Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3943
BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 604 Abs 1 BGB, § 27 Abs 3 Nr 7 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Leihvertrages zwischen einem Verwalter und einem Wohnungseigentümer durch Überlassung von Verwaltungsunterlagen zwecks Prüfung außerhalb der Geschäftsräume; Anspruch eines Verwalters auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen im eigenen Namen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zustandekommen eines Leihvertrags bei Überlassung von Abrechnungsunterlagen vom Verwalter an Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    An einen Wohnungseigentümer zur Prüfung übergebene Verwaltungsunterlagen als Leihgeschäft; Herausgabeanspruch des Verwalters im eigenen Namen; Abrechnungsunterlagen; Leihvertrag

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 604 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 3 Nr. 7
    Abschluss eines Leihvertrages zwischen einem Verwalter und einem Wohnungseigentümer durch Überlassung von Verwaltungsunterlagen zwecks Prüfung außerhalb der Geschäftsräume; Anspruch eines Verwalters auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen im eigenen Namen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlassung der Verwalterunterlagen an einen Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwalterunterlagen an Wohnungseigentümer überlassen - Leihvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalter können Herausgabe von zur Prüfung überlassenen Verwaltungsunterlagen in eigenem Namen verlangen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Überlassung von Verwaltungsunterlagen ist Leihvertrag

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalter kann auf Herausgabe seiner Unterlagen klagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann selbst um Verwaltungsunterlagen streiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann selbst um Verwaltungsunterlagen streiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwalter: Klage auf Herausgabe der Verwalterunterlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter: Klage auf Rückgabe von WEG-Unterlagen gegen einen Wohnungseigentümer im eigenen Namen! (IMR 2011, 389)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 66
  • NJW-RR 2011, 1578
  • MDR 2011, 1031
  • NZM 2012, 30
  • ZMR 2011, 976
  • WM 2012, 816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Der Streitwert bemisst sich nach den bis zu der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 366).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Abgesehen davon, dass das erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nur noch in engen Grenzen in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, NJW 2011, 1361 Rn. 8 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ), bedürfte es auch insoweit einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Der Wohnungseigentümer hat einen gegen den Verwalter gerichteten Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; der Verwalter ist aber nicht verpflichtet, die Einsicht außerhalb seiner Geschäftsräume zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10, NJW 2011, 1137 Rn. 8 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Maßgeblich ist insbesondere die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit für die Parteien (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 7 mwN).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2023 - 26 U 69/22

    Bindungswirkung der stillschweigend bejahten Zulässigkeit des beschrittenen

    Im Übrigen kann der Entleiher dem Rückgabeverlangen des Verleihers ohnehin nicht entgegenhalten, dass ein Dritter Eigentümer der Leihsache ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 21/11 -, NJW-RR 2011, 1578, 1579; Mansel, in: Jauernig, BGB, 18. Aufl. 2021, § 604, Rdnr. 3; Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB, § 604, Rdnr. 3).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2012 - 610 C 796/11

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters bei Beschaffung eines

    Erklärt sich der Verwalter - wie hier die Klägerin - in einem solchen Fall bereit, kommt konkludent ein Auftragsverhältnis zwischen beiden zu Stande (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 15.7.2011 - V ZR 21/11, NZM 2012, 30 zu einem Vertragsverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter bei Überlassung von Verwaltungsunterlagen außerhalb der Geschäftsräume ohne entsprechende Verpflichtung).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5492
BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11 (https://dejure.org/2011,5492)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2011 - V ZR 34/11 (https://dejure.org/2011,5492)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - V ZR 34/11 (https://dejure.org/2011,5492)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im Berufungsrechtszug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachreichung einer aktuellen Eigentümerliste erst im Berufungsrechtszug als eine Klageänderung in Form eines Parteiwechsels - Auswirkung der Beibringung einer aktuellen Namensliste durch einen beklagten Wohnungseigentümer erst im Berufungsrechtszug auf die ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Korrektur einer falschen Eigentümerliste führt nicht zur Änderung der Partei, §§ 44 Abs. 1 Satz 2, 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, 253 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, 130 Nr. 1 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de

    Nachreichen der Eigentümerliste; Verwalter als Zustellungsvertreter

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im Berufungsrechtszug

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im Berufungsrechtszug

  • rechtsportal.de

    Nachreichung einer aktuellen Eigentümerliste erst im Berufungsrechtszug als eine Klageänderung in Form eines Parteiwechsels; Auswirkung der Beibringung einer aktuellen Namensliste durch einen beklagten Wohnungseigentümer erst im Berufungsrechtszug auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zivilprozess - Eigentümerliste in Berufung nachgereicht: Keine Klageänderung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung einer veralteten Eigentümerliste im Berufungsrechtszug möglich! (IMR 2011, 478)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 782
  • ZMR 2011, 976
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

    Auszug aus BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11
    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 8, juris).

    c) Die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht benannter Wohnungseigentümer kann indessen im Berufungsrechtszug nachgeholt werden mit der Folge, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird (vgl. Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 9, juris).

    Daher kommt es für die Einhaltung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG allein auf die fristgerechte Einreichung und Zustellung der Klage an, nicht aber darauf, ob und zu welchem Zeitpunkt die beklagten Wohnungseigentümer in einer § 253 ZPO genügenden Weise bezeichnet worden sind (Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, Rn. 11 ff., juris).

