Rechtsprechung
LG Köln, 03.06.2008 - 29 T 49/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung des Verantwortungsbereichs bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten i.R.d. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sofortiges Anerkenntnis durch Wohnungseigentümer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.02.2008 - 27 C 81/07
- LG Köln, 03.06.2008 - 29 T 49/08
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 831
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Bonn, 14.02.2008 - 27 C 81/07
Auszug aus LG Köln, 03.06.2008 - 29 T 49/08
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2008 (Az. 27 C 81/07) dahingehend abgeändert, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet: Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
- OLG Naumburg, 31.12.2010 - 10 W 20/10
Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis bei Verzug des Beklagten und nach …
b) Anlass zur Klageerhebung hat ein Schuldner in der Regel dann gegeben, wenn er eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht zahlt bzw. sich mit der Hauptforderung vorprozessual in Verzug befindet (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041 zitiert nach juris; KG Berlin ZMR 2008, 603 - 604 zitiert nach juris; OLG München MDR 2003, 1134 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 1472 zitiert nach juris; LG Köln ZMR 2008, 831;… Giebel in Münchener Kommentar, ZPO, 3.Aufl., § 93 ZPO Rdn. 17 m.w.N.;… Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 6 "Verzug";… Schneider in Prütting /Gehrlein, ZPO, Bearbeitung 2010, § 93 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).
Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen im auf den Hausverwaltervertrag: Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 28.01.2008 - 1 UR II 351/05
- LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 831
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Dies entspricht der am Schutzzweck der verbraucherschützenden Normen orientierten Sichtweise, wie sie der BGH etwa in der Entscheidung NJW 2002, 368 zum Ausdruck bringt.Der Immobilienerwerb für solche Zwecke stellt aber eine Maßnahme der eigenen Vermögensverwaltung dar, die nicht als gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 368; Palandt/Heinrichs/Ellenberger § 14 Rn 2).
- LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
Verbrauchereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vertragsschluss …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Insoweit vermag sich die Kammer nicht der Argumentation des LG Rostock, ZMR 2007, 731 (ihm folgend Grziwotz/Jennißen, in: Jennißen, WEG, § 10 Rn 59) anzuschließen, wonach eine Wohnungseigentümergemeinschaft schon prinzipiell kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein kann. - OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06
Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Des Rückgriffs auf die Generalklausel des § 9 AGBG - der in Anlehnung an die Entscheidung des OLG München NJW 2007, 227 freilich zum selben Ergebnis führen würde - bedarf es vorliegend nicht. - BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97
Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Mithin ist die gesamte Klausel wegen des Verbots einer geltungserhaltenden Reduktion (vgl. BGH NJW 1998, 671 m.w.N.) als unwirksam anzusehen. - BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08
Diese wurden ohne weiteres der Prüfung nach dem AGBG unterstellt, unabhängig von der Frage, ob und wie viele "Unternehmer" möglicherweise auch zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörten (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3244).
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
(3) Demgegenüber kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nach weit überwiegender - auch von der Revision vertretenen - Auffassung entsprechend § 13 BGB als Verbraucher angesehen werden (OLG München, NJW 2008, 3574; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 831, 832 f.; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb.