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   OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13 (Hs), 2 U 3/13   

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OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13 (Hs), 2 U 3/13 (https://dejure.org/2013,20149)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2013 - 2 U 3/13 (Hs), 2 U 3/13 (https://dejure.org/2013,20149)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 2 U 3/13 (Hs), 2 U 3/13 (https://dejure.org/2013,20149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Nr 1 EEG 2009, § 3 Nr 5 EEG 2009, § 20 Abs 1 S 1 EEG 2009
    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer Fotovoltaikanlage; Nachweis der Inbetriebnahme durch Stringmessungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls i.S. von § 3 Nr. 5 EEG 2009

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 3 Nrn. 1 und 5 EEG 2009, § 20 Abs. 1 EEG 2009
    Zum Nachweis der Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2009 § 3 Nr. 5; EEG 2009 § 20 Abs. 1
    Begriff der Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls i.S. von § 3 Nr. 5 EEG 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2013, 527
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.03.2012 - 16 U 107/11

    Sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom - wann gilt eine Anlage als in Betrieb

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13
    Aus der Mischkalkulation (vgl. dazu Schleswig-Holstein. OLG, Urteil v. 22.03.2012, 16 U 107/11 - REE 2012, 86, in juris Tz. 16, 28 m.w.N.) der Vergütungssätze für die einzelnen FV-Module, d.h. eines Vergütungssatzes von 31, 94 ct/kWh für 47, 61 % der installierten Leistung des "PV-Parks J. " und eines Vergütungssatzes von 28, 43 ct/kWh für 52, 39 % der installierten Leistung dieses Kraftwerks (in der Ausgestaltung der Endausbaustufe im Jahre 2010) ergibt sich ein durchschnittlicher Vergütungssatz von 30, 10 ct/kWh des jeweils eingespeisten Stroms für die Förderungsdauer.
  • OLG Naumburg, 16.05.2013 - 2 U 129/12

    Biogaspark - Erneuerbare Energien: Vorliegen einer Anlage zur Erzeugung von Strom

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13
    Dies korrespondiert mit dem Zweck dieser Begriffsbestimmung, welcher in der Abgrenzung des Anwendungsbereichs des EEG besteht (vgl. Senat, Urteil v. 16.05.2013, 2 U 129/12 "Biogaspark").
  • OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 51/12

    Erneuerbare Energien: Schadenersatz wegen entgangener gesetzlicher Mehrvergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2013 - 2 U 3/13
    Darin wird eine Andienungspflicht des Anlagenbetreibers als Gegenleistung zur Verpflichtung des Netzbetreibers zur Zahlung der gesetzlichen Mehrvergütung begründet (vgl. Senat, Urteil v. 13.12.2012, 2 U 51/12 "Andienungspflicht").
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14

    Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau

    Unzutreffend ist daher die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts, die in gleicher Weise in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (OLG Naumburg, ZNER 2015, 149, 150 und ZNER 2013, 527, 528; OLG Schleswig, ZNER 2012, 281), von der Literatur (Säcker/Schumacher, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Aufl., § 3 EEG 2012 Rn. 28; Eckardt/Hennig in Frenz/Müggenborg, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 3. Aufl., § 3 Rn. 5; Oschmann in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl., § 3 Rn. 19; Reshöft/Reshöft, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 4. Aufl., § 3 Rn. 27; BeckOK-EEG/von Oppen, Stand April 2015, § 3 Nr. 1 EEG 2012 Rn. 8; Weißenborn in Böhmer/Weißenborn, Erneuerbare Energien - Perspektiven für die Stromerzeugung, 2. Aufl., S. 372; Taplan/Baumgartner, NZBau 2015, 405, 406; Macht, ZNER 2014, 106, 107 f.; Schumacher, ZUR 2012, 17, 18) und auch von der Clearingstelle (vgl. Hinweis der Clearingstelle EEG vom 15. Juni 2011 - Az. 2011/11, Rn. 7 ff., abrufbar unter https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-11_Hinweis.pdf) vertreten wird.
  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 6 U 129/19
    In der Rechtsprechung ist daher die Feststellung von auf die Zukunft bezogenen Vergütungsansprüchen anerkannt (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2012 - 16 U 107/11, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 3 f.).

    Deshalb kann dahinstehen, dass nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung der prozessuale Vorrang der Leistungsklage mit Blick auf die behördenähnliche Verpflichtung von Netzbetreibern zur ordnungsgemäßen Abrechnung ohnehin nicht gelten soll (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2012 - 16 U 107/11, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 24).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt die Klägerin, die sich auf die für sie günstigeren früheren Inbetriebnahmen beruft (vgl. OLG Naumburg, Urteile vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 49 und vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 21).