  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Auszug aus BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11
    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (Suilmann, in Jennißen, aaO, § 44 Rn. 16; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 44 Rn. 17; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rn. 11; vgl. auch LG München I, NJW 2011, 1974, 1975; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 242, 243).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts wahrt die Klage auch die materiell-rechtliche Ausschlussfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 WEG (grundlegend zur Rechtsnatur Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 233 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2010 - 14 S 3003/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Auszug aus BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11
    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (Suilmann, in Jennißen, aaO, § 44 Rn. 16; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 44 Rn. 17; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rn. 11; vgl. auch LG München I, NJW 2011, 1974, 1975; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 242, 243).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Aus dieser nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG zulässigen Sammelbezeichnung lässt sich entnehmen, dass Beklagte des Rechtsstreits die im Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Klägerin sind (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZWE 2011, 450 Rn. 5).

    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, aaO, Rn. 8 mwN).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

    Nur im Falle der Anwendbarkeit müsste sich eine beklagte Partei die Zustellung an den Verwalter in Verbindung mit der ohnehin nur deklaratorisch wirkenden Bezeichnung der übrigen Wohnungseigentümer in der Klageschrift bzw. in einer dieser beigefügten Liste (dazu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 8; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, NZM 2013, 126 Rn. 5; vgl. auch Schmid, DWE 2013, 138) nach § 45 Abs. 1 WEG zurechnen lassen (speziell gegen die Anwendbarkeit von § 45 Abs. 1 WEG etwa BeckOK-WEG/Elzer, Edition 19, § 45 Rn. 4 u. 6; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 45 WEG Rn. 2; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; a.A. wohl Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 27 Rn. 70; zu § 45 WEG als lex specialis zu § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG vgl. Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 126; Klein in Bärmann, aaO, § 45 Rn. 2; Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, § 11 Rn. 64; Schmid, MDR 2010, 781).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den

    Dies hat der Senat - allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils - zunächst für das Fehlen ladungsfähiger Anschriften (Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, aaO Rn. 9) und anschließend für die unterbliebene namentliche Bezeichnung entschieden; dabei hat er auf die deklaratorische Bedeutung der Eigentümerliste hingewiesen (Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 8 und vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, NJW 2012, 997 Rn. 10).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 266/16

    Vorlage einer Eigentümerliste durch den Verwalter auf Anordnung des Gerichts;

    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage - vorbehaltlich der Ausführungen unter 2. - als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 190/10, NJW 2011, 1738 Rn. 11; Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 8; Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 6).

    Ein in der Liste versehentlich nicht aufgeführter Wohnungseigentümer bleibt gleichwohl Partei (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, NZM 2011, 782 Rn. 8; Urteil vom 28. Oktober 2011 - V ZR 39/11, NJW 2012, 997 Rn. 10; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, NJW 2013, 1003 Rn. 5).

  • LG Stuttgart, 19.11.2014 - 10 S 4/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtbenennung eines

    Werden die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urt. v. 8.7. 2011 - V ZR 34/11).
  • AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12

    Entscheidung zur Zumutbarkeit eines Versammlungsortes einer

    Hat ein Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage an den Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer zugestellt, so kann die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht genannter Wohnungseigentümer sogar noch im Berufungsrechtszug nachgeholt werden mit der Folge, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird ( vgl. BGH, Urt.v. 08.07.2011, V ZR 34/11 ).
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

    Unabhängig von der Frage, ob der Klage eine Eigentümerliste beilag oder diese inhaltlich korrekt ist, werden bei der Bezeichnung der Beklagten - wie hier - als "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" beklagte Partei von Anfang alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme der Kläger (st. Rspr., vgl. nur BGH NZM 2011, 782).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei

    Die Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer ist dagegen nicht erforderlich, wenn sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG); geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Möglichkeit der Heilung in der Berufungsinstanz Senat, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 9 und Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 34/11, ZMR 2011, 976 Rn. 7 sowie zur entsprechenden Anwendung von § 142 ZPO Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Düsseldorf, 10.06.2015 - 25 S 118/14

    Unbilliges Fortbestehen einer Betriebskostenbefreiung rechtfertigt

    Eine Eigentümerliste, die nicht dem aktuellen Stand im Zeitpunkt der Klageerhebung entspricht, genügt diesen Angaben jedoch nicht, so dass, sollten die Angaben nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz korrigiert werden, die Klage als unzulässig abzuweisen ist (BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 34/11).

    Insoweit kommt der Eigentümerliste lediglich deklaratorische Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 34/11).

  • LG München I, 31.03.2016 - 1 S 11890/14

    Gemeinschaftseigentum - Ursache für Schimmelbildung?

    Deshalb sind auch die von der Rechtsprechung zu § 44 WEG entwickelten Grundsätze zu beachten, wonach bei einer Aktualisierung der Eigentümerliste in der Berufungsinstanz, die bis zum letzten Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung möglich ist, diejenigen Eigentümer als - von Anfang an - verklagt gelten, die zum Zeitpunkt der Klagezustellung Eigentümer waren (BGH, Urteil vom 08. Juli 2011 - V ZR 34/11 -, Rn. 8, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsklage gegen bereits

  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11

    Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers

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