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   LG München I, 01.08.2012 - 37 O 19383/10   

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https://dejure.org/2012,57435
LG München I, 01.08.2012 - 37 O 19383/10 (https://dejure.org/2012,57435)
LG München I, Entscheidung vom 01.08.2012 - 37 O 19383/10 (https://dejure.org/2012,57435)
LG München I, Entscheidung vom 01. August 2012 - 37 O 19383/10 (https://dejure.org/2012,57435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Wirksamkeit von Wegenutzungsverträgen gemäß § 46 Abs.2 und dem Nebenleistungsverbot gemäß § 3 KAV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2012, 643
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Dazu bedarf es - abgesehen vom Fall der Übernahme des Netzbetriebs durch einen Eigenbetrieb - eines wirksamen neuen Konzessionsvertrags (OLG Düsseldorf, RdE 2013, 128, 134 f.; LG Frankfurt, RdE 2010, 347, 349; LG München I, ZNER 2012, 643, 644; Höch/Stracke, RdE 2013, 159, 163).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Voraussetzung des Überlassungsanspruchs ist, dass die Übertragung des Netzbetriebs auf den neuen Konzessionär rechtswirksam ist (vgl. OLG Düsseldorf, RdE 2013, 128, 134 f.; LG Frankfurt, RdE 2010, 347, 349; LG München I, ZNER 2012, 643, 644; Höch/Stracke, RdE 2013, 159, 163).
  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (ZNER 2012, 643).
  • OLG München, 26.09.2013 - U 3587/12

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit eines

    Unter Abänderung des am 01.08.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts München, Az. 37 O 19383/10, die Beklagte zu verurteilen,.
  • LG Köln, 06.06.2014 - 90 O 169/13

    Untersagung eines vergaberechtlichen Zuschlags bei streitigen Schlussangeboten in

    Insbesondere strich die Verfügungsbeklagte mit Schreiben vom 07.01.2013 als Reaktion auf die seitens der Verfügungsklägerin geäußerten Bedenken wegen der geforderten vertraglichen Zusagen zu netzbezogenen Unterstützungsleistungen und Konzepterstellungen im Hinblick auf die Entscheidungen des LG München vom 01.08.2012 (Aktenzeichen 37 O 19383/10 bzw. 23668/10) zwei der hiervon betroffenen Unterkriterien und veränderte die Gewichtung der übrigen Kriterien.

    Auf die Rüge der Verfügungsklägerin mit Schreiben vom 29.11.2012, wonach im Hinblick auf die Entscheidungen des LG München vom 01.08.2012 (Aktenzeichen 37 O 19383/10 bzw. 23668/10) konzessionsabgabenrechtliche Bedenken gegen diese Wertungskriterien bestünden, reagierte die Verfügungsbeklagte zunächst mit Schreiben vom 17.12.2012 unter Hinweis auf ein Bieterfragen-und-Antworten-Journal vom selben Tage.

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