    Nicht erforderlich für die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft ist daher nach einhelliger Auffassung und entgegen dem klägerischen Rechtsvortrag der Anschluss der Anlage an das Netz (vgl. OLG Naumburg, Urteile vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 20 und vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 33; Oschmann, aaO, Rn. 116; Reshöft/ Schäfermeier, aaO, Rn. 79; Ekardt/Hennig in Frenz/Müggenborg, EEG, 3. Aufl. 2013, § 3 Rn. 70; Salje, EEG, 6. Aufl. 2012, § 3 Rn. 188; Müller, RdE 2004, 237, 246).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

    c) Danach ist im vorliegenden Fall jedes Modul des Solarkraftwerks als "Anlage" im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2012 zu behandeln (so ausdrücklich BT-Drs. 15/2864 S. 14 zum EEG 2004; OLG Naumburg v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527 Tz. 26; OLG Schleswig ZNER 2012, 281 Tz. 16).

    Die Clearingstelle spricht davon, dass in der Anlage aufgrund einer durch den Anlagenbetreiber oder in seinem Auftrag vorgenommenen aktiven Handlung erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt ("verbraucht") wird (Hinweis vom 25.6.2010 - 2010/1), das OLG Naumburg von dem subjektiven Entschluss einer Person, regelmäßig des Anlagenbetreibers, die Anlage in einen aktiven Betriebszustand zu versetzen (OLG Naumburg ZNER 2013, 527 Tz. 47 - zitiert nach juris; ähnlich Oschmann, in: Danner/Theobald, Energierecht, § 3 EEG Rn. 82).

    Dass eine Vergütungspflicht nur besteht, wenn Strom tatsächlich ins Netz eingespeist wird (§§ 16, 21 Abs. 1, § 33 Abs. 2 EEG 2009), spricht - entgegen der Auffassung des OLG Naumburg (Urt. v. 11.7.2013 2 U 3/13 = ZNER 2013, 527) - nicht dagegen, dass die Fähigkeit zur Stromeinspeisung auch schon obligatorischer Bestandteil der Inbetriebnahme sein soll.

  • OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 96/13

    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer

    Die Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls setzt die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie im Sinne einer objektiv vorhandenen technischen Möglichkeit zur Erzeugung von Strom als ein außerhalb der Anlage nutzbares Produkt sowie das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung des Anlagenbetreibers für das Auslösen des Stromflusses voraus (Festhalten am Urteil vom 11. Juli 2013, 2 U 3/13 "PV-Park J." REE 2013, 175).(Rn.45).

    Die Kläger berufen sich auch auf das Urteil des Senats vom 11.07.2013 (2 U 3/13).

    a) Der Wortlaut des § 3 Nr. 5 EEG 2009-2 weist eindeutig zwei Tatbestandsmerkmale für die Inbetriebnahme einer EEG-Anlage aus: Danach setzt die Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls einerseits die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie im Sinne einer objektiv vorhandenen technischen Möglichkeit zur Erzeugung von Strom als ein außerhalb der Anlage nutzbares Produkt und andererseits das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung für das Auslösen des Stromflusses voraus (vgl. Senat, Urteil v. 11.07.2013, 2 U 3/13 "PV-Park J.", REE 2013, 175).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme." Die Inbetriebnahme setzt deshalb die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie sowie das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung des Anlagenbetreibers für das Auslösen des Stromflusses voraus (OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013, 2 U 3/13, Juris Rdnr. 30, 32; OLG Naumburg, Urteil vom 24.07.2014, 2 U 96/13, Juris Rdnr. 45, 57, 58).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2018 - 1 U 5/17

    Stromeinspeisevergütung: Anlagenbegriff bei einer Photovoltaikanlage nach altem

    Maßgeblich ist danach, dass auf Veranlassung des Anlagenbetreibers nach Abschluss des Produktions- und Vertriebsprozesses erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt ("verbraucht") wird, ohne dass es einer Mitwirkung des Netzbetreibers bedarf (LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13. Mai 2016 - 11 O 233/15 -, juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, BeckRS 2013, 14040).
  • OLG Köln, 09.02.2017 - 7 U 151/16

    Maßgebliches Recht für die Höhe des Vergütungsanspruchs des Betreibers einer

    Wenn aber nach der maßgeblichen Gesetzesbegründung der Wechselrichter gerade ausdrücklich nicht zur "Anlage" im Sinne des EEG gehörte, kann es für die Inbetriebnahme dieser "Anlage" im Sinne des § 3 Nr. 5 EEG auch nicht auf dessen Installation ankommen (vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 -2 U 3/13-, zum Verhältnis der Begriffe "Inbetriebnahme" und "Anlage" auch BGH, Urteil vom 04.11.2015 - VIII ZR 244/14, NVwZ-RR 2016, 172).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19

    Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme." Die Inbetriebnahme setzt deshalb die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage zur Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrische Energie sowie das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung des Anlagenbetreibers für das Auslösen des Stromflusses voraus (OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013, 2 U 3/13, Juris Rdnr. 30, 32; OLG Naumburg, Urteil vom 24.07.2014, 2 U 96/13, Juris Rdnr. 45, 57, 58).
  • LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer höheren Vergütung für die

    Gegen diese Auslegung spricht auch nicht, dass mit dem EEG 2012 in § 3 Nr. 5 EEG ein Satz 2 zur Konkretisierung des Begriffs der technischen Betriebsbereitschaft eingeführt worden (a.A. wohl OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13).
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