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   BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10   

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https://dejure.org/2012,32586
BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10 (https://dejure.org/2012,32586)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - EnVR 86/10 (https://dejure.org/2012,32586)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - EnVR 86/10 (https://dejure.org/2012,32586)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 ARegV, § 4 Abs 4 S 1 Nr 2 ARegV, § 10 Abs 1 ARegV, § 15 Abs 1 S 1 ARegV, § 27 Abs 1 S 3 Nr 3 ARegV
    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bestimmung des Ausgangsniveaus; Bereinigung des Effizienzwertes; Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors; Kostensteigerung bei der Beschaffung von Verlustenergie

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Erlösobergrenze wegen Vorliegens einer nicht zumutbaren Härte im Hinblick auf gestiegene Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu Einzelfragen der Anreizregulierung

  • rewis.io

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bestimmung des Ausgangsniveaus; Bereinigung des Effizienzwertes; Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors; Kostensteigerung bei der Beschaffung von Verlustenergie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Erlösobergrenze wegen Vorliegens einer nicht zumutbaren Härte im Hinblick auf gestiegene Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Erlösobergrenze bei Elektrizitätsverteiler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet Grundsatzfragen der Anreizregulierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2012, 609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus nach § 6 Abs. 2 ARegV - entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts - die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2010 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 7 ff. - EnBW Regional AG).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 10 Abs. 1 ARegV in der zu beurteilenden Konstellation zwar nicht unmittelbar, wohl aber entsprechend anzuwenden (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 52 ff. - EnBW Regional AG).

    Letzteres ist bei einem unvorhergesehenen Anstieg der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie indes nicht der Fall (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 70 ff. - EnBW Regional AG).

    Der Senat hat bereits mehrfach Kostensteigerungen in der Größenordnung von 50% oder 100% als unvorhersehbares Ereignis angesehen (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 75 - EnBW Regional AG; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 13/10, N&R 2012, 94 Rn. 35 - PVU Energienetze GmbH; BGH, RdE 2012, 203 Rn. 41 - Gemeindewerke Schutterwald).

    Insoweit wird die Amtsaufklärungspflicht der Regulierungsbehörde (§ 68 Abs. 1 EnWG, § 27 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ARegV) durch die Mitwirkungslast des Netzbetreibers begrenzt, dem es obliegt, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuhelfen und insbesondere die ihm bekannten Tatsachen und Beweismittel anzugeben (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 86 ff. - EnBW Regional AG).

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    Soweit der Netzbetreiber bestimmte Kostenpositionen im Entgeltgenehmigungsverfahren nicht geltend gemacht hat, muss er sich daran auch im Zusammenhang mit § 6 Abs. 2 ARegV festhalten lassen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - EnVR 16/10, RdE 2012, 203 Rn. 13 - Gemeindewerke Schutterwald).

    Aus § 7 Abs. 6 StromNEV ergibt sich entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur nichts anderes (BGH RdE 2012, 203 Rn. 10 - Gemeindewerke Schutterwald).

    Der Senat hat bereits mehrfach Kostensteigerungen in der Größenordnung von 50% oder 100% als unvorhersehbares Ereignis angesehen (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 75 - EnBW Regional AG; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 13/10, N&R 2012, 94 Rn. 35 - PVU Energienetze GmbH; BGH, RdE 2012, 203 Rn. 41 - Gemeindewerke Schutterwald).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    bb) Zu berücksichtigen sind auch geleistete Anzahlungen und Kosten für Anlagen im Bau (hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 39/07, RdE 2008, 323 Rn. 32 ff. - Vattenfall).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    aa) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts hätte die Bundesnetzagentur danach einen Risikozuschlag bei den Fremdkapitalzinsen (hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 54 ff. - Rheinhessische Energie) berücksichtigen müssen.
  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 13/10

    PVU Energienetze GmbH

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - EnVR 86/10
    Der Senat hat bereits mehrfach Kostensteigerungen in der Größenordnung von 50% oder 100% als unvorhersehbares Ereignis angesehen (BGH, RdE 2011, 308 Rn. 75 - EnBW Regional AG; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 13/10, N&R 2012, 94 Rn. 35 - PVU Energienetze GmbH; BGH, RdE 2012, 203 Rn. 41 - Gemeindewerke Schutterwald).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Maßgeblich ist insoweit die Kostensituation des betroffenen Netzbetreibers (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2012 - EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 30).

    Erforderlich wäre ein Nachweis der Mehrkosten, die gerade dadurch entstehen, dass die Anzahl von Messstellen pro Ausspeisepunkt über dem Durchschnitt liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 Rn. 77 - SWM Infrastruktur GmbH und EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 25).

    Er trägt deshalb das Risiko der Nichterweislichkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Die Regulierungskammer hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof für eine "Besonderheit der Versorgungsaufgabe" im Sinne des § 15 Abs. 1 ARegV zwar den Anwendungsbereich tendenziell erweitert, den Netzbetreibern aber andererseits ganz erhebliche Darlegungspflichten auferlegt hat (BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 "SWM Infrastruktur GmbH"; Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 86/10, ZNER 2012, 609).
  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 16/14

    Festlegung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: Bereinigung

    Erforderlich wäre ein Nachweis der Mehrkosten, die gerade dadurch entstehen, dass die Anzahl von Zählpunkten pro Anschlusspunkt über dem Durchschnitt liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 Rn. 77 - SWM Infrastruktur GmbH und EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 25 sowie vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13 Rn. 47 - Festlegung Tagesneuwerte II).

    Er trägt deshalb das Risiko der Nichterweislichkeit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 31 und vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13 Rn. 48 - Festlegung Tagesneuwerte II).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    Die Landesregulierungsbehörde hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof für eine "Besonderheit der Versorgungsaufgabe" im Sinne des § 15 Abs. 1 ARegV zwar den Anwendungsbereich tendenziell erweitert, den Netzbetreibern aber andererseits ganz erhebliche Darlegungspflichten auferlegt hat (BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22; Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 86/10, ZNER 2012, 609).
  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 1/15

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Ermittlung der proportional

    Damit ist den Anforderungen des Senats an den Nachweis der in § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV normierten Voraussetzungen Genüge getan (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - EnVR 88/10, RdE 2013, 22 Rn. 77 - SWM Infrastruktur GmbH und EnVR 86/10, ZNER 2012, 609 Rn. 25 sowie vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13, RdE 2015, 183 Rn. 47 - Festlegung Tagesneuwerte II).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 101/09

    Begriff der Besonderheiten der Versorgungsaufgabe im Sinne von § 15 Abs. 1 S. 1

    Diese Vorgaben hat die Betroffene durch die ihr bisheriges Vorbringen ergänzenden Ausführungen in ihrem Schriftsatz vom 3. Mai 2013, deren Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 86/10; Rz. 30) methodisch korrekt sowie rechnerisch plausibel umgesetzt und Mehrkosten in Höhe von .
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 3 Kart 837/19

    Die standardisierte Vorgehensweise der Bundesnetzagentur war geeignet, eine

    Diese braucht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht zu ermitteln, die der Betroffene ihr zu unterbreiten hat (BGH, Beschluss v. 28.06.2011, EnVR 48/10 Rn. 86 - EnBW Regional; Beschluss v. 09.10.2012, EnVR 86/10, Rn. 27 - Stadtwerke Rostock).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2014 - 3 Kart 181/09

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung der Erlösobergrenzen durch die

    Diese Vorgaben hat die Betroffene durch die ihr bisheriges Vorbringen ergänzenden Ausführungen in ihrem Schriftsatz vom 30.04.2013, deren Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 86/10; Rdn. 30), methodisch korrekt sowie rechnerisch plausibel umgesetzt und Mehrkosten in Höhe von .
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2014 - 3 Kart 180/09

    Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Zählpunkten bei der

    Diese Vorgaben hat die Betroffene durch die ihr bisheriges Vorbringen ergänzenden Ausführungen in ihrem Schriftsatz vom 30.05.2014, deren Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2012, EnVR 86/10, Rdn. 30) methodisch korrekt sowie rechnerisch plausibel umgesetzt und über der Erheblichkeitsschwelle in Höhe von unstreitig ... Euro liegende Mehrkosten nachgewiesen.
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