 24 U 183/01
    Sie dient dazu, Auseinandersetzungen der Parteien über die Ursachen kleinerer Schäden zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1989, 2247 zu derartigen Klauseln im Wohnraummietrecht; Bub/Treier/Kraemer , aaO Anm.III Rn. 1081b).
  • BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97

    Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 24 U 183/01
    Streiten wie hier die Parteien eines Pachtvertrags darüber, wer von ihnen für Verschlechterungen der Pachtsache verantwortlich ist und kommen wie im Streitfall Ursachen aus der Verantwortungssphäre beider Seiten ernsthaft in Betracht, obliegt es zunächst dem Verpächter, sich von seiner Verantwortlichkeit zu entlasten (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 355ff; BGH NJW 1994, 2019; NJW 2000, 2344).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 24 U 183/01
    Streiten wie hier die Parteien eines Pachtvertrags darüber, wer von ihnen für Verschlechterungen der Pachtsache verantwortlich ist und kommen wie im Streitfall Ursachen aus der Verantwortungssphäre beider Seiten ernsthaft in Betracht, obliegt es zunächst dem Verpächter, sich von seiner Verantwortlichkeit zu entlasten (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 355ff; BGH NJW 1994, 2019; NJW 2000, 2344).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05

    Fortbestehen eines Mietvertrages bei Fortsetzung des Mietgebrauchs unter

    Dazu gehört u.a. das Tapezieren und Streichen der Decken und Wände, das Streichen von Türen und Fenstern (innen), von Heizkörpern und die dazu erforderlichen Vorarbeiten (Abkleben, Beseitigung loser Putzteile, von Unebenheiten und Dübellöchern (vgl Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • AG Brandenburg, 06.03.2008 - 31 C 306/07

    Wohnraummiete: Überbürdung von Kleinreparaturen bzw. der Instandhaltungspflicht

    Selbst wenn aber der Mieter entsprechend der vereinbarten Vertragsklausel verpflichtet ist, die Kosten für Kleinreparaturen zu tragen, so muss er sich an größeren Reparaturen im Übrigen aber auch nicht anteilig beteiligen ( OLG Düsseldorf, WuM 2002, Seiten 545 ff. = DWW 2002, Seiten 328 f. = ZMR 2003, Seiten 25 ff. = OLG-Report 2003, Seiten 28 ff. ).

    Übersteigen die einzelnen Reparaturkosten diesen vereinbarten Höchstbetrag, ist der Mieter vielmehr von der Zahlungsverpflichtung befreit ( OLG Düsseldorf, WuM 2002, Seiten 545 ff. = DWW 2002, Seiten 328 f. = ZMR 2003, Seiten 25 ff. = OLG-Report 2003, Seiten 28 ff. ).

  • AG Köln, 15.01.2013 - 205 C 283/12

    Neues WG-Mitglied haftet nur für Schäden nach seinem Einzug!

    Ist streitig, ob die Mietsache bereits bei Vertragsbeginn beschädigt war, so ist der Vermieter für den schadensfreien Zustand beweispflichtig (Blank/Börstinghaus, Miete, § 358 Rn. 4; OLG Düsseldorf DWW 2002, 328; WuM 2003, 621, 622).
  • OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 59/12

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Auslegung

    Die Überlassung in einem bezugsfertigem Zustand beinhalte keine Pflicht zur Endrenovierung, soweit die Räumlichkeiten auch ohne eine solche vom Nachfolgemieter bezogen werden könnten (vgl. auch OLG Düsseldorf Urt. v. 11.06.2002, 24 U 183/01; Urt. v. 18.01.2007, 10 U 102/06, Rdnr. 12; zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 166/05

    Auslegung der Mietvertragsklausel "Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den

    Damit ist nicht mehr und nicht weniger als das zum Ausdruck gebracht, von dem auch das Gesetz in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeht: Fällig sind die Schönheitsreparaturen immer dann, wenn sich die Mietsache in einem so abgenutzten Zustand befindet, dass es aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr und der Verkehrssitte unzumutbar ist, sie in diesem Zustand zu belassen (vgl. BGH NJW 2005, 450 = ZMR 2005, 523; Senat ZMR 2003, 25 = OLGR Düsseldorf 2003, 28).
  • AG Völklingen, 10.01.2023 - 5 C 188/22

    Anforderungen an eine Kleinreparaturklausel

    Die Zulässigkeit einer Kleinreparaturklausel ist nach der Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn die Klausel für den Mieter eine Kostenbeteiligung an den Reparaturkosten bei einer Überschreitung einer Kostengrenze nicht vorsieht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 124 U 183/01, 24 U 183/01 - WuM 2002, 545).
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