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   OLG Köln, 22.07.2014 - I-22 U 90/13   

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https://dejure.org/2014,69806
OLG Köln, 22.07.2014 - I-22 U 90/13 (https://dejure.org/2014,69806)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2014 - I-22 U 90/13 (https://dejure.org/2014,69806)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - I-22 U 90/13 (https://dejure.org/2014,69806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage betreffend die Begleichung rückständiger Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen; Übertragung des Betriebs einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten ("Wärmecontracting") während eines laufenden Mietverhältnisses; Wahrung des Grundsatzes der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 537
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Im Ergebnis ohne Erfolg beruft sich der Beklagte weiterhin auf einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Aufzugskosten: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der - nach entsprechender Vereinbarung- vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen (BGH NJW 2011, 3028; Milger, Praktische Probleme bei der Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebot, NZM 2012, 657 ff.).

    Der Vermieter darf den Mieter hiernach nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind (BGH NJW 2010, 3647; NJW 2011, 3028; NJW 2008, 440; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, § 560 Rdnr. 73).

    Eine Verletzung dieser Pflicht durch den Vermieter kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen, der sich auf dessen Freihaltung von den unnötigen Kosten richtet (BGH, NJW 2011, 3028; NJW 2008, 440).

    Da es sich bei der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots um eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters handelt, trägt der Mieter, der wegen einer solchen Pflichtverletzung Ansprüche bzw. Einwendungen erhebt, nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für ein pflichtwidriges Verhalten des Vermieters (BGH, NJW 2011, 3028 m.w.N.).

    Insbesondere eine bloße Bezugnahme auf den Mietspiegel ist nicht ausreichend (so insbesondere BGH NJW 2011, 3028 ff.).

  • BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Der Vermieter darf den Mieter hiernach nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind (BGH NJW 2010, 3647; NJW 2011, 3028; NJW 2008, 440; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, § 560 Rdnr. 73).

    Auch der Vermieter von Geschäftsräumen darf nach Treu und Glauben nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (BGH, NJW 2010, 3647; OLG Düsseldorf ZMR 2011, 861).

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 243/06

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Umstellung der Wärmeversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Der Vermieter darf den Mieter hiernach nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind (BGH NJW 2010, 3647; NJW 2011, 3028; NJW 2008, 440; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, § 560 Rdnr. 73).

    Eine Verletzung dieser Pflicht durch den Vermieter kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen, der sich auf dessen Freihaltung von den unnötigen Kosten richtet (BGH, NJW 2011, 3028; NJW 2008, 440).

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

    Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    So hat sich auch der Mieter von im Erdgeschoß eines Objektes liegenden Räumen an Kosten einer Aufzugsanlage zu beteiligen (BGH NZM 2006, 895 f).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Fernwärmebezug war indes im konkreten Vertrag zumindest grundsätzlich vorgesehen: So reicht es insbesondere dann, wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung nach Anl. 3 zu § 27 der Zweiten Betriebskostenverordnung zu tragen hat, aus, damit der Vermieter eine Öl-Zentralheizung stilllegen und abbauen und zur Fernwärme übergehen kann (BGH Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 202/06, NJW 2007, 3060).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04

    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen (vgl. BGH Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 256; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 128/08

    Zulässigkeit einer anteiligen Belastung eines Mieters durch formularmäßige

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der mit Schriftsatz vom 30.06.2014 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 08. April 2009 - VIII ZR 128/08 -, juris).
  • OLG Köln, 24.06.2008 - 22 U 131/07

    Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass die Abrechnung von Nebenkosten nach einem einheitlichen generalisierenden Maßstab erfolgen darf, dass eine Differenzierung nach tatsächlicher Verursachung oder Nutzung nicht praktikabel ist und dass sich etwaige Vor- und Nachteile bei den verschiedenen Betriebskostenarten ausgleichen können (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 2008 - 22 U 131/07 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Mit den Grundsätzen der ordentlichen Bewirtschaftung ist es aber z.B. nicht vereinbar, wenn sich der Vermieter auf unangemessene und insbesondere marktunüblich überhöhte Entgeltvereinbarungen mit Dritten einlässt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2012 - I-24 U 123/11, 24 U 123/11 -, juris).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13
    Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen (vgl. BGH Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 256; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

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