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   OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09   

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https://dejure.org/2009,5501
OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - 1 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von Preisnebenabreden bei der Versorgung mit Fernwärme; Unangemessene Benachteiligung von Sonderkunden durch eine Preisänderungsklausel

  • Bund der Energieverbraucher

    Auch die Preisklauseln von Fernwärmeverträgen unterliegen einer Inhaltskontrolle wie andere Energielieferverträge auch.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in formularmäßigem Fernwärmelieferungsvertrag

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1 Satz 3; ; AVBFernwärmeV § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1 S. 3; AVBFernwärmeV § 24 Abs. 3
    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von Preisnebenabreden bei der Versorgung mit Fernwärme; Unangemessene Benachteiligung von Sonderkunden durch eine Preisänderungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2253 (Ls.)
  • ZNER 2009, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das am 29.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (2 O 633/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05

    Fernwärmevertrag: Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel; Durchführung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 11 U 60/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens:

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Da die Klägerin damit eine Preisanpassung nicht von einer Preiserhöhung bzw. -senkung ihrer Vorlieferanten abhängig macht, sondern nur an die Entwicklung des HEL-Preises im Referenzzeitraum anknüpft, unabhängig davon, ob mit dieser Preisentwicklung tatsächlich Kostensteigerungen für die Klägerin verbunden sind, benachteiligt die Klausel die Beklagte unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Frankfurt Urteil vom 4.11.2008 - 11 U 60/07 - [z.B. IR 2009, 14]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Allenfalls unter besonderen Umständen kann ein Vertrag auch dann als Ergebnis eines "Aushandelns" gewertet werden, wenn es schließlich nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt (BGH Urteil vom 3.11.1999 - VIII ZR 269/98 - [z.B. BGHZ 143, 104]; hier: zitiert nach juris).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Der Bundesgerichthof (Urteil vom 21.9.2005 - VIII ZR 38/05 - [z.B. WuM 2005, 710]; hier: zitiert nach juris) hat in der sog. Flüssiggasentscheidung ausdrücklich festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln als Preisnebenabreden der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unterliegen.
  • BGH, 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

    Kontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof in der von der Berufungserwiderung genannten Entscheidung vom 11.10.2006 (VIII ZR 270/05 [z.B. WuM 2006, 689]; hier zitiert nach juris) ausgeführt, dass auch bei Fernwärmelieferverträgen eine Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB nur dann in Betracht kommt, wenn dem Versorger ein Ermessenspielraum für die Preisänderung zusteht.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
    Umgekehrt gesprochen sind solche Klauseln unwirksam, die diesen Bezug aufgeben und die Möglichkeit beinhalten, dass der Lieferant seine Gewinnspanne vergrößert (zuletzt: BGH Urteil vom 15.7.2009 - VIII ZR 225/07 - hier: zitiert nach juris, Rn. 26/27).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegen die von dem Kläger beanstandeten Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45, für entsprechende Klauseln in Fernwärmelieferverträgen; aA LG München I, WuM 2008, 100, 102).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Das Berufungsgericht (OLG Naumburg, CuR 2009, 144 = ZNER 2009, 400) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegt die von den Klägern beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Köln, ZNER 2008, 391, nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08; ferner OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45 [für Klauseln in Fernwärmelieferverträgen]; aA LG München I, WuM 2008, 102).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Dagegen schließt § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF als Spezialregelung für das Preisanpassungsrecht in allen anderen Fällen eine Prüfung am Maßstab des § 307 BGB aus (Witzel in Witzel/Topp, aaO S. 179; Topp in Zenke/Wollschläger, § 315 BGB: Streit um Versorgerpreise, 2. Aufl., S. 201; Fricke, aaO 72 f.; ders., CuR 2009, 29; Baumgart, CuR 2009, 148 f.; Topp, RdE 2009, 133, 138; Legler, ZNER 2010, 20, 21; Recknagel, CuR 2010, 43; Lippert, CuR 2010, 56, 59; Wollschläger/Beermann, CuR 2010, 62, 66; aA OLG Naumburg, ZNER 2009, 400 ff. [§ 24 AVBFernwärmeV soll nur als Maßstab im Rahmen der allgemeinen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dienen], dazu nachfolgend Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).
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