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   OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12   

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https://dejure.org/2013,24874
OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12 (https://dejure.org/2013,24874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 10 ME 88/12 (https://dejure.org/2013,24874)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 10 ME 88/12 (https://dejure.org/2013,24874)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 1, 46 EnWG; § 12 GemHKVO; Art. 28 Abs. 2 GG, § 173 Abs. 1 NKomVG
    Beanstandung der Konzessionsvergabe (Gas und Strom) durch die Kommunalaufsicht

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 1; EnWG § 46
    Recht der Kommunalaufsichtsbehörde zur Beanstandung von gravierenden Verstößen gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes ( EnWG )

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strom-/Gaskonzession: Ziele des § 1 EnWG müssen zu 50% einfließen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Landkreis Leer hat die Neuvergabe kommunaler Strom- und Gaskonzessionsverträge durch kreisangehörige Städte und Gemeinden zu Recht gestoppt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht der Kommunalaufsichtsbehörde zur Beanstandung von gravierenden Verstößen gegen § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kommunalaufsichtsbehörde darf gravierende Verstöße gegen § 46 EnWG beanstanden

  • hoech-partner.de (Kurzinformation)

    Rekommunalisierung der Energieversorgung nur im Rahmen der Gesetze

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Mehr Sicherheit bei Konzessionsvergaben

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beanstandung der Kommunalaufsicht rechtmäßig - Konzessionsvergabe rechtswidrig

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rekommunalisierung im Rahmen von Konzessionsvergabeverfahren erschwert

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Strom- und Gasnetzbetrieb: Konzessionsvergabe setzt Wirtschaftlichkeitsvergleich voraus! (VPR 2013, 140)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 995
  • DVBl 2013, 1467
  • DÖV 2013, 948
  • ZNER 2013, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Dies ist hier der Fall hinsichtlich des § 46 EnWG, zu dessen Auslegung regelmäßig vorrangig die Zivilgerichte berufen sind (vgl. Schau, Die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen durch die Kommunen in Niedersachsen und ihre Folgen, NdsVBl. 2013, 89 [102]), die aber dabei bislang noch nicht zu einer abschließenden Klärung insbesondere der Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG gelangt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.1.2013 - VII-Verg 26/12 - DVBl. 2013, 600 = RdE 2013, 17 = juris RdNr. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris RdNr. 23).

    Beide Ausschreibungen können parallel oder aber getrennt erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.1.2013 - a.a.O.).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Denn eine Eigenbewerbung bleibt möglich und ggf. auch die Berücksichtigung weiterer kommunaler Interessen neben den ausdrücklich in § 1 EnWG genannten Zielen; mehr verlangt auch Art. 28 Abs. 2 GG nicht (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.4.2013 - 7 K 929/13 - juris RdNr. 32 m.w.N.; bestätigt durch Beschl. d. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris RdNr. 29) Schließlich kann § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG auch deshalb nicht vermeintlich verfassungskonform "ausgelegt" werden, weil er jedenfalls in der hier vorliegenden Fallgestaltung mit Beteiligung eines privaten Partners hinsichtlich der potentiellen Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten auch Unionsrecht umsetzt und insoweit das Verfassungsrecht allenfalls äußerste, hier erkennbar nicht überschrittene Grenzen setzt (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.6.2009 - 2 BvE 2/08, u.a. - Leitsatz 4 - BVerfGE 123, 267 ff. = NJW 2009, 2267 = EuGRZ 2009, 339 = DVBl 2009, 1032).
  • VG Stuttgart, 29.04.2013 - 7 K 929/13

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens; Energieversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Denn eine Eigenbewerbung bleibt möglich und ggf. auch die Berücksichtigung weiterer kommunaler Interessen neben den ausdrücklich in § 1 EnWG genannten Zielen; mehr verlangt auch Art. 28 Abs. 2 GG nicht (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.4.2013 - 7 K 929/13 - juris RdNr. 32 m.w.N.; bestätigt durch Beschl. d. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris RdNr. 29) Schließlich kann § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG auch deshalb nicht vermeintlich verfassungskonform "ausgelegt" werden, weil er jedenfalls in der hier vorliegenden Fallgestaltung mit Beteiligung eines privaten Partners hinsichtlich der potentiellen Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten auch Unionsrecht umsetzt und insoweit das Verfassungsrecht allenfalls äußerste, hier erkennbar nicht überschrittene Grenzen setzt (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.6.2009 - 2 BvE 2/08, u.a. - Leitsatz 4 - BVerfGE 123, 267 ff. = NJW 2009, 2267 = EuGRZ 2009, 339 = DVBl 2009, 1032).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Ob und inwieweit die Aufsichtsbehörde von den Mitteln der §§ 170 ff. NKomVG Gebrauch macht, liegt im Ermessen der Kommunalaufsichtsbehörde; sie ist nicht zwingend zum Einschreiten verpflichtet (vgl. Beschl. d. Sen. v. 15.8.2007 - 10 LA 271/05 - OVGE 51, 334 = NdsVBl. 2007, 308 = NdsRpfl. 2007, 386 = NVwZ-RR 2008, 127 = NordÖR 2008, 136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Der von der Antragstellerin angeführte Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. Februar 2012 (- 11 B 1187/11 - NVwZ-RR 2012, 215) fordert die Beibehaltung der ursprünglichen Auswahlkriterien nur, wenn sie nicht zwischenzeitlich gesetzeswidrig geworden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 10 ME 88/12
    Dies ist hier der Fall hinsichtlich des § 46 EnWG, zu dessen Auslegung regelmäßig vorrangig die Zivilgerichte berufen sind (vgl. Schau, Die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen durch die Kommunen in Niedersachsen und ihre Folgen, NdsVBl. 2013, 89 [102]), die aber dabei bislang noch nicht zu einer abschließenden Klärung insbesondere der Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG gelangt sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.1.2013 - VII-Verg 26/12 - DVBl. 2013, 600 = RdE 2013, 17 = juris RdNr. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris RdNr. 23).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Schon unter Geltung von § 13 EnWG 1998 und § 46 EnWG 2005 hatte aber die Konzessionsvergabe entsprechend der Zielbestimmung des § 1 EnWG zu erfolgen (OVG Lüneburg, ZNER 2013, 541, 542; OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. November 2013 - 201 Kart 1/13; Büdenbender, aaO S. 37 f., 63; Hellermann/Hermes in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Aufl., § 1 Rn. 40; Wiedemann/Scholz, Handbuch des Kartellrechts, 2. Aufl., § 34 Rn. 216) und die Auswahl des Netzbetreibers sich mithin vorrangig an diesen Zielen auszurichten (weitergehend Monopolkommission, 65. Sondergutachten Rn. 469; EKartB BW, Musterkriterienkatalog; Höch, RdE 2013, 60, 67; zurückhaltender OVG Lüneburg, ZNER 2013, 541, 542 (mindestens 50%); aA Sauer, EWeRK 2013, 28, 41; Hellermann, EnWZ 2013, 147, 151 f. zu § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG 2011).
  • LG München I, 24.05.2019 - 37 O 728/17

    Unzulässige Rechtsausübung, unbillige Behinderung,

    Seine wesentliche Struktur gewinne der kommunale Konzessionsnehmer erst mit der Auswahl eines sogenannten strategischen Partners/Betreibers, der insbesondere das "Tagesgeschäft" übernehmen soll, und den Beteiligungsmodalitäten (OVG Lüneburg, Bes. vom 11.09.2013, 10 ME 88/12, EnWZ 2013, 570, 572).

    Dies liegt in der Natur der Sache und ist im Ergebnis hinzunehmen (OVG Lüneburg, Bes. vom 11.09.2013, 10 ME 88/12, EnWZ 2013, 570,572).

  • OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19

    Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende

    g) Es kommt deshalb nicht darauf an, ob eine unbillige Behinderung der Beklagten auch darin liegt, dass das Angebot der Klägerin den Zuschlag erhalten hat, obwohl die Ausschreibung des Betriebsführers noch nicht erfolgt war und somit noch nicht feststand, wen die Klägerin mit der Betriebsführung beauftragen würde, und insofern fraglich sein könnte, ob das Angebot der Klägerin - auch mit Blick auf die Beteiligung der SWM M. an der Erstellung eines Betriebsführungskonzeptes, der Zusage der SWM M., sich an einer Ausschreibung zu beteiligen, und deren etwaigen Projektantenstellung iSv des § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - hinreichend bestimmt bzw. verfestigt war, um eine Prüfung der Anforderungen des § 1 und § 4 EnWG zu ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, EnWZ 2013, 570; vgl. auch S. 10 Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers unter Berufung auf die Entscheidung des OVG Lüneburg, Anlage K 12; vgl. ferner zur Frage, wie fundiert das Konzept eines Newcomers sein muss: KG BeckRS 2020, 27566 Rn. 193; OLG Brandenburg, EnWZ 2017, 457, Rn. 140 nach juris; OLG Celle, ZNER 2016, 242, Rn. 150 nach juris).
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