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   BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13   

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https://dejure.org/2015,12686
BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13 (https://dejure.org/2015,12686)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 (https://dejure.org/2015,12686)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - EnVR 45/13 (https://dejure.org/2015,12686)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zuhause-Kraftwerk

    § 31 EnWG, § 20 S 1 NAV, § 22 Abs 2 S 5 NAV
    Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in Angelegenheiten der Energiewirtschaft: Einwand eines Stromnetzbetreibers fehlender Antragsbefugnis eines Energieversorgungsunternehmens; Duldungspflicht des Stromnetzbetreibers für ein dezentrales Messkonzept und ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch auf Bestimmung des konkreten Anbringungsorts der Mess- und Steuerungseinrichtung bei einem Zuhause-Kraftwerk

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuhause-Kraftwerk; zulässige Stromzähler bei Kraft-Wärme-Kopplung im Rahmen einer Contracting-Lösung; BHKW; Lichtblick

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Antragsbefugnis im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 31 EnWG, § 20 Satz 1 NAV, § 22 Abs. 2 Satz 5 NAV
    Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde zur Duldungspflicht des Stromnetzbetreibers für ein dezentrales Messkonzept - Zuhause-Kraftwerk

  • rewis.io

    Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in Angelegenheiten der Energiewirtschaft: Einwand eines Stromnetzbetreibers fehlender Antragsbefugnis eines Energieversorgungsunternehmens; Duldungspflicht des Stromnetzbetreibers für ein dezentrales Messkonzept und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 31; NAV § 20 S. 1; NAV § 22 Abs. 2 S. 5
    Rechtsanspruch auf Bestimmung des konkreten Anbringungsorts der Mess- und Steuerungseinrichtung bei einem Zuhause-Kraftwerk

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines dezentralen Messkonzepts bei einem "Zuhause-Kraftwerk"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines dezentralen Messkonzepts bei einem "Zuhause-Kraftwerk"

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sorgfalt bei Technischen Mindestanforderungen - oder: Warum der Zählerschrank nicht heilig ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2015, 351
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. nur zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13, juris Rn. 25 mwN - Festlegung Tagesneuwerte II), kann für das energiewirtschaftsrechtliche Verfahren nichts anderes gelten.
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13
    Der Zweck des Besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG im Verhältnis zu dem Allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG erschöpft sich daher darin, den Antragstellern im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15 f. - Stromnetz Homberg - zu § 65 Abs. 2 EnWG).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13
    Diesen allgemeinen Rechtsgedanken bringt auch § 46 VwVfG zum Ausdruck (vgl. nur BVerwGE 65, 167, 171; 67, 74, 76; BVerwG, Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13
    Diesen allgemeinen Rechtsgedanken bringt auch § 46 VwVfG zum Ausdruck (vgl. nur BVerwGE 65, 167, 171; 67, 74, 76; BVerwG, Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8).
  • BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14

    Stadtwerke Schwerte GmbH - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache:

    Der Zweck des Besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG im Verhältnis zu dem Allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG erschöpft sich darin, dem Antragsteller im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, ZNER 2015, 351 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

    bb) Soweit die Antragsgegnerin im Hinblick auf die weitere in § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG genannte - insoweit einschränkende - Tatbestandsvoraussetzung der Berührung erheblicher Interessen die Antragsbefugnis der Antragstellerin in Abrede stellt, kann sie sich darauf - was der Senat mit Beschluss vom 14. April 2015 (EnVR 45/13, ZNER 2015, 351 Rn. 18 f. - Zuhause-Kraftwerk) entschieden und im Einzelnen begründet hat - im anschließenden gerichtlichen Verfahren nicht berufen.

  • BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

    Denn der Zweck des § 31 EnWG erschöpft sich im Verhältnis zu dem allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG darin, den Antragstellern im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, RdE 2015, 410 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

    Absatz 1 Satz 1 gibt den Betroffenen das - subjektive - Recht, einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens eines Netzbetreibers bei der Regulierungsbehörde zu stellen (Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, RdE 2015, 410 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2018 - 3 Kart 446/18

    Prüfungsmaßstab im Eilverfahren gemäß § 77 Abs. 3 Satz 4 EnWG

    Denn nach der Entscheidung des BGH vom 14.04.2015, Az.: EnVR 45/13, der sich der Senat anschließt, kann sich die Beschwerdeführerin in dem vorliegenden gerichtlichen Verfahren nicht mit Erfolg darauf berufen, die Bundesnetzagentur habe verfahrensfehlerhaft die Antragsbefugnis der Beteiligten bejaht, weil es der Beteiligten an einem Antragsrecht gefehlt habe.

    Der Zweck des Besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG im Verhältnis zu dem Allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG erschöpft sich daher darin, den Antragstellern im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 S. 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (BGH, Beschluss v. 14.04.2015, EnVR 45/13, Rn. 19 (juris) - Zuhause-Kraftwerk).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach

    § 31 Abs. 1 EnWG gibt dem Antragsteller insofern ein subjektives Recht und eröffnet ihm damit die Möglichkeit, gerichtlich nachprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine behördliche Überprüfung erfüllt sind, wenn die Regulierungsbehörde eine solche ablehnt (BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - EnVR 45/13, juris Rn. 19 - Zuhause-Kraftwerk; BGH, Beschl. v. 09.10.2018 - EnVR 22/17, juris 12 m.w.N. - Galvanische Verbindung).

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht daher auch eine mittelbare Interessenberührung für die Bejahung einer generellen Berührung im Sinne dieser Vorschrift aus (vgl. Senat, Beschl. v. 12.06.2013 - VI-3 Kart 165/12 [V], juris Rn. 37, 38; ebenso Bourwieg/Hellermann/Hermes/Hollmann, EnWG, 4. Aufl., 31 Rn. 12; BeckOK EnWG/Baumgart, a.a.O., § 31 Rn. 10; BerlKommEnR/Weyer, 4. Aufl., § 31 EnWG Rn. 7; offengelassen von BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - EnVR 45/13, juris Rn. 15 ff., 18 ff. - Zuhause-Kraftwerk mangels Rügebefugnis des betroffenen Netzbetreibers im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 205/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines einen Offshore-Windpark planenden Unternehmens

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 84/15
    Die von der Bundesnetzagentur zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs EnVR 54/13 (Beschluss vom 16.12.2014) und EnVR 45/13 (Beschluss vom 14.04.2015) verhalten sich nicht zu der Frage, ob ein Beschwerdeführerin die Verletzung eigener subjektive Rechte darlegen muss.

    So führt der Bundesgerichthof etwa in dem Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - (zit. aus juris) aus, dass eine Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften nur erfolge, wenn diese auch dem Schutz des jeweiligen Beschwerdeführers diene.

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 202/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 206/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 203/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibers eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2016 - 3 Kart 204/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines zukünftigen Errichters und Betreibes eines

    Es bleibt deshalb auch für das energieverwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren bei den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen und damit dem Erfordernis einer formellen und materiellen Beschwer (BGH, Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 -, zit. aus juris, Rn 16, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 62 Abs. 2 GWB a. F.; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

    Eine materielle Beschwer liege dann vor, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell betroffen sei (BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01- HABET/Lekkerland, zit. aus juris, Rn 18; BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 33/12 - Festlegung Tagesneuwerte II -, zit. aus juris, Rn 25; BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - EnVR 45/13 - Zuhause-Kraftwerk, zit. aus juris, Rn 16).

  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 22/17

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die

  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des

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