Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2005 - 7 S 12672/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 03.12.2004 - 25 C 8131/04
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2005 - 7 S 12672/04
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 106/05
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 622
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 106/05
Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach einem …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZMR 2005, 622 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Kaution sei teilweise durch Aufrechnung erloschen (§ 389 BGB).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts bezüglich der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen und Nebenkostenvorauszahlungen; Zurückbehaltungsrecht auf Grund materieller Einwendungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 25.11.2004 - 918 C 209/04
- LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 622
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04
Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist
Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
Nach einhelliger Ansicht kommt es auf die materielle Richtigkeit der Abrechnung nicht an; inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (s. BGH, Urteil vom 19.01.2005, Az. VIII ZR 116/04 mit zahlreichen Nachweisen). - LG Itzehoe, 14.01.2003 - 1 S 236/02
Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.). - AG Münster, 09.06.1998 - 52 C 43/97
Auszug aus LG Hamburg, 15.03.2005 - 316 S 162/04
Auf materielle Einwendungen, bei denen es um die Berechtigung einer Nachforderung oder eines Guthabens oder aber einzelner Abrechnungspositionen geht, kann das Zurückbehaltungsrecht dagegen nicht gestützt werden; sie sind im Rahmen einer Leistungsklage geltend zu machen, da der Vermieter mit Vorlage der formell ordnungsgemäßen Abrechnung seine Abrechnungspflicht erfüllt hat (vergl. Langenberg, Betriebskostenrecht, G 54; LG Hamburg in WuM 98, 727; LG Itzehoe in ZMR 2003, 494 f.).