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   OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5047
OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sondereigentumsfähigkeit einer Eingangshalle; Nebeneinander von Miteigentum im Sinne von § 1008 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Wohnungseigentum am gleichen Grundstück und in der gleichen Gemeinschaft ; Auswirkungen einer nicht wirksamen Begründung von Sondereigentum

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; BGB § 1008; ; WEG § 1 Abs. 2; ; WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3
    WEG -Verfahren: Isoliertes Miteigentum neben Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Behandlung eines isolierten Miteigentumsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass sich die Anteile auf Räume beziehen, die zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind, so dass kein Sondereigentum, sondern lediglich ein sog. isolierter Miteigentumsanteil entstanden sei ("Heizwerksfall" BGHZ 109, 179 = NJW 1990, 447).

    Gerade vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der nicht wirksamen Begründung von Sondereigentum die Teilungserklärung möglichst aufrechtzuerhalten ist (BGH NJW 1990, 447 [448]), haben diese auf die Zweckbestimmung der Einrichtungen zugeschnittene Kostenregelungen mit weitgehenden Freistellungen die Folge, dass sie fortgelten.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03
    Letzteres hat allenfalls die Folge, dass es des vom Bundesgerichtshof wegen des Heizwerks aufgezeigten Wegs zur Beseitigung des isolierten Miteigentumsanteils, nämlich einer Vereinbarung, mit der eine - in der Regel anteilige - Übertragung des Anteils gegen Wertausgleich erfolgt, nicht bedarf, sondern evtl. auch eine Bereinigung durch Umwandlung des Gemeinschaftseigentums an den Heizwerkräumen in Sondereigentum und eine Verbindung mit dem isolierten Miteigentumsanteil in Betracht kommen kann (Demharter a. a. O. S. 1199 für die hier gegebene Situation und BGH NJW 1995, 2851 ["Speicherfall"]).
  • LG Köln, 13.11.2008 - 29 S 65/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung;

    Dies ergebe sich zum einen aus dem Urteil BGH NJW 1990, 447, insbesondere aber auch aus dem Beschluss des OLG Köln ZMR 2004, 623.

    die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen wegen grundsätzlicher Bedeutung, äußerst hilfsweise die Revision zuzulassen wegen Abweichung zu KG ZMR 1997, 318, BayOblG NZM 2001, 766 und /oder OLG Köln ZMR 2004, 623.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.10.2003 ZMR 2004, 623 noch aus der Entscheidung des BGH vom 3.11.1989 BGH NJW 1990, 447, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft die Nutzungen auch für den gescheiterten Sondereigentumsanteil des isolierten Miteigentümers zu stehen.

  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

    Soweit die Beschwerdeführerin nunmehr auf die Grundsätze des isolierten Miteigentumsanteils Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass sich mit dieser Frage der Bundesgerichtshof bereits am 5.12.2003 beschäftigt hat (NZM 2004, 103 = NJW 2004, 1798; vgl. auch OLG Köln, OLGR Köln 2004, 117).
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