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   OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08   

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https://dejure.org/2008,3449
OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08 (https://dejure.org/2008,3449)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.10.2008 - 2 U 99/08 (https://dejure.org/2008,3449)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 2 U 99/08 (https://dejure.org/2008,3449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gewerbemietverhältnis: fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume gemäß § 543 Abs. 1 BGB; Nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Mietvertragsparteien als Grund für eine außerordentliche unbefristete Kündigung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume gemäß § 543 Abs. 1 BGB; Nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Mietvertragsparteien als Grund für eine außerordentliche unbefristete Kündigung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietverhältniskündigung - Verwandtschaftsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1
    Gewerberaummiete; fristlose Kündigung; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen nachhaltiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung bei Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Verwandtschaftsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses bei Gewerberaummiete? (IMR 2008, 414)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 192
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher

    Auszug aus OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08
    Der Senat verkennt zwar nicht, dass allein eine Serie gegenseitiger Prozesse die Annahme einer nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses insbesondere dann nicht rechtfertigt, wenn es sich um ein gewöhnliches gewerbliches Mietverhältnis handelt, bei dem Mieter und Vermieter nicht Räume im gleichen Gebäude nutzen und wenn die fristlose Kündigung bei einer Restlaufzeit von weniger als 2 Jahren erklärt wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 16).
  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 181/18

    Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!

    Der kündigenden Klägerin ist die Fortsetzung des Vertrages nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien insoweit aber auch nicht mehr zuzumuten, da anzunehmen ist, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis der Parteien hier so sehr erschüttert ist, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; BGH , Urteil vom 26.04.2002, Az.: LwZR 20/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2168 ff.; BGH , Urteil vom 23.01.2002, Az.: XII ZR 5/00, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 946 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; OLG Celle , Beschluss vom 07.10.2008, Az.: 2 U 99/08, u.a. in : ZMR 2009, Seiten 192 ff.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (OLG Celle ZMR 2009, 192, 196; OLG Bremen GuT 2008, 37, 38; Wolf/Eckert/Ball aaO Rn. 1030; Schmidt-Futterer aaO § 543 BGB Rn. 164; Grapentin in Bub/Treier aaO IV Rn. 190 mwN).
  • AG Dortmund, 30.10.2018 - 425 C 4296/17

    Fristlose Kündigung: Wann ist das Mietverhältnis zerüttet?

    In einem solchen Fall ist jede Partei zur Kündigung berechtigt (OLG Celle ZMR 2009, 192).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 8 U 63/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen bei Vertragsschluss bekannter

    Will man davon ausgehen, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund hier nicht nur wegen eines der in § 3 des Mietvertrages genannten Sachverhalte erfolgen kann, so hat das Erstgericht jedenfalls mit zutreffenden Gründen dargelegt, weshalb die in den Schreiben vom April 2009 "konkret" genannten Gründe eine Kündigung nicht rechtfertigen können (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Celle ZMR 2009, 192, und OLG Hamm NJW-RR 1993, 16).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10

    Errichtung eines Bauwerks in Ausübung eines Rechts auf fremdem Grundstück -

    Ein Leihvertrag kann auch stillschweigend dadurch zustande kommen, dass - wie hier - die Nutzung eines Grundstücks über längere Zeit hinweg widerspruchslos geduldet wird (vgl. OLG Naumburg vom 21.12.2006, 2 U 99/08, Juris Rn. 21).
  • OLG Dresden, 23.06.2021 - 5 U 2366/20

    Grundsätzlich kann eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB nur auf

    Steht aber fest, dass das Verhältnis der Parteien nachhaltig zerrüttet ist, ohne dass die Ursache der Zerrüttung vollständig aufgeklärt werden kann, ist jede Partei zur fristlosen Kündigung berechtigt (OLG Celle, Beschluss vom 07.10.2008, 2 U 99/08; Blank in Schmidt/Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 543 Rn. 168).
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2021 - 17 O 8/21

    Zutrittsverweigerung führt zur Kündigung!

    Je länger der Zeitraum bis zum regulären Ende der Mietzeit ist, desto eher sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung anzunehmen (OLG Gelle BeckRS 2008, 22795).
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