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   BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00   

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https://dejure.org/2005,1302
BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 (https://dejure.org/2005,1302)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00 (https://dejure.org/2005,1302)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 1953/00 (https://dejure.org/2005,1302)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Parabolantenne VIII

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Parabolantennenentfernungspflicht des Mieters

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Informationsfreiheit durch Urteil, in welchem die Verpflichtung zur Entfernung einer Parabolantenne ausgesprochen wird; Schranken des Grundrechts auf Informationsfreiheit; Möglichkeit die Informationsfreiheit durch mietrechtliche und eigentumsrechtliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Parabolantenne für ausländischen Mieter bei Empfangsmöglichkeit von Heimatprogrammen über vorhandenes Breitbandkabel mittels Receiver; Informationsfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 2; BGB § 535
    Pflicht des Vermieters zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Parabolantenne: Informationsfreiheit verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Errichtung einer Parabolantenne - von Informationsfreiheit geschützt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Auch ein ausländischer Mieter darf nicht immer eine Parabolantenne aufstellen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine Parabolantenne bei ausreichendem Zugang zu türkischsprachigen Programmen

  • beck.de (Leitsatz)

    Parabolantenne auf Balkon des ausländischen Wohnungsmieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1709 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 660
  • NJW-RR 2005, 661
  • NZM 2005, 252
  • ZMR 2005, 932
  • MMR 2005, 299
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die zu erörternden Fragen zur Errichtung einer Parabolantenne bei Existenz einer Gemeinschaftsantenne oder eines Breitbandkabels schon entschieden (vgl. BVerfGE 90, 27).

    Hörfunk- und Fernsehsendungen gehören zu diesen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 35, 307 ; 90, 27 ).

    Die Einrichtung einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, welche über Satellit ausgestrahlt werden, ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 ).

    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).

  • LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01

    Installation einer mietereigenen Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    (1) Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung kann dem Mieter regelmäßig zugemutet werden, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auf diese Weise Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht (vgl. beispielsweise LG Lübeck, NJW-RR 1999, S. 1532; LG Ellwangen, Der Wohnungseigentümer 2000, S. 146; LG Köln, WuM 2001, S. 235; LG Wuppertal, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2001, S. 747 ; LG Konstanz, WuM 2002, S. 210; AG Tiergarten, Grundeigentum 2000, S. 814; AG Hannover, Der Wohnungseigentümer 2004, S. 165).

    Die Anschaffungskosten für einen Digital-Receiver sind ähnlich hoch wie die Kosten für die Anschaffung und die fachmännische Installation einer Parabolantenne (vgl. LG Konstanz, WuM 2002, S. 210).

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    Das Interesse ständig in Deutschland lebender Ausländer am Empfang von Rundfunkprogrammen ihrer Heimatländer ist bei der Abwägung zwischen den Mieter- und Vermieterbelangen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 90, 27 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Juni 1994 - 1 BvR 439/93 -, NJW 1994, S. 2143).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    Ein besonders schwerer Nachteil im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG liegt nicht vor, weil deutlich abzusehen ist, dass die Beschwerdeführerin zu 1 im Falle einer Zurückverweisung an das Amtsgerichts im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    Hörfunk- und Fernsehsendungen gehören zu diesen Informationsquellen (vgl. BVerfGE 35, 307 ; 90, 27 ).
  • BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1879/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    Die grundlegende Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit wird verkannt, wenn dem Eigentümerinteresse von vornherein ein Vorrang vor dem Mieterinteresse am Empfang von Rundfunkprogrammen des Heimatlandes eingeräumt wird, ohne dass dies durch besondere Umstände zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1879/93 -, Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) 1994, S. 365 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    (1) Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfGE 103, 44 ).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
    So muss der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung regelmäßig erteilen, wenn er keinen Kabelanschluss bereitstellt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1993, S. 2815 ; zur Parabolantenne im Wohnungseigentum vgl. BGH, NJW 2004, S. 937 ), wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, S. 2490 ).
  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • LG Lübeck, 29.12.1998 - 6 S 206/97
  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27 ff.; BVerfG NJW-RR 2005, 661; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 42/03, BeckRS 2005, Nr. 25459) ist dem Grundrecht des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, auch in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Satellitenempfangsanlagen an Mietwohnungen Rechnung zu tragen.

    Sie umfasst auch Fälle, in denen ein (ausländischer) Mieter aufgrund seiner grundrechtlich geschützten Interessen einen Anspruch auf die Anbringung oder Aufstellung einer Parabolantenne hat, weil sein Interesse am Empfang von Programmen seines Herkunftslandes nicht - wie beispielsweise bei Mietern mit türkischer Staatsangehörigkeit in Berlin (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 661, 663) - durch ein kostenpflichtiges zusätzliches digitales Kabelprogramm gedeckt werden kann.

    Dies gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Herkunftsländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können (BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005, aaO; Senatsurteil vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04, NJW-RR 2005, 596, unter II 2 b).

    Anders kann es dagegen liegen, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolantenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch zu einer ästhetischen Beeinträchtigung des im Eigentum des Vermieters stehenden Gebäudes führt (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662; BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005, aaO).

  • BGH, 14.05.2013 - VIII ZR 268/12

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer vom Mieter

    Die Voraussetzungen, unter denen einem ausländischen Mieter gegen den Vermieter ein Anspruch auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernseh- und Hörfunkprogramme zustehen kann, auch wenn das Haus mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist, sind durch die Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts geklärt (Senatsurteile vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 260/06, NJW 2008, 216; vom 16. Mai 2007 - VIII ZR 207/04, NJW-RR 2007, 1243; vom 16. November 2005 - VIII ZR 5/05, NJW 2006, 1062; vom 2. März 2005 - VIII ZR 118/04, NJW-RR 2005, 596; Senatsbeschlüsse vom 16. September 2009 - VIII ZR 67/08, NJW 2010, 436; vom 17. April 2007 - VIII ZR 63/04, WuM 2007, 380; BVerfGE 90, 27, 32 ff.; BVerfG, NJW-RR 2005, 661; BVerfG, GE 2007, 902).

    Die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), aber nicht dessen Kostenlosigkeit (BVerfG, NJW-RR 2005, 661, 662; BVerfG, BayVBl 2005, 691; Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - VIII ZR 63/04, aaO Rn. 4).

  • BGH, 13.11.2009 - V ZR 10/09

    Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Voraussetzung für die

    Der Anspruch der Beklagten hierauf geht jedoch weder dahin, dass die Beklagte hierzu eine Antenne an das Geländer vor dem Fenster ihrer Wohnung anbringen kann, noch dahin, dass ihr hierzu kein weiterer Aufwand zugemutet werden dürfte (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Frankfurt NZM 2005, 427, 428).
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