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   OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06   

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https://dejure.org/2006,8454
OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,8454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,8454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 Wx 105/06 (https://dejure.org/2006,8454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 1
    Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden Vereinbarung über die Abrechnung der Heizkosten; Wirksamkeit einer Vereinbarung auch gegenüber dem Sondernachfolger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenabrechnung: Konkludente Änderungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03

    Auslegung der Vorschrift einer Teilungserklärung über den

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    § 3 Satz 2 HeizkostenVO enthält aber die Ermächtigung, den in einer Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145 f nach juris ), jedenfalls für den Fall, dass - wie vorliegend wegen § 12 Abs. Abs. 2 der Teilungserklärung - keine mit der Heizkostenverordnung in Einklang stehende Regelung über den Verteilungsschlüssel für Heiz- und Warmwasserkosten besteht ( vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 73 nach juris ).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    Denn die Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels und mithin einer Regelung des Verhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander ist keine Angelegenheit der Verwaltung ( § 21 WEG ), sondern setzt in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer neues Recht und ist deshalb einer Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen, d. h. ein abweichender Kostenverteilungsschlüssel kann für die Zukunft mit bloßer Mehrheit nicht beschlossen, sondern nur allstimmig vereinbart werden ( vgl. BGHZ NJW 1995, 2791; OLG Köln NZM 2002, 417 f jeweils nach juris ).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    § 3 Satz 2 HeizkostenVO enthält aber die Ermächtigung, den in einer Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145 f nach juris ), jedenfalls für den Fall, dass - wie vorliegend wegen § 12 Abs. Abs. 2 der Teilungserklärung - keine mit der Heizkostenverordnung in Einklang stehende Regelung über den Verteilungsschlüssel für Heiz- und Warmwasserkosten besteht ( vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 73 nach juris ).
  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    Es handelt sich damit zugleich um eine Bestimmung, auf die im Sinne des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG rechtswirksam nicht verzichtet werden kann ( OLG Hamm NJW-RR 1995, 465 ff nach juris ).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2003 - 3 Wx 118/03

    Vereinbarung einer Abrechnungspraxis durch jahrelange Übung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    Soweit der Bestand der Wohnungseigentümer zwischenzeitlich gewechselt hat, gilt dies auch für die Erwerber, die diese Regelung nicht nur stillschweigend geduldet, sondern ihrerseits konkludent bestätigt haben, indem sie die auf der in Rede stehenden Behandlung der Heizkostenabrechnung basierenden Eigentümerbeschlüsse, insbesondere über die Jahresabrechnungen, mit beschlossen haben und den Beschlussfassungen diesbezüglich nicht im Wege der Anfechtung entgegen getreten sind ( vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 451 nach juris ).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
    Zwar können zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind; hingegen können Umstände, die von den Teilnehmern der Eigentümerversammlung erörtert, aber in der Versammlungsniederschrift nicht festgehalten worden sind, bei der Auslegung des Eigentümerbeschlusses keine Berücksichtigung finden (vgl. BayObLG ZMR 1999, 271 ff nach juris ).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Diese Verpflichtung ergibt sich bereits unmittelbar aus § 3 Satz 1 HeizkV, der die Anwendung der Vorschriften der Heizkostenverordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer zwingend vorschreibt (LG Itzehoe, ZMR 2011, 236; LG Lübeck, ZMR 2011, 747 f.; OLG Hamburg, ZMR 2007, 210; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 103).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Der Inhalt eines Beschlusses muss, insbesondere, weil ein Sondernachfolger nach § 10 Abs. 4 WEG an Beschlüsse gebunden ist, klar und bestimmt oder zumindest bestimmbar sein (OLG Hamburg ZMR 2007, 210).
  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

    Daher gilt dieser Kostenverteilungsschlüssel innerhalb der streitgegenständlichen Gemeinschaft bis zu dessen ordnungsgemäßer Änderung (OLG Hamburg ZMR 2007, Seite 210 ff.).
  • LG Hamburg, 17.12.2008 - 318 S 91/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassung über die Umgestaltung eines

    Der Inhalt eines Beschlusses muss klar und bestimmt oder zumindest bestimmbar sein; bei der Beurteilung der Bestimmbarkeit können Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind (Bärmann-Merle, 10. Auflage, § 23 WEG, Rz. 51; HansOLG, ZMR 2007, 210).
  • LG Düsseldorf, 31.10.2013 - 19 S 21/13

    Zur Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund / Zur Bestimmheit eines

    Ein Beschluss muss den Mindestanforderungen an inhaltlicher Klarheit und Bestimmtheit genügen, weil er gemäß § 10 Abs. 4 WEG auch gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers wirkt (Bärmann/Merle, WEG, 12. Auflage, § 23 Rn. 54; OLG Hamburg, ZMR 2007, 210).
  • AG München, 30.08.2018 - 484 C 22173/17

    Ordentliche oder fristlose Kündigung des Architektenvertrages?

    Es ist danach zu differenzieren, ob der inhaltlich nicht hinreichend bestimmte Beschluss einen erkennbaren (OLG Hamburg ZMR 2007, 210), ggf. unvollständigen Inhalt hat oder ob dieser in sich widersprüchlich bzw. vollkommen nichtssagend ist (OLG Hamburg ZMR 2008, 225; Hogenschurz NZM 2010, 500; Elzer ZMR 2009, 13; BeckOK BGB/Hügel, 43. Ed. 15.6.2017, WEG § 23 Rn. 15-16).
  • AG Bottrop, 16.04.2021 - 20 C 41/20

    Verschuldensunabhängige Kostenhaftung kann nicht beschlossen werden / Zu den

    [>er Inhalt muss dabei dem Beschluss selber zu entnehmen sein (vgl. nur OLG Hamburg, ZMR 2007, 210; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 23 Rdnr. 54 ff).
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