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   OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04   

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https://dejure.org/2005,5031
OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04 (https://dejure.org/2005,5031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2005 - 15 W 507/04 (https://dejure.org/2005,5031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 15 W 507/04 (https://dejure.org/2005,5031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Beschlusskompetenz einer Eigentümerversammlung zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums über das Bestehen eines Anspruchs gegen einen Miteigentümer der Nachprüfung im Beschlussanfechtungsverfahren; Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über ein ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 3; ; WEG § ... 15 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 1; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 139; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hundhaltungsverbot-Beschluss: Rechtsmissbrauchs wegen drohender Gesundheitsgefährdung für eine Miteigentümerin, für die eine Haustierhaltung aus therapeutischen Gründen notwendig ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Erwerbers einer Eigentumswohnung an ein in der Hausordnung ausgesprochenes Tierhaltungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hundehaltung aus gesundheitlichen Gründen trotz Verbotes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund, Katzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 897
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Dies gilt auch für einen Eigentümerbeschluss über ein umfassendes Verbot der Hundehaltung (BayObLG FGPrax 2002, 15, 16; ebenso Senatsbeschluss vom 03.06.2003 - 15 W 470/02 -).

    Die Durchsetzung des Verbots der Hundehaltung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BGH NJW 1995, 2036; BayObLG NZM 2001, 105; FGPrax 2002, 15, 16).

    Unter diesen Voraussetzungen wäre die Gefahr einer Verwässerung des Hundehaltungsverbots unbegründet, wenn eine Duldung der Hundehaltung lediglich im Hinblick auf die gesundheitliche Situation der Beteiligten zu 7) und begrenzt auf den Zeitraum bis zum Tod ihres jetzt gehaltenen Hundes erfolgen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 15, 17).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine Pseudovereinbarung annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.

    Nach der Rechtsprechung des BGH können zwar nur solchen Angelegenheiten durch einen Eigentümerbeschluss geregelt werden, für die entweder nach den dispositiven Vorschriften des WEG oder nach einer diese erweiternden Bestimmung der Gemeinschaftsordnung (sog. Öffnungsklausel) die Kompetenz zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung begründet wird (BGH NJW 2000, 3500).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Die frühere Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit einer Beschlussfassung über ein umfassendes Hundeverbot (NJW 1995, 2036) hat danach auch im Lichte seiner neueren Rechtsprechung zur Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung weiterhin Bestand (vgl. Wenzel ZWE 2001, 226, 230).

    Die Durchsetzung des Verbots der Hundehaltung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BGH NJW 1995, 2036; BayObLG NZM 2001, 105; FGPrax 2002, 15, 16).

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 58/00

    Verbot der Hundehaltung in einer Wohnanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Die Durchsetzung des Verbots der Hundehaltung kann jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen (BGH NJW 1995, 2036; BayObLG NZM 2001, 105; FGPrax 2002, 15, 16).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine Pseudovereinbarung annimmt; ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 15 W 507/04
    Der Regelungsgegenstand muss hinreichend bestimmt und aus sich heraus von den Fällen zulässiger Betätigung abgrenzbar sein (BGH NJW 1998, 3713, 3715 betr. ein Musizierverbot).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06

    Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

    Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).

    Darin ist lediglich ausgeführt, dass ein Beschluss, der die Haltung von Tieren einem Erlaubnisvorbehalt unterwirft, nicht nichtig ist und sich im Rahmen des § 15 Abs. 2 WEG hält, da es sich gerade nicht um ein "generelles" Verbot der Haustierhaltung handelt, die diesen Gebrauch des Sondereigentums - anders als im vorliegenden Fall - nicht schlechthin verbietet Die übrigen in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sahen kein generelles Tierhaltungs- sondern lediglich ein generelles Hundehaltungsverbot vor (BGH, NJW 1995 2036, OLG Hamm 24.2.2005, - 15 W 507/04- OLGR 2005, 499) und sind daher nicht ohne weiteres mit dem vorliegenden Fall zu vergleichen.

  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Eigentümerbeschlüsse des Inhalts, einzelne Miteigentümer zum Rückbau von ihnen veranlasster Baumaßnahmen aufzufordern, können unterschiedlich verstanden werden, und bedürfen daher nach insoweit wohl einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auslegung (BayObLG NZM 2003, 239; OLG Köln OLGR 2003, 284; KG NJW-RR 1997, 1033, 1034; Senat ZMR 2005, 897).
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