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   OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06   

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OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen; Stimmrecht bei Teileigentum; Auslegung der Teilungsvereinbarung; Begriff "Wohnungseigentümer"; Geltung des Objektprinzips; Schranken für den Inhalt der Gemeinschaftsordnung; Bestellung zum Verwalter ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16; ; WEG § 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 § 25 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157
    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der Gemeinschaftsordnung, Rechtsnatur der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung des Begriffs "der Wohnungseigentümer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stimmrechte auch für Teileigentümern von Garagenstellplätzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung: Begriff "Wohnungseigentümer" (IMR 2007, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 60
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.

    Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebensowenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahre erwartet werden, werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG WE 1992, 175; NJW-RR 1993, 1166, 1167; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 2002, 333) eng begrenzte Ausnahmen zugelassen, die im vorliegenden Fall jedoch ohne Bedeutung sind.

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Zwar kann die Gemeinschaft solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen (KG FGPrax 2006, 6 = NJW-RR 2006, 383 = ZMR 2006, 108; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLG-Report 2006, 526).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2005 - 3 Wx 229/05

    Zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.

    Zwar kann die Gemeinschaft solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen (KG FGPrax 2006, 6 = NJW-RR 2006, 383 = ZMR 2006, 108; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLG-Report 2006, 526).

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Dies ist insbesondere in Fällen geboten, in denen eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Erstattungspflicht einzelner Miteigentümer rechtskräftig feststellt - wie dies insbesondere bei Kostenentscheidungen denkbar ist, die von der Gemeinschaft verauslagte Verfahrenskosten erfassen (vgl. KG ZMR 2006, 224 = MDR 2006, 744).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Zwar kann die Gemeinschaft durch bloßen Mehrheitsbeschluss keine Verpflichtung begründen, abweichend von § 16 Abs. 2 WEG Kosten des Sondereigentums zu tragen, die Verteilung tatsächlich angefallener Ausgaben fällt hingegen immer in die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft (BGH NJW 2003, 3476).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Dieses mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums verbietet einen allgemeinen Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 = LM § 16 Nr. 3; Senat DWE 1990, 70; Rpfleger 1975, 401, 402; …
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Da die Bestellung zum Verwalter kein Rechtsgeschäft i.S. des Abs. 5 ist, sondern in Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen erfolgt, ist die Beteiligte zu 4) bei der Bestellung zur Verwalterin nicht von der Abstimmung ausgeschlossen (BGHZ 152, 46 = NJW 2002, 3704; MünchKommBGB/Engelhardt, a.a.O., § 25 Rn. 17).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Die Aufhebung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung mit der Begründung, getätigte Ausgaben seien unberechtigt erfolgt, würde die Position der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter oder einem sonstigen begünstigten Dritten in keiner Weise verbessern, aber umgekehrt die Gemeinschaftsbelange schädigen, da der Gemeinschaft keine oder weniger durch die Abrechnung fällig zu stellende Mittel zur Verfügung stehen und diese dann für andere Gemeinschaftsaufgaben fehlen würden (KG NJW-RR 1992, 845).
  • OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung einer WEG; Verteilung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer Teilungserklärung - Beteiligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02

    Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Es liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer, dass auch unberechtigte Belastungen des Gemeinschaftsvermögens möglichst kurzfristig umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, ZMR 2008, 60, 62).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Da eine Jahresabrechnung aus sich selbst heraus verständlich sein muss ( OLG Hamm ZMR 2008, 60; OLG Frankfurt ZWE 2006, 194; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282 ), reicht es nicht aus, dass die Positionen vor der Beschlussfassung schriftlich von der Verwalterin erläutert worden sind.
  • AG Wiesbaden, 13.01.2012 - 92 C 4523/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrecht eines Teileigentümers;

    Dies ist im Sinne des § 1 Abs. 6 WEG dahin auszulegen, dass jede Wohnungs- und jedes Teileigentum eine Stimme besitzt (s. OLG Hamm ZMR 2008, 60 ff vgl. DNotI-Report 2009, 131 ff).
  • LG München I, 29.09.2010 - 36 S 13256/10

    Wohnungseigentum: Umlegung der Kosten für die Beseitigung eines Wasserschadens in

    Das Berufungsgericht hält es dahingehend mit der herrschenden Meinung, daß der Eigentümerversammlung ein Ermessen dahingehend zusteht, ob sie von der Möglichkeit der Belastung eines einzelnen Eigentümers in der Einzelabrechnung Gebrauch macht (OLG Hamm, ZMR 2008, 60 ff., Abramenko , in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, § 28, Rz. 69).

    Eine derartige Verfahrensweise dient der Liquiditätssicherung der Gemeinschaft und ihrer Planungssicherheit, ohne die Rechtsstellung der Gemeinschaft gegenüber möglichen Regressschuldnern zu beeinträchtigen (OLG Hamm, ZMR 2008, 60 ff.).

  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 15 Wx 16/09

    Sonderbelastung

    Eine Umlage tatsächlicher Auslagen auf einzelne Wohnungseigentümer entspricht zwar ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der betreffende Wohnungseigentümer offensichtlich für die Kosten alleine haftet (Senat ZMR 2008, 60), wenn etwa ein Titel vorliegt, nach dem die Erstattungspflicht festgestellt ist.
  • AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13

    WEG - Anberaumung Versammlung

    aa) Die Jahresabrechnung hat eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr zu enthalten (OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 -, zitiert nach juris).

    Die Jahresabrechnung ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei unberechtigten Ausgaben des Verwalters im

    Jedenfalls wenn berechtigte Zweifel an der gesonderten Kostentragungspflicht einzelner Miteigentümer bestehen, ist es nicht zu beanstanden, wenn tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft, die möglicherweise keine gemeinschaftlichen Kosten darstellen, im Rahmen der Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007, 15 W 322/06, Rn. 52, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

    Um eine solche Angelegenheit handelt es sich bei der Bestellung eines Verwalters, sodass bereits der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 WEG nicht eröffnet ist und ein Wohnungseigentümer daher an seiner Bestellung zum Verwalter mitwirken darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 - juris Tz. 46 m.w.N.), erst recht mithin an der Bestellung einer anderen Person zum Verwalter, die ein besonderes Näheverhältnis zu ihm oder dem Käufer seiner Miteigentumsanteile aufweist.
  • AG Köln, 05.02.2019 - 215 C 70/18
    Jedenfalls wenn berechtigte Zweifel an der gesonderten Kostentragungspflicht einzelner Miteigentümer bestehen, ist es nicht zu beanstanden, wenn tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft, die möglicherweise keine gemeinschaftlichen Kosten darstellen, im Rahmen der Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.2007 - 15 W 322/06; BGH, Urt. v. 04.03.2011 - V ZR 156/10; jew. zitiert nach juris).
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