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   AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11   

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https://dejure.org/2012,47972
AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11 (https://dejure.org/2012,47972)
AG Bonn, Entscheidung vom 17.08.2012 - 27 C 218/11 (https://dejure.org/2012,47972)
AG Bonn, Entscheidung vom 17. August 2012 - 27 C 218/11 (https://dejure.org/2012,47972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschlusskompetenz, Eigentümerversammlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beschlusskompetenz, Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bzgl. der Schließung von Müllabwurfanlagen zwecks Erfüllung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müllschächte zu schließen: WEG-Beschluss wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss über Schließung von Müllabwurfanlagen kann wirksam sein

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 995
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

    Unzulässiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Stillegung eines

    Auszug aus AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11
    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Auszug aus AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11
    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
  • VG Köln, 03.07.2012 - 2 K 5193/10

    Abfallschächte sind außer Betrieb zu nehmen

    Auszug aus AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Köln, worauf die Beklagten mit allerdings erst nach dem für die Einreichung von Schriftsätzen maßgeblichen Zeitpunkt eingegangenem Schriftsatz hingewiesen haben, durch Urteil vom 03. Juli 2012, Aktenzeichen 2 K 5193/10, Fundstelle juris, die Anfechtungsklage gegen die Schließung einer Müllabwurfanlage abgewiesen und ausdrücklich erklärt, dass § 46 BauO NRW nach Ansicht des Gerichts verfassungsgemäß ist.
  • BGH, 21.03.2019 - V ZR 120/17

    Bestimmung der Wertgrenze des § 49a Abs. 1 S. 2 GKG bei einer subjektiven

    Die Wertgrenze des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt sich bei einer subjektiven Klagehäufung nach der Summe der Einzelinteressen aller Kläger und der auf ihrer Seite Beigetretenen (vgl. KG, ZMR 2014, 230, 232; OLG Bamberg, ZMR 2011, 887 f.; LG München I, ZMR 2012, 995; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage, § 49a GKG, Rn. 5; Riecke, MDR 2019, 266, 272 f.).
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