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   OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07   

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https://dejure.org/2007,23010
OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07 (https://dejure.org/2007,23010)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2007 - 2 Wx 68/07 (https://dejure.org/2007,23010)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2007 - 2 Wx 68/07 (https://dejure.org/2007,23010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Vereinbarung und Beschluss (IMR 2008, 166)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
    Ob eine unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer im schriftlichen Verfahren getroffene Regelung als Eigentümerbeschluss auszulegen ist oder als Vereinbarung, beurteilt sich entscheidend nach deren Inhalt; eine Vereinbarung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Mehrheitsbeschluss nicht möglich wäre(vgl. OLGR Hamburg 2001, 304-305 nach juris; BayObLG NJW-RR 1992, 81ff, 83; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. Rdnr. 57 zu § 10 WEG m. w. N.).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
    Das Gesetz verlangt auch nicht, dass Vereinbarungen in einer Versammlung der Wohnungseigentümer getroffen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9 ff, 10).
  • BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 60/01

    Konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
    Soweit eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich auf die Vereinbarung berufen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 35 und 268, OLG Düsseldorf WuM 2001, 251, jeweils nach juris).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
    Insbesondere kann nicht geltend gemacht werden, dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder näher liege (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 395 ff, 396).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

    Kostenverteilung in Eigentumswohnanlage - einstimmige Änderung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
    Soweit eine nicht eingetragene Vereinbarung für den Sondernachfolger von Vorteil ist, kann er sich auf die Vereinbarung berufen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 35 und 268, OLG Düsseldorf WuM 2001, 251, jeweils nach juris).
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte

    Das Hanseatische Oberlandesgericht vertritt hinsichtlich der Abgrenzung von allstimmigen Beschlüssen und Vereinbarungen zwar die Auffassung, dass insoweit eine materielle Abgrenzung vorzunehmen sei (HansOLG, ZMR 2008, 154, 155: "Eine Vereinbarung ist regelmäßig anzunehmen, wenn ein Beschluss nicht möglich wäre.").
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10

    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Für jeden verständigen Betrachter ist erkennbar, dass eine Berechtigung der anderen Eigentümer, die mit der den Begünstigten zugebilligten in Konflikt geraten könnte, ausgeschlossen sein soll (zur Auslegung von Vereinbarungen nach § 15 Abs. 1 WEG nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB siehe OLG Hamburg, ZMR 2008, 154).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Für jeden verständigen Betrachter ist erkennbar, dass eine Berechtigung der anderen Eigentümer, die mit der den Begünstigten zugebilligten in Konflikt geraten könnte, ausgeschlossen sein soll (zur Auslegung von Vereinbarungen nach § 15 Abs. 1 WEG nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB siehe OLG Hamburg, ZMR 2008, 154).
  • LG Dortmund, 30.06.2017 - 17 S 13/17

    Abänderung des in einer Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Abstimmungsprinzips

    (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 154; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 530; OLG Hamm ZMR 2005, 400; vgl. auch die weiteren Nachweisen bei Bärmann, WEG, § 10, Rn. 176 - Klein ).
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09

    Abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden

    Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108).
  • LG München I, 23.01.2014 - 36 S 5934/13

    Kann ein Beschluss in eine Vereinbarung umgedeutet werden?

    Durchweg wird dieses von den Gerichten nur dann so wie beschrieben praktiziert, wenn der Beschluss in der Eigentümerversammlung selbst allstimmig gefasst wurde (BayObLG, NJW-RR 2003, 9; OLG Hamburg, ZMR 2008, 154; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 530; OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Für jeden verständigen Betrachter ist erkennbar, dass eine Berechtigung der anderen Eigentümer, die mit der den Begünstigten zugebilligten in Konflikt geraten könnte, ausgeschlossen sein soll (zur Auslegung von Vereinbarungen nach § 15 Abs. 1 WEG nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB siehe OLG Hamburg, ZMR 2008, 154).
  • LG Hamburg, 14.04.2010 - 318 S 76/09

    Sondernutzungsrecht: Anspruch auf Grundbucheintragung?

    Letztlich kann aus diesen Beschlussfassungen auch nicht das Zustandekommen einer Vereinbarung abgeleitet werden (vgl. dazu etwa HansOLG, ZMR 2008, 154, 155), weil die jeweiligen Beschlüsse nicht allstimmig, sondern lediglich mehrheitlich gefasst worden sind.
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