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   KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02   

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https://dejure.org/2004,8451
KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02 (https://dejure.org/2004,8451)
KG, Entscheidung vom 19.07.2004 - 24 W 318/02 (https://dejure.org/2004,8451)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - 24 W 318/02 (https://dejure.org/2004,8451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Errichtung eines Fahrstuhls in einer Wohnungseigentümeranlage; Erforderlichkeit eines Aufzugs für ein geordnetes Zusammenleben; Wesentlicher Eingriff in das Gemeinschaftseigentum; Voraussetzung für die Zurechnung einer Zustimmung des Rechtsvorgängers

  • Judicialis

    WEG § 10 II; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22 Abs. 1
    Zur Duldung eines Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrstuhlbau: Wesentlicher Eingriff in Gemeinschaftseigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

    Auszug aus KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02
    Voraussetzung für die Zurechnung einer Zustimmung des Rechtsvorgängers ist aber, dass der Umbau bereits ins Werk gesetzt ist, wenn auch erst teilweise (OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 = ZMR 1997, 657; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910; KG OLGZ 1989, 305).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02
    Voraussetzung für die Zurechnung einer Zustimmung des Rechtsvorgängers ist aber, dass der Umbau bereits ins Werk gesetzt ist, wenn auch erst teilweise (OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 = ZMR 1997, 657; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910; KG OLGZ 1989, 305).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Auszug aus KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02
    Würde man die formlos erteilte Zustimmung auch ohne Bauausführung (oder Baubeginn) als bindend für alle Rechtsnachfolger ansehen, entstünde ein nicht hinzunehmender Wertungswiderspruch zu § 10 Abs. 2 WEG (Häublein, ZMR 2001, 734 in Anm. zu OLG Zweibrücken vom 11. Juni 2001).
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02
    Voraussetzung für die Zurechnung einer Zustimmung des Rechtsvorgängers ist aber, dass der Umbau bereits ins Werk gesetzt ist, wenn auch erst teilweise (OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 = ZMR 1997, 657; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910; KG OLGZ 1989, 305).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris; einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Das Verhalten der Beteiligten zu 3) und 4) ist deshalb weder als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) noch als schikanös (§ 226 BGB) zu bewerten (vgl. auch KG ZMR 2005, 75, 76 f).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

    Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der

    Der Erwerber eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts kann sich nämlich regelmäßig darauf verlassen, dass Umfang und Grenzen seines Rechts aus dem Grundbuch ersichtlich sind (KG ZMR 2005, 75).
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