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   OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03   

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https://dejure.org/2004,14993
OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03 (https://dejure.org/2004,14993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2004 - 4 U 199/03 (https://dejure.org/2004,14993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 4 U 199/03 (https://dejure.org/2004,14993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Stromkosten aus einem Vertrag über die Nutzung eines Restaurants; Öffentlich-rechtliche bzw. privatrechtliche Natur eines Vertrags; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Stromabrechnung; Befreiung von der Abrechnungspflicht wegen subjektiver ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 Abs. 1 § 535
    Pflicht des Vermieters von Gewerberäumen zur Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 452
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03
    Eine solche Abrechnung hat, worauf das Landgericht zu Recht abgestellt hat, zu enthalten die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Nutzers und die Höhe der anzurechnenden Vorauszahlungen (BGH, Urteil vom 23.11.1981, NJW 1982, 573 ff., 574).

    Welcher Aufwand noch zumutbar ist, bestimmt sich auch nach der Größe des Objekts, über dessen Nebenkosten abzurechnen ist, und nach dem Einfluss, den der Gläubiger auf die tatsächlichen Verhältnisse und die rechtliche Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse hat (BGH, Urteil vom 23.11.1981, NJW 1982, 573 ff., 574).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03
    In Ziffer 6.2 des -aufgrund seines allein Beziehungen zivilrechtlicher Art zwischen den Parteien regelnden und daher als privatrechtlich einzustufenden (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.04.1986, BGHZ 97, 312 ff., 314) - Vertrags vom 4. September 1990 haben die Parteien vereinbart, dass der Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Stromkosten fällig wird erst mit Erteilung einer Abrechnung.
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03
    Natürlich dürfen an die Begründung einer Ansprüche fällig stellenden oder erst erzeugenden Erklärung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden, dass es dem Gläubiger unmöglich wird, seine materiell berechtigten Ansprüche fällig zu stellen oder entstehen zu lassen (s. z.B. BVerfG, Beschluss vom 08.11.1988, NJW 1989, 969 f., 969 m.w.N., zu den Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG ); schon angesichts des das gesamte Zivilrecht durchdringenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) dürfen jedenfalls die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschritten werden.
  • OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88

    Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2004 - 4 U 199/03
    Das hat zur Folge, dass Vorauszahlungen, die bis zum Eintritt der Abrechnungsreife nicht erbracht worden sind, nach deren Eintritt nicht mehr nachverlangt werden können, sondern ein Anspruch nur noch besteht auf Zahlung des sich unter Berücksichtigung der ausgebliebenen Vorauszahlungen aus der anzufertigenden Abrechnung eventuell ergebenden Nachzahlungsbetrags (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 02.11.1988, MDR 1989, 162 ).
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