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   OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06   

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https://dejure.org/2006,4527
OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,4527)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2006 - 32 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,4527)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 32 Wx 121/06 (https://dejure.org/2006,4527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 22 Abs. 1, 5, 14; BGB § 133
    Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Begründung von Sondereigentum durch bauliche Erweiterung der Wohnung/ Beschlüsse sind objeltiv auszulegen; ; §§ 5, 14, 22 WEG

  • Judicialis

    BGB § 133; ; WEG § 5; ; WEG § 14; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; WEG § 5 § 14 § 22
    Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen - Gemeinschaftseigentum bei Raumgewinn durch geänderte Dachkonstruktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuer Raum durch Dachumbau: Gemeinschaftseigentum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 22 Abs. 1, 5, 14; BGB § 133
    Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen; Entstehung eines zusätzlichen Raumes durch die Anbringung eines Giebeldaches anstelle des bisherigen Flachdaches; Umfang des Gemeinschaftseigentums im Rahmen einer Wohnungseigentumsanlage; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: In wessen Eigentum steht ein neu entstandener Raum? (IMR 2006, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06
    Deswegen ist es auch unerheblich, dass die sonst notwendige Einstimmigkeit fehlte (BGHZ 54, 65).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

    Bauliche Veränderung und modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06
    Wie bereits das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 14.2.2001 (2Z BR 117/00) festgestellt hat, steht das verfahrensgegenständliche Gebäude nach Maßgabe des § 5 WEG im Gemeinschaftseigentum, ohne dass hieran anderslautende Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung etwas ändern könnten.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Ein solcher Nachteil ist nicht hinzunehmen (vgl. OLG München ZMR 2007, 69; Wenzel in Bärmann, a.a.O., § 14 Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 6 U 23/15

    Zustimmung zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einem Wohnhaus

    Durch einen Umbau von Gemeinschaftseigentum entsteht wieder Gemeinschaftseigentum (OLG München vom 5.10.2006, Az. 32 Wx 121/06, Tz. 19).
  • LG Köln, 24.11.2011 - 29 S 111/11

    Voraussetzungen für das Für-ungültig-Erklären des Liquiditätsbeschlusses einer

    Der Beschluss ist hinreichend bestimmt, denn ein Beschluss ist bestimmt genug, wenn er für eine objektive und normative Auslegung Vorgaben enthält, die zwingend einzuhalten sind ( OLG München, MietRB 2007, 206; ZMR 2007, 69 ).
  • OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung

    Mehr ist unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit, jedenfalls soweit es um die ohne gerichtliche Ungültigerklärung für jedermann zu beachtende Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses geht, nicht zu verlangen (vgl. auch OLG München ZMR 2007, 69).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Hier gilt nichts anderes als in dem Fall, in dem nachträglich Balkone gebaut werden ohne zu bestimmen, in wessen Eigentum sie stehen sollen, oder in dem Fall, wenn durch die Anbringung eines Giebeldaches anstelle des bisherigen Flachdaches ein zusätzlicher Raum entsteht (OLG München v. 5.10.2006 - 32 Wx 121/06, IMR 2007, 190) oder Räume abweichend vom Aufteilungsplan zusätzlich errichtet werden, z.B. unter der Terrasse (OLG München v. 27.6.2005 - 34 Wx 038/05, OLGReport München 2005, 607).
  • LG Köln, 02.09.2010 - 1 S 13/09

    Vertragswidrige Angaben in einer Nebenkostenabrechnung können zu einer mangelnden

    Der Beschluss ist hinreichend bestimmt, denn ein Beschluss ist bestimmt genug, wenn er für eine objektive und normative Auslegung Vorgaben enthält, die zwingend einzuhalten sind ( OLG München, MietRB 2007, 206; ZMR 2007, 69 ).
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10

    Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?

    Dass auch der durch die Umwandlung der vormaligen Dachterrasse in ein Vollgeschoss geschaffene Raum im Gemeinschaftseigentum steht, ergibt sich aus § 5 WEG; im Zeitpunkt der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum war dieser Raum nicht vorhanden und ist der Beklagten auch nicht als Sondereigentum zugewiesen worden (vgl. dazu OLG München, B. v. 05.10.2006 - 32 Wx 121/06, BeckRS 2006, 11774).
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