Rechtsprechung
OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Mietverhältnis: Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe bei Ausübung des Vermieterpfandrechts an vom Mieter zurückgelassenen Sachen
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 546a; 562
Keine Entschädigung des Vermieters, wenn verspätete Rückgabe der gemieteten Räume auf Ausübung eines Vermieterpfandrechts beruht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinderung eines Mieters an der Entfernung von Gegenständen aus der Mietsache aufgrund der Ausübung eines Vermieterpfandrechts durch die Vorenthaltung der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Judicialis
BGB § 546a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546a
Ausgeübtes Vermieterpfandrecht schließt Ersatzansprüche des Vermieters gem. § 546a BGB aus - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorenthalten der Mietsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pfandrecht ausgeübt - Keine Nutzungsentschädigung!
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vermieterpfandrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorenthaltung bei Vermieterpfandrecht? (IMR 2007, 349)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 19.02.2007 - 3 O 332/06
- OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 137
- ZMR 2008, 54
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05
Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein …
Auszug aus OLG Rostock, 08.06.2007 - 3 W 23/07
Ein Vorenthalten scheidet bereits aus, wenn der Vermieter an einzelnen dem Mieter gehörenden und in den Mieträumen bzw. auf dem Grundstück befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht ausübt, welches den Mieter daran hindert, diese zu entfernen (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2006, 140 = DWW 2006, 158).
- KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs: …
Soweit das OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.7.2005 - 24 U 14/05 - DWW 2006, 158 (und dem folgend das OLG Rostock im Beschluss vom 8.6.2007 - 3 W 23/07 - MDR 2008, 137) eine Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB wegen einer Ausübung des Vermieterpfandrechts verneint hat, hat es sich allein auf das Urteil des hiesigen Senats vom 14.2.2005 gestützt, welches - wie dargelegt - für die vorliegende Konstellation nicht einschlägig ist. - OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …
Ein Rückerlangungswille ist bereits zu verneinen, soweit und solange der Vermieter sein Vermieterpfandrecht ausübt (…OLG Hamburg, Urt. v. 25.10.1989 - 4 U 255/88, DWW 1990, 22;… KG, Urt. v. 14.02.2005 - 8 U 144/04, NZM 2005, 422;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2005 - I-24 U 14/05, 24 U 14/05, DWW 2006, 158; OLG Rostock, Beschl. v. 08.06.2007 - 3 W 23/07, WuM 2007, 509;… Schmidt/Futterer, Mietrecht, § 546a Rn. 52). - AG Villingen-Schwenningen, 03.09.2015 - 11 C 243/14
Mietminderung bei defekter Heizungsanlage
Da dieser Zustand aber dem Willen des Vermieters entspricht, fehlt es an dem für einen Nutzungsentschädigungsanspruch notwendigen Rücknahmewillen (OLG Dresden, NZM 2010, 88; OLG Rostock, WuM 2007, 509; KG NZM 2005, 422; OLG Hamburg, WuM 1990, 77); dies gilt unabhängig davon, ob das Vermieterpfandrecht wirksam entstanden ist oder nicht (LG Osnabrück, WuM 2006, 645).
Rechtsprechung
LG Bonn, 25.06.2007 - 6 T 109/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Räumung, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZVG §§ 25, 149 Abs. 2
Räumung, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel - Wolters Kluwer
Räumungsanordnung gegen den in dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Objekt wohnhaften Schuldner
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist eine Räumungsanordnung bei angeblicher Gefährdung der Zwangsvollstreckung zulässig?
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 13.03.2007 - 42 L 106/05
- LG Bonn, 25.06.2007 - 6 T 109/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 54
Wird zitiert von ... (2)
- AG Schorndorf, 27.01.2010 - 2 C 1214/08
Zwangsverwaltung: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten des Schuldners bei …
a) Von diesen beiden grundsätzlich erlangten Gebrauchsvorteilen (Nutzung der Räume und Nutzung der Versorgungsleistungen) hat der gemäß § 149 Abs. 1 ZVG in der Wohnung verbliebene Schuldner zwar für die vom Verwalter verauslagte Nutzung der Versorgungsleistungen, für die er an sich ohnehin selbst zu sorgen hat, aufzukommen (ebenso LG Zwickau, Beschluss vom 30. Januar 2006, Az.: 8 T 475/05, abgedruckt in Rpfleger 2006, 426 und LG Bonn, Beschluss vom 25. Juni 2007, Az.: 6 T 109/07, abgedruckt in ZMR 2008, 54, jeweils ohne Begründung; siehe auch - nicht näher differenzierend, weil unerheblich - LG Duisburg, Beschluss vom 26. Juli 2007, Az.: 13 T 80/07, abgedruckt in Rpfleger 2008, 323), da insoweit keine Einschränkung der allgemeinen Regeln ersichtlich ist, zumal die Möglichkeit, Heizung, Wasser, Strom u. ä. kostenlos zu verbrauchen, der - sich z. B. in der Heizkostenverordnung zeigenden - Intention des Gesetzgebers, den Energie- und Wasserverbrauch möglichst gering zu halten, zuwider liefe. - LG Duisburg, 26.07.2007 - 13 T 80/07
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzmöglichkeiten …
Soweit das Landgericht Bonn (Beschluss vom 25.06.2007 - 6 T 109/07) der Auffassung ist, dass der Zwangsverwalter eine Vorauszahlung verlangen kann, so wird hierfür keine Begründung angegeben